23 Juni 2011

Flatrate fürs Parken in Fußgängerzonen

Wir alle träumen davon, irgendetwas zu haben, was verhindert, das wir Tickets bekommen, u.a., weil wir zu faul sind, das nächste Parkhaus zu suchen.

Ich vermute, dass auch der Fahrer dieses Wagens sich den Gedanken gemacht hat. Die Lösung ist umwerfend, der bekommt bestimmt kein Ticket.


War übrigens eine Fußgängerzone, von Einsatz weit und breit nichts zu sehen. Und Zeuge im Amtsgericht ist sicher kein Einsatz, oder?


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

3 Kommentare:

Jens Müller hat gesagt…

Von "Einsatz" steht in der StVO nichts, nur von "zu hoheitlichen Zwecken dringend erforderlich".

Werner Siebers hat gesagt…

Klar, ob die Zeugenaussage im Gericht hoheilichen Zwecken dient, mag erörtert werden, ob dazu das Parken in der Fußgängerzone dringend erforderlich ist, muss nicht diskutiert werden.

kj hat gesagt…

Klug ist das nicht. Die Kelle zur Flatrate schreit ja förmlich "nehmt mich mit, ich will hier raus". Für manchen Autoknacker ist das wahrscheinlich sogar ein sportlicher Anreiz, so wie für einen Dorfclub gegen Bayern München antreten zu müssen. Und dem Dienstherrn die Umstände des Diebstahls mitteilen zu müssen, ist vielleicht unangenehm. Zumal ja die Anreise mit Bus und Bahn von der Justizkasse getragen und die Arbeitszeit angerechnet wird.
Da die Damen von der Stadt schon unter Druck stehen, Zahlen bringen zu müssen, die zudem nix mit der Polizei zu tun haben, fragt sich, ob das überhaupt Flatrate tauglich ist.

 

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