14 Dezember 2010

Das versteht sich doch von selbst!

So blauäugig können Richter sein.

In der Hauptverhandlung wird eine Anhörung bei einer Ausländerbehörde erörtert, zu der der Sachbearbeiter bekundet, dass dabei auch eine Beschuldigtenvernehmung durch Beamte des LKA stattgefunden haben soll.

Auf meine Frage, ob die LKA-Beamten denn auch ein Protokoll geführt hätten, greift der Vorsitzende der Strafkammer ungefragt in vorauseilendem Gehorsam und erkennbar blauäugig ein mit der Anmerkung:

Das versteht sich doch von selbst!

Entweder er glaubt es wirklich oder er verschlisst die Augen vor der Realität, dass oft auf die Dokumentation verzichtet wird, wobei der Eindruck entsteht, dass das nicht selten gerade dann geschieht, wenn Entlastendes aufgeschrieben werden müsste.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

2 Kommentare:

John hat gesagt…

Ablehnungsantrag?

Die Rechtsanwäldin hat gesagt…

"Verschlisst"?!?
Manchmal muss man als Richter schon die baluen Augen schließen, um sie nicht zu verschließen. (Deshalb hat ja auch Iustitia eine Balue-Augen-Schutzblende an!).
;-)
Emmpfehlung daher vom ZDF! Nur mit zwei Fingern ein Auge verschließen (verschlissen), dann sieht man besser.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de