14 August 2010

Kaffetrinken in ominösem Etablissement

Nach einer hochanstrengenden Hauptverhandlung in einer Strafsache - es wurde die Anklage verlesen und ... ja, eigentlich gar nichts - wollten wir, vier Verteidiger aus dem Verfahren, gemeinsam Kaffee trinken gehen.

Da das Verlesen der Anklage recht schnell gegangen war, und das Ziel unserer Kaffeedurstbefriedigungsstätte noch nicht geöffnet hatte, suchten wir in der Nähe und wurden fündig, und zwar hier:



Bei der Kombination der Räumlichkeiten, der Farbe des Schildes und der Dunkelheit der Umgebung könnte man nun auf schlüpfrige Rotlichtgedanken kommen. Aber, weit gefehlt, es war kein Puff, es war ein Möbelhaus.
 
Und seit diesem Besuch habe ich noch hier, da, dort und dieses gelesen.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

RAinBraun hat gesagt…

Ich hoffe, die Qualität des Heißgetränks war annehmbar. Möbelhäuser sind ja nicht für kulinarische Qualität bekannt.

Werner Siebers hat gesagt…

Den Kaffee konnte man trinken, essen mochte ich da nix mögen.

 

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