Ein Jugendrichter ist dem Angeklagten wohlgesonnen.
Er schaut sich ein Video an, auf dem zu erkennen ist, dass der Angeklagte, bekleidet mit schwarzer Hose, schwarzem Kapuzenpullover mit Kapuze auf dem Kopf und tief im Gesicht und mit dunkler Sonnenbrille in erster Reihe einer Gruppe steht, aus der heraus deutlich hörbar von 10 auf 1 runtergezählt wird. Bei 1 bewegen sich die Gruppe und auch der Angeklagte nach vorne, wobei der Angeklagte in der Vorwärtsbewegung auch noch die Hände hebt und sich dabei mit den anderen in Richtung einer Polizeikette bewegt. Fast alle aus der Gruppe sind schwarz gekleidet.
Ein Polizeibeamter geht von einem Angriff aus und schlägt dem Angeklagten an das Kinn, der kurz hinfällt und später ausdrücklich auf einen Strafantrag verzichtet.
Der Richter ermahnt den Angeklagten und gibt die Akte mit dem Vermerk zur Staatsanwaltschaft man möge wegen Körperverletzung im Amt gegen den Polizeibeamten Ermittlungen einleiten, u.a., weil der angeklagte Heranwachsende "erkennbar" nicht zu der Gruppe gehörte, die die Polizeikette durchbrechen wollte.
Das, nachdem dieser Heranwachsende selbst bekundet hatte, in der ersten Reihe der Gruppe gestanden zu haben.
Nachtschattengewächse auf Richteraugen bilden einen interessanten farblichen Kontrast zu schwarzen Roben.
2 Kommentare:
seltsamer Fall. Meist passiert das umgekehrte (zumindest in meiner Wahrnehmung). Richter sind doch meist auf dem Auge blind, mit dem sie die Polizeigewalt im Auge halten sollten, oder?
Das kommt darauf an; bei bestimmten Polizeibeamten kippt das eher ins Gegenteil.
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