16 November 2010

Der Zicker

Der Herr Vorsitzende einer Strafkammer versucht nicht nur, jeden Weltrekord in der sinnfreien Massennutzung des Wortes "insoweit" zu brechen, jetzt hat er auch mehrfach in entwaffnend kindergartentauglicher Manier gezickt.

In schon beinahe niedlicher Art und Weise ist er jetzt wiederholt in öffentlicher Hauptverhandlung seinem Beisizer in die Parade gesprungen und hat ihn geradezu abgewürgt, wenn dieser sachdienliche Anmerkungen oder Vorschläge machen wollte.

Insoweit ganz großes Gerichts-Theater.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

duediligence hat gesagt…

Ich finde, ein netteres Kompliment können Sie dem Vorsitzenden gar nicht machen, als dass Sie ihm offensichtlich zutrauen, die öffentlichen Beleidigungen durch den Verteidiger während laufender Hauptverhandlung in professioneller Manier wegzustecken und insbesondere nicht unterschwellig gegen Ihren Mandanten wirken zu lassen.

Ach, das wollen Sie damit gar nicht sagen, das ist Ihnen aber auch egal?

Dann ist das ungefähr das unprofessionellste Verteidigerverhalten, das denkbar ist, und Ihr Mandant täte gut daran, Sie auf der Stelle rauszuschmeißen.

AFMDBS hat gesagt…

@duediligence:

Ich kenne Sie nicht, wage aber zu behaupten, dass Sie von Strafverteidigung keine Ahnung haben.

Werner Siebers hat gesagt…

@duediligence

Schön, einen Kommentar zu lesen von jemandem, der dabei ist. Welche Beleidigung hat Ihnen denn besonders gut gefallen?

Unprofessioneller hat gesagt…

@duediligence

Ich finde, ein netteres Kompliment können Sie Herrn Siebers gar nicht machen, als ihn als unprofessionell zu schimpfen. Meiner Erfahrung nach wird der Vorwurf der "unprofessionellen Verteidigung" von Staatsanwälten und Richtern immer dann im Schlußplädoyer bzw. in der mündlichen Urteilsbegründung erhoben, wenn die Verteidigung erfolgreich war.

kj hat gesagt…

Sieht so aus als könnten Gericht und Verteidigung kaum noch sachlich miteinander. Mir persönlich wäre als Angeklagter ein Verteidiger lieb, der leise auftritt, aber hart bei der Sache bleibt.

Dem Richter kann doch egal sein, ob eine Verteidigung erfolgreich war, ein Freispruch wird doch leichter zu begründen sein, als eine Verurteilung. Unprofessionell ist doch eine Verteidigung eher, wenn der Verteidiger eine milde Strafe verlangt und das Gericht frei spricht oder unter dem Antrag des Verteidigers bleibt. Oder wenn das Amtsgericht Bewährung gegen Geständnis angeboten hat und die Konfliktverteidigung zu einer Haft führte, die auch die Berufung hielt. Kommt öfter vor als Mandant denkt. Verteidiger verdient ja mit jeder Instanz und Verhandlungstag.

 

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