27 November 2010

Laberwasser in Bodenfelde

Interessant, so die Taktik von Verteidigerkollegen zu beobachten. Manche taktische Züge sind so geschickt, dass der Außenstehende nicht einmal den Sinn erkennen kann, außer, unbedingt mal im Fernsehen zu sein, aber das ist bestimmt die Ablenkung.

Anders ist jedenfalls nicht erklärlich, ein Geständnis anzukündigen zu einem Zeitpunkt, in dem sich der Mandant das durchaus noch anders überlegen könnte und insbesondere die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Sehr geschickt und trickreich.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist so schlecht, dass das zuständige Gericht erwägen sollte, zumindest den Rechtsanwalt, der im Fernsehen zu sehen war, jedenfalls als Pflichtverteidiger wegen Ungeeignetheit abzulehnen.

Anonym hat gesagt…

Das ist sicher der Vertragsanwalt des Gerichts. Sowas wie die Vertragswerkstatt einer Versicherung...

Anonym hat gesagt…

Die derzeitigen Erkenntnisse (wobei ich davon ausgehe, dass das Blätterrauschen in der Lawblogosphäre auch nicht mehr weiß als die Medien hergeben) sehen doch so aus, als ginge es hier nur noch darum, die besondere Schuldschwere abzuwenden oder 20,21 zu bekommen.

Da könnte sich der möglichst schnelle Vortrag "menschlich noch nachvollziehbarer" Beweggründe und sonstiger schwerer Verhältnisse in der Vergangenheit vielleicht ja sogar als zweckdienlich erweisen...

Aber natürlich geht - egal wie die Spurenlage ist - immer eine konfliktorientierte Freispruchverteidigung, wenn man sich nicht schon vorher "verquatscht" hat, gelle? ;-)

Nur leider gibt es (auch) die Beweisregeln des Inquisitionsverfahrens nicht mehr und es ist durchaus auch ohne Geständnis ein zweifelsfreier Tatnachweis möglich...

Wären Gerichte nicht zu faul, ihre Strafzumessung ordentlich zu machen und würden einem "nicht nötigen" Prozessgeständnis (weil bereits die Sachbeweise ausgereicht hätten) konsequent die strafmildernde Wirkung versagen (das wäre durchaus rechtmäßig: bloße Taktik erfüllt keinen Zumessungsgesichtspunkt in 46 StGB vgl. die insoweit überzeugenden Ausführungen von Fischer Rn. 50a) , müsste man sich die Diskussion über angebliche "Geständnisbegleiter" von Strafverteidigern, die das möglichst späte Verhandlungsgeständnis auch in sonnenklaren Fällen für den Königsweg halten, vielleicht etwas seltener anhören...

kj hat gesagt…

Als Verteidiger sagen der Mandant wird gestehen, bevor dieser dazu bereit ist, das geht gar nicht. Selbst wenn der Mandant so ein Spielchen will, würde ich das als Anwalt, wenn ich einer wäre, ablehnen.

Wenn der Täter nicht an einer Schizophrenie leidet, was offenbar nicht der Fall ist, ist sowieso alles andere als die Höchststrafe
unvertretbar und jedes einigermaßen vernünftige Gericht wird sich hier auf keine Deals, die etwas anderes ergeben einlassen. Weiß nicht, ob
die Koryphäen der Strafverteidiger das anders sehen. Wäre interessant zu hören.

Der Anwalt kann vielleicht herausarbeiten, wie so ein Mensch zu so einer Tat kommt und wo die
Sozialisation sprich Erziehung versagt hat. Die einzige Chance jemals frei zu kommen, wäre es die 15 Jahre Haft zu nutzen, um ein vollkommen anderer Mensch zu werden. Dann gibt es vielleicht nur einen Zuschlag von vielleicht nur 10 Jahren.

Anonym hat gesagt…

Der Ermittlungsrichter, der den Pflichtverteidiger bestellt hat, und dieser Pflichtverteidiger duzen sich.

 

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