19 November 2010

Richtervorbehalt bei Blutentnahme fällt

Niedersachsens Justizminister Busemann hat heute auf dem Niedersächsischen Landesanwaltstag in Hannover kund getan, dass im Bundesrat eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung vorhanden sei, den Richtervorbehalt für die Blutentnahme bei dem Verdacht auf eine Trunkenheits- oder Drogenfahrt abzuschaffen.

Faktisch haben einige OLGs schon vorher den Weg gewählt, diese Abschaffung auf eine Art und Weise vorweg zu nehmen, die mit der bisherigen Gesetzeslage schwer zu vereinbaren ist.

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6 Kommentare:

kj hat gesagt…

So ein Piekser, der Grundrechts-eingriff ist ja gering und es ist ja auch niemand gezwungen Auto zu fahren. Ist schon eine mächtige Lobby, die die Interessen der Raser und Fahrer unter Drogen vertritt.

Ist schon irgendwann mal eine Blutentnahme ohne jeglichen Verdacht erfolgt und hat je ein Richter diese abgelehnt? Wurde je eine richterliche Anordnung als unverhältnismäßig aufgehoben.
Wenn ein Richter so gut wie null Ermessensspielraum hat, die Anordnung anzuordnen, dann ist ein Richtervorbehalt auch bloßer Formalismus.

Das heute jemand ohne richterliche Anhörung nur nach Aktenlage und Anzeige in die Psychiatrie gesteckt werden kann, das stört niemand.
Wir sind ja alle Säufer aber nicht verrückt.

Werner Siebers hat gesagt…

Es geht nicht um den "Piekser", es geht um die Einstellung, Grundrechtseingriffe, so harmlos sie auch sein mögen, zu verharmlosen.

Wehret den Anfängen!

Agiro hat gesagt…

Dass es sich bei einer Blutentnahme um einen "harmlosen Pikser" handelt, ist unüberlegte oder berechnende Schönfärberei. Ich konnte dies zum Beispiel selbst am massiv geschwollenen und blau-schwarzen Oberarm eines Freundes nach einem solch "harmlosen" Eingriff durch den Hausarzt sehen, bei dem man anfangs um den Arm fürchtete. Auch gibt es nicht wenige Menschen, die massive psychische Probleme bei Spritzen etc. bekommen ("Trypanophobie"). Und wenn eine Blutentnahme denn angeblich so "harmlos" ist: Warum stellt diese dann (jedenfalls objektiv) strafrechtlich eine Körperverletzung dar? Grundrechtseingriffe in die Gesundheit ohne richterlichen Anordnung? Nein danke!

kj hat gesagt…

Die Blutentnahme selbst wird in der Abwägung mit der Verkehrssicherheit ja allgemein als verhältnismäßig angesehen, wenn es Verdachtsmomente auf eine Drogenfahrt gibt. Und für den Verdacht reichen geringe Anhaltspunkte.

Eine nicht gerechtfertigte Verletzung der Grundrechte bleibt Unrecht, ob dies nun richterlich abgesegnet wird oder nicht.

Allein von der Polizei angehalten zu werden, ist eine Verletzung des Grundrechtes der Freizügigkeit.
Muss dann jedem Polizisten ein Richter beigeordnet werden?
Richter sollen dort entscheiden, wo wirklich was zu entscheiden gibt.

Ich habe auch Angst vor Spritzen, aber da muss ich durch, oder darf kein Bier vorm Autofahren trinken.
Ich mußte auch nie zur Blutprobe, wenn das Gerät so um die 0,1 bis 0,2 Promille anzeigte. Wer Spritze psychisch nicht aushält, der ist vielleicht als Fahrer auch ungeeignet. Der hilft ja nach einem Verkehrsunfall auch nicht, sondern rennt weg.

JJ Preston hat gesagt…

@kj
Lesen Sie mal bei dejure.org im GG Artikel 2 im Ganzen und überlegen Sie mal, inwiefern dieser Ihnen nützt...

kj hat gesagt…

@dejure
habe ich gemacht, aber hat nix genutzt. Vielleicht erklären sie es. Die Blutentnahme ist durch Gesetz geregelt. Der Eingriff gilt nach allen Meinungen auch verhältnismäßig, bei Drogenverdacht im Straßenverkehr.
Art. 2 GG verlangt ein Gesetz für Eingriffe, nicht, das jeder noch so kleine Eingriff in Grundrechte vom Richter abgesegnet werden muss.

 

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