16 September 2010

Unterirdisches Niveau

Das war keine Gerichtsverhandlung, das war eher eine Bewerbung um die Krone der Ahnungslosigkeit die Strafprozessordnung betreffend.

Nachdem ich mehrfach der grottenschlechten und höchst unfairen Art der Befragung durch die Strafrichterin widersprochen hatte, teilte die Richterin mit, es ginge noch schlimmer, wenn sie nur wolle.

Eine mitverteidigende Kollegin teilte mit, dass sie deshalb froh sei, aus Hannover zu kommen, wenn das in dieser Stadt noch schlimmer gehe. Ich teilte mit, dass ich mir dann überlegen werde, umzuziehen, wenn die Dame ihre Ankündigung, noch schlechter ihren Job zu erledigen, wahr machen werde (was kaum vorstellbar ist).

Sie ließ sich darauf zu der Bemerkung hinreißen, dass sich darüber in Braunschweig sicher einige Personen (aus der Justiz?) freuen würden.

Als ich das gehört habe, habe ich mich entschlossen, ihr und den von ihr gemeinten Kollegen den Gefallen doch nicht zu tun.

Winterliche Atmosphäre. Mir hat es gefallen, ich liebe hin und wieder niveaulosen Trash. Frau Salesch wäre richtig gut im Vergleich zu der Dame.



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15 September 2010

Zur Zeit nicht ausgeübt

Einer der Angeklagten gibt als Beruf an, er sei als "Security" tätig.

Das Gericht fragt, ob es richtig sei, dass er diesen Beruf zur Zeit nicht ausübt. Der Angeklagte schaut ein wenig verwirrt ob dieser Frage. Nachvollziehbar, er sitzt seit Monaten in Haft.

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13 September 2010

Immer wieder ein Erlebnis

Immer wieder haben wir Verteidiger mit gerichtsmedizinischen Gutachtern zu tun. Nicht selten sprechen diese eine schwer verständliche "Fachsprache", obwohl sie sich nicht unter Berufskollegen sondern unter Beteiligten eines Strafprozesses verständlich machen sollen.

Nicht selten hüllen sich diese Herrschaften auch in einen undurchdringlichen Nebel einer unangemessenen Arroganz.

Erfrischend im Gegensatz dazu seit Jahren ein freiberuflicher Gutachter aus Magdeburg, der grundsätzlich in der Lage ist, seine Ergebnisse und Erkenntnisse auch dem Nichtmediziner verständlich zu machen und mit dem eine Unterhaltung möglich ist, ohne dass irgendwelche Dünkel nach außen gekehrt werden.

Für mich grundsätzlich positiv und erfreulich, auch aus menschlicher und nicht nur beruflicher Sicht, wenn Herr Dr. B. beauftragt ist und auftritt.

Auch fachlich eine absolute Empfehlung.

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12 September 2010

Befangenheitsfalle

Es gibt Situationen, in denen ein Strafrichter in die missliche Situation gerät, aufgrund gesetzlicher Vorgaben möglicherweise aus fiskalischen Gründen sich vor Beginn einer Beweisaufnahme zu der Frage der Schuld eines Angeklagten so festlegen zu müssen, dass sich die Besorgnis der Befangenheit von selbst ergibt.

Dass eine solche Situation überhaupt möglich ist, liegt sicher daran, dass an der entsprechenden gesetzlichen Regelung Personen mitgewirkt haben, die nicht wussten was sie taten oder jedenfalls die Folgen dessen, was sie produzieren, nicht bedacht haben.

So schreibt § 404 Abs. 5 StPO vor, dass das Strafgericht im Falle des Adhäsionsverfahrens bei einem Prozesskostenhilfeantrag des Angeklagten für die Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag darüber zu entscheiden hat, ob es eine Aussicht auf Erfolg für die Verteidigung sieht.

In dem mir vorliegenden aktuellen Fall hat der Angeklagte bisher geschwiegen und die Frage, ob er tatsächlich die Person ist, die als einer der Täter infrage kommt, ist noch offen.

Das Opfer der angeblichen Tat hat einen Adhäsionsantrag gestellt. Der Angeklagte hat zur Verteidigung in diesem Adhäsionsverfahren Prozesskostenhilfe beantragt, diese ist von dem Gericht abgelehnt worden unter anderem mit der Begründung, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Damit hat sich das Gericht vor Beginn der Beweisaufnahme festgelegt, dass der Angeklagte tatsächlich Täter der angeklagten Tat und Mitverursacher der angeblichen Verletzungen gewesen ist.

Ein typischer Fall für die Besorgnis der Befangenheit, in die das Gericht getrieben wurde durch eine insoweit widersinnige gesetzliche Regelung. Immer dann, wenn die Strafprozessordnung auf die Zivilprozessordnung verweist, muss es zwingend zu solchen Brüchen kommen, weil es sich um völlig verschiedene Prozessarten handelt.

Ein Fall der Besorgnis der Befangenheit, die durch das Gesetz produziert und provoziert wird.




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11 September 2010

Unglaubliche Erkenntnisse

Manche Polizeibeamte verfügen über wissenschaftliche Erkenntnisse mit juristischem Einschlag, die nicht nur den Laien sondern auch den Fachmann verwundert zurücklassen. So schreibt ein ausgewachsener Polizeioberkommissar in eine Ermittlungsakte:

Bei Sexualstraftaten ist grundsätzlich von einer Wiederholungsgefahr auszugehen.

Vermutlich verbringt er seine Freizeit überwiegend mit "dem Mann von der Strasse" am Stammtisch, das passt mit seinen Erkenntnissen jedenfalls gut zusammen.



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Letzten Schuss nicht gehört???

Es gibt Spezialisten innerhalb der Rechtsanwaltschaft, bei denen hilft nichts mehr, nur noch die Hoffnung, dass sie irgendwie freiwillig das Handtuch schmeißen.

Lese heute in einer Akte den Vermerk eines Staatsanwaltes:
Telefonat mit Rechtsanwalt B. aus OC. Er tielt mit, dass er den Beschuldigten nicht mehr vertritt und lässt durchblicken, dass er den Beschuldigten auch für unglaubwürdig hält.
Kollege B.: Einfach kommentarlos die Zulassung zurückgeben, könnte viel Ärger ersparen. Selbst wenn Sie den Eindruck hatten, schon mal irgendwann auch nur ansatzweise etwas von der Verschwiegenheitspflicht gehört?

Aber vielleicht hat sich der Staatsanwalt das ja auch ausgedacht. Oder hat er Sie vielleicht sogar angestiftet, sich so zu äußern?




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09 September 2010

Warum geschieht so etwas so selten

Die Anklage war dünn, das wussten auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und die Richterin. In einem Vorgespräch wurde angedacht, das Verfahren im Hinblick auf eine andere Verurteilung einzustellen.

Der einzige Zeuge, der ermittelnde Kriminalbeamte, sollte mehr oder weniger pro forma kurz gehört werden, um dann die Einstellung zu beschließen, mit der auch der Angeklagte einverstanden gewesen wäre.

Doch dann war das so wenig, was von dem ermittelnden Beamten kam, dass die Richterin von sich aus sagte, aus ihrer Sicht sollte man das Verfahren nicht einstellen sondern freisprechen.

Der Sitzungsvertreter teilte mit, dass er das auch so sieht und drei Minuten später war der Angeklagte dann tatsächlich freigesprochen.

Viele andere Richter und Staatsanwältze wären nicht einmal auf die Idee gekommen, an einen Freispruch auch nur zu denken, wenn vorher eine Einstellung angesprochen worden war.

Respekt!

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08 September 2010

Ich bin nicht Ihr Organ


Wieder mal einer der Vorsitzenden, dem nichts besseres einfällt, wenn ihm Verteidigerverhalten nicht gefällt, als lautstark herauszuposaunen, der Kollege möge daran denken, dass er "auch" Organ der Rechtspflege sei.

Unabhängig davon, dass diese Sprüche immer wieder geklopft werden und dabei in Vergessenheit gerät, dass der Rechtsanwalt nicht "Organ der Rechtspflege" sondern "unabhängiges Organ der Rechtspflege" ist, hatte der Kollege die in dieser Situation durchaus passende Antwort parat:
Ich bin zwar vielleicht Organ, aber ganz bestimmt nicht Ihr Organ, Herr Vorsitzender!

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07 September 2010

Ein langer Tag

Anlässlich des Schleuserverfahrens in Gera habe ich im Umfeld des Landgerichts einen Abschleppunternehmer in Aktion gefunden, der um seine Arbeitszeit ganz sicher nicht zu beneiden ist.



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Glatte Lüge

Ein Verwaltungsbeamter berichtet als Zeuge vor Gericht, er habe angeblich freiwillig, ohne Nachfrage und natürlich ohne besondere Vergütung Überprüfungen vorgenommen, für die er nicht zuständig war.

Mir können Zeugen natürlich viel erzählen, aber das muss ich nun wirklich nicht glauben.



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02 September 2010

Verkippungsspur

Jede Hausfrau würde sich freuen, wenn sie hören würde, was sie alles so jeden Tag erledigt, jedenfalls dann, wenn ein Brandsachverständiger darüber berichtet.

Da heißt es dann nicht, dass sie einen Likör-Fleck weggewischt hat, sondern dass die Verkippungsspur eines Süßgetränkes abgetragen wurde.

Bei dieser Ausdruchsweise erhält jede Tätigkeit eine viel höhere Bedeutung.

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Kollegen und Konsorten

Der Vorsitzenden ist da etwas herausgerutscht, was zumindest bei einigen Beteiligten ein überraschtes Lächeln ausgelöst hat.

Ein Polizeibeamter berichtet, dass ein weiterer Einsatzwagen mit zwei Kollegen am Tatort erschienen sei. Die Vorsitzende fragt nach:

Und das waren Herr Meier und Konsorten?

Gut, dass das kein Verteidiger so gefragt hat.

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01 September 2010

In den Streifenwagen gekackt

Manch einem wird in der einen oder anderen Situation kurz der Gedanke gekommen zu sein, genau das zu "machen", was jetzt eine Person, wenn auch aus anderen Gründen, vollendet hat: Er hat in einen Streifenwagen gekackt!

Um eine beachtliche Menge Heroin verschwinden zu lassen, hat ein 33-jähriger Mann noch im Streifenwagen seinen Darm entleert. Der aus Russland stammende und in Rheinland-Pfalz wohnende Mann war mit seiner vierjährigen Tochter unterwegs gewesen, als er von der Polizei am Rastplatz der Autobahn bei Aachen überprüft wurde.

Zunächst fanden die Beamten ein dem Waffengesetz unterliegendes Messer. Ein Drogen-Wischtest verlief positiv, so dass der Mann mit Tochter im Streifenwagen zur Dienststelle gebracht wurde.

Während der Fahrt vernahmen die Beamten einen Geruch der Darmentleerung, der jedoch nicht von dem Kleinkind stammte. Der Mann hatte sein Geschäft während der Fahrt im Streifenwagen verrichtet und versucht, auf diese Weise das im Darm transportierte Rauschgift verschwinden zu lassen.
Quelle: Aachener Nachrichten


Nicht ganz so geruchvoll war noch dies, das und jenes.

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Richterliche Fantasien

Eine ehemalige Richterin eines Amtsgerichtes, die jetzt glücklicherweise wieder zur Staatsanwaltschaft abgeordnet wurde, hat in einem ihrer (hoffentlich endgültig) letzten Urteile mal wieder ihre eigene Fantasie geradezu olympisch spielen lassen und eigene harte Strafzumessungsregeln erfunden.

Aus der Erklärung des Angeklagten, der äußere Ablauf der Sachverhaltsannahme der Staatsanwaltschaft werde bestätigt, wurde im Urteil, dass der Angeklagte ein Geständnis dahingehend abgelegt habe, dass er aus "Profitgier" gehandelt habe.

Extrem strafschärfend haut die Dame dann noch raus, dass der Angeklagte den Schaden nicht wieder gutgemacht habe.

Gut, dass Richter, die keine Ahnung von Strafrecht haben, letztlich wieder bei der Staatsanwaltschaft landen.



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Igelplage


Im Rahmen meiner kleinen Igel-Serie habe ich schon mehrfach berichtet, dass bei manchen Gerichten der Eindruck entsteht, dass Entscheidungsträger einen Igel in der Tasche haben, wenn es um die Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers geht.

Jetzt habe ich schon wieder einen solchen Igelträger. Ein Heranwachsender ist mit mehreren anderen vor dem Jugendschöffengericht angeklagt wegen gemeinschaftlicher -und damit gefährlicher- Körperverletzung.

Alle anderen Mitangeklagten sind verteidigt und ihnen wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Einem angeblichen Opfer wurde Prozesskostenhilfe für einen Adhäsionsantrag gewährt.

Das reicht dem Gericht alles nicht, der Beiordnungsantrag wird abgelehnt, weil dieser Angeklagte nicht so heftig vorbelastet ist und weil angeblich seine Tatbeiträge nicht so erheblich waren (was bei dem Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung dummerweise nicht gerade eine tragende Rolle spielen dürfte).

Muss das Landgericht wohl um regulierenden Eingriff gebeten werden.



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