28 August 2010

Werden Köpfe rollen?

Ein Hauptangeklagter, der keine "Schweigeverteidigung" will und vorab -natürlich in kleinem Kreis und vermutlich höchst vertraulich- mitteilt, dass er das, was zur Debatte steht, nicht allein angezettelt hat.

Das ist genau das Szenario, das die Noch-Nicht-Angeklagten möglicherweise nachts schlecht schlafen lassen könnte, denn, das wissen wir aus leidiger Erfahrung: Wer zuerst denunziert hat die besten Karten und dem wird fast immer gern geglaubt.

Wer jetzt schlecht schläft? Am 03. Septmber beginnt der Strafprozess um die Bespitzelungsaffäre bei der TELEKOM. Ich habe so im Gefühl, dass dort so mancher Zeuge sich genau überlegen sollte, ob er nach § 55 StPO lieber schweigt oder lügt.

Hier mehr dazu, und hier, dort und da zu anderen Themen.


Und exklusiv für den anonymen Zyniker: Sogar mit Taschen-WLan wird gearbeitet!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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