23 August 2010

Gefälligkeitsverhältnis eigener Art - der gefickte Esel


Feine Fallstudien über den Fächer möglicher Beleidigungen von seicht bis hart, über die verschiedensten Arten der Körperverletzung von Ohrfeige bis tot, wo ist das möglich: natürlich beim Fußball.

Und was Juristen dann daraus machen können, zeigt sich u.a. hier.

Der Vater eines jugendlichen Fußballspielers aus Niedersachsen ging zu jedem Match seines Filius. Mit stolz geschwellter Brust verfolgte Papa die Flanken, Dribblings und Torschüsse seines Sohnemanns.
Bei einem Spiel im Jahr 2009 ging es besonders heiß her: Nach mehreren unsportlichen Aktionen war die Stimmung unter den Kickern sowie beim Publikum auf dem Siedepunkt.
Als der Vater glaubte, bei einem der Gegenspieler eine erneute Unsportlichkeit entdeckt zu haben, platzte ihm der Kragen. "Fick Deinen Esel", schleuderte der Niedersachse dem vermeintlichen Missetäter entgegen. Die Verbalinjurie hatte Folgen: Das Verbandssportgericht verurteilte den das Match austragenden Verein zu einer Geldstrafe von 400 Euro.
Choleriker, bitte zur Kasse
Das Geld wollte der Club von dem vulgären Schreihals wieder haben. Vor Gericht – diesmal dem Amtsgericht – gelang dies auch. Die Gewährung des kostenlosen Zutritts zum Platz wertete der Richter als "Gefälligkeitsverhältnis eigener Art". Aus diesem Verhältnis erwachse für den Zuschauer die Pflicht, die "allgemeinen, gesellschaftlichen Umgangsformen zu beachten". Dies hatte der Spielervater nach Ansicht des Gerichts eindeutig versäumt.
Dass die Stimmung bereits vor seinem Ausbruch aggressiv aufgeheizt war, half dem Schandmaul auch nicht weiter. Als Spielervater, so das Gericht, habe der Beklagte eine Vorbildfunktion gehabt. Statt die Stimmung weiter hochzuschaukeln, habe der Niedersachse "deeskalierend" einwirken sollen (Amtsgericht Lingen, Az. 4 C 1222/09).


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

GH hat gesagt…

Wieso hat man als Spielervater (automatisch) eine Vorbildfunktion?
Wäre er ein "normaler" Zuschauer gewesen, hätte er nichts (zurück-)zahlen müssen? Das ist doch Quatsch.

Anonym hat gesagt…

Hallo GH,

das ist irgendwie IMHO am Thema vorbei. Das ganze Gerede über "Beleidigung", "Stolz" oder "Ehre"..
Ich hab da so meinen Stolz, mich nicht von wütendem Gerede Anderer beeindrucken zu lassen.
Wer meint, nötig zu haben, so etwas zur Anzeige zu bringen, lässt sich offenbar zu leicht einen Zacken aus der Krone brechen.
(Ok, wieder falsches Blog für sone Sprichwörter)
Mit Stolz und Ehre hat das nix zu tun, das ist Angstbeißen, finde ich.

 

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