24 Oktober 2011

Ein feiner Zug

Per Mail erreicht mich in der Reha die Mail eines Kollegen, der mir mitteilt, ich solle mir in einer Auseinandersetzung, in der er den Gegner meines Mandanten vertritt, keine Sorgen machen. Er habe mit seinem Mandanten gesprochen und diesem erklärt, dass ich noch einige Wochen außer Gefecht bin. Sein Mandant habe ihm gesagt, dass er damit einverstanden sei, mit der Fortführung der Auseinandersetzung zu warten, bis ich wieder "auf dem Damm" sei.

Danke! So etwas kommt in der heutigen Zeit höchst selten vor.

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23 Oktober 2011

Aus Mangel an Beweisen

Die Presse unterscheidet fein. Aktuelles Beispiel heute bei "spiegel-online".

Berichtet wird über die Festnahme eines angeblichen Serienbrandstifters, der in kurzer Zeit angeblich 50 bis 60 Autos in Berlin angezündet haben soll.

Weiter in dem Bericht wird dann darüber gesprochen, dass in den letzten Monaten einige angeklagte Personen, denen ebenfalls das Abfackeln von Fahrzeugen vorgeworfen wurde, von den Gerichten freigesprochen wurden - angeblich aus Mangel an Beweisen.

Zunächst wird dadurch der falsche Eindruck erweckt, dass es in Deutschland zwei verschiedene Arten von Freisprüchenn gibt, den wegen erwiesener Unschuld und den wegen Mangels an Beweisen, deutlich schlimmer und unmoralischer ist die Tendenz, damit eigentlich erreichen zu wollen, dass der Leser davon ausgeht, dass in diesen Fällen den tatsächlichen Tätern lediglich ihre an sich feststehende Schuld nicht nachgewiesen werden kann.

Um dem Nichtjuristen klar vor Augen zu führen: Es gibt keine Unterscheidung beim Freispruch zwischen "erwiesener Unschuld" und "Mangel an Beweisen", Freispruch ist Freispruch.
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06 Oktober 2011

Steve Jobs Jahrgang 1955

Während einer Reha-Maßnahme wegen eines Unfalls, der mich fast ins Grab gebracht hätte, höre ich vom Tod des Visionärs Steve Jobs, dem wahren Herz und Hirn von APPLE.

Mein Jahrgang; ich fühle irgendwie, dass die Einschüsse näher kommen. Bloß weg mit solchen Gedanken, alles wird gut!

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05 Oktober 2011

wellcome lawbreakers!

Endlich ein Beispiel für Werbung, die wirklich reinhaut. So soll es sein: dezent, übersichtlich, zurückhaltend, auf den Punkt gebraten.

better call saul!

Danke nach Berlin!

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29 September 2011

An den Haaren herbeigezogen?

Zugegeben, ich kenne das Urteil nicht. In der Abgeschiedenheit einer Reha-Maßnahme in einer gottverlassenen Gegend kann ich natürlich nur auf externe Quellen zurückgreifen.

Wenn es aber richtig sein sollte, dass eine Demonstrantin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, weil eine Polizistin beim Wegtragen der Demonstrantin Kreuzschmerzen erlitten hat, werde ich die nächsten Woche der Reha nutzen, um zu versuchen, das Urteil zu verstehen.

Auch die weitere Einstellungsentscheidung aus der Quelle ist beachtenswert.

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15 September 2011

Lebensnahes Gericht - Beweisverwertungsverbot bei unwirksamer Einwilligung in eine Durchsuchung

Die Regel ist erfahrungsgemäß, dass Gerichte polizeiliches Handeln unkritisiert lassen.

Deshalb ausdrücklich Hut ab vor dem Landgericht Hamburg (StV 2011, 528), das mit verblüffender Deutlichkeit typisches polizeiliches Handeln/Denken bloßgestellt hat:

Vorrangiges Ziel und vorrangiger Zweck des Einsatzes in der Wohnung war nicht die durch die Zeugin (Polizeibeamtin) K. angeordnete Gefährderansprache, sondern eine vollständige Durchsuchung der Wohnräume, ... wobei die Zeugin bewusst darauf spekulierte, dass der Angeklagte sich - wie der Großteil der deutschen Bevölkerung - beugen und in Durchsuchungsmaßnahmen (ohne Durchsuchungsbeschluss) einwilligen werde, wenn die Polizei "erst einmal" erscheine. Die hierin zum Ausdruck kommende bewusste Ausnutzung des Glaubens des weit überweiegenden Teils der Zivilbevölkerung an die Rechtstreue und die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns unter Einbeziehung der Autorität der vor Ort eingesetzten Beamten führt vorliegend zu einem Beweisverwertungsverbot und der Unverwertbarkeit der anläßlich der Durchsuchung erlangten Beweismittel.

Chapeau!
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Zwangspause

Liebe Gemeinde,

da ich am 28.06.2011 in Thüringen auf der Autobahn mit meinem Motorrad eine unangenehme Begegnung mit einer Autofahrerin hatte und dann zwischen Leben und Tod zunächst in Erfurt in einer Klinik gelegen habe und jetzt seit zwei Tagen in der Reha bin und hoffentlich bald das Laufen wieder lerne, konnte ich hier nicht schreiben. Soll nun wieder losgehen, zunächst mangels Erlebnisse nicht so spannend, ist aber auch ein wenig Reha.

Viele Grüße auch an Frau Kröger

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27 Juni 2011

Die 500,00 € des juristischen Grauens

Hier hatte ich bereits berichtet, wie kompliziert es hin und wieder sein kann, 500,00 € unter das Volk zu bringen. Dass das aber noch einer Steigerung zugänglich sein könnte, hatte ich ganz sicher nicht erwartet.

Heute, am zweiten Verhandlungstag in der Berufungshauptverhandlung beim Landgericht Braunschweig, geschah es dann doch. Die Angeklagten hatte berichtet, dass sie einen Zeugen aufgefordert hatten, einen Schaden wieder gutzumachen. Der Zeuge soll dann gesagt haben, er müsse noch ein paar Drogen verkaufen, eine Woche später hätten die Angeklagten dann von dem Zeugen 500,00 € bekommen.

Das war bisher alles unter Erpressung und Nötigung abgehandelt worden, heute erteilte dann der Vorsitzende vor dem Schluss der Beweisaufnahme den rechtlichen Hinweis auf eine mögliche Bestrafung wegen Geldwäsche.

Und dann gings los! Mein Mandant hatte einen 500€-Schein bei sich. Ich stand auf und überbrachte diesen im Gerichtssaal im Hinblick auf § 261 Abs. 9 Nr. 2 StGB der Frau Staatsanwältin mit der Bitte um Sicherstellung. Die lehnte das ab und wollte den Schein zurückgeben.

Ich teilte dann mit, dass weder der Mandant noch ich den Schein zurücknehmen würden, darauf diente die Sitzungsvertreterin den Schein dem Gericht an: die wollten ihn auch nicht. Nun lag er da so für sich hin.


Es wurden dann rechtliche Recherchen vorgenommen, Abteilungsleitungen eingeschaltet, die Köpfe dampften.

Ich habe dann noch vorsorglich zu Protokoll eine Selbstanzeige meines Mandanten wegen des Verdachtes der Geldwäsche erklärt, um auch § 261 Abs. 9 Nr. 1 StGB auf unserer Seite zu haben.

Letztlich gingen alle Beteiligten inklusive Vorsitzendem und der fairen Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft recht souverän mit der Situation um.

Und als dann die Kammer nicht wegen Geldwäsche verurteilt hat, weil nicht auszuschließen ist, dass das Geld gar nicht aus einem Drogenverkauf stammte, habe ich den Anblick nicht mehr ertragen können und habe den


schnell wieder dem Zugriff der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes entzogen.


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26 Juni 2011

Spruch der Woche - Terroranschlag auf die Frauen-Fussball-WM

Der aufmerksame Kollege Carsten R. Hoenig aus Berlin schaut gern bei Eva Herrmann rein, und hat dort das Schmankerl eines Kollegen gefunden, der beantragt hat:

Dem Antragsgegner zu 2.) wird aufgegeben,
unverzüglich ein streng geheimdienstunabhängig operierendes Sondereinsatzkommando der Polizei Berlin zu bilden, welches zur Erkennung und Abwehr eines nuklearen oder konventionellen Terroranschlages auf deutschem Boden im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen in Berlin, insbesondere am 26.06.2011, bestimmt und geeignet ist.

Ich hoffe, dem Antrag wurde bereits stattgegeben und das streng geheimdienstunabhängige Sondereinsatzkommando gebildet.



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24 Juni 2011

Das Vorgespräch findet etwas anders statt

Der Polizeibeamte wird gefragt, ob die der Unfallflucht verdächtige angeklagte Halterin des möglichen Tatfahrzeuges auch belehrt worden sei.

Seine Antwort: Das Vorgespräch findet etwas anders statt. Da wird erstmal vorgehalten und wir warten mal die Antwort ab.

Gut, dass es Polizeibeamte gibt, die zugeben, dass sie keine Ahnung haben. Oder sollte das etwa ein Taschenspielertrick sein, um auf unzulassigem Weg an Informationen zu kommen? Kann ich mir gar nicht vorstellen!


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Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der U-Bahn

Korruption in Deutschland - und es gibt immer noch ein wenig mehr, als man sich vorstellen kann. Bei newsclick nachzulesen:

"Geld allein macht nicht glücklich,

aber es ist besser, in einem Taxi

zu weinen als in der U-Bahn."

Dieses leicht abgewandelte Zitat von Marcel Reich-Ranicki steht auf der Facebook-Seite von Martin S. (Name geändert). Er, der Sohn des ehemaligen Leiters der Autobahnmeisterei Braunschweig, stand am vierten Verhandlungstag im Mittelpunkt des Schmiergeld-Prozesses. Das Zitat, das eigentlich zum Schmunzeln anregen soll, erhält vor dem Hintergrund der Zeugenaussagen einen äußerst schalen Beigeschmack.

Für die Ausbildung seines Sohnes hatte der angeklagte Behördenleiter seine "guten Beziehungen" spielen lassen. Bei einer Peiner Firma, die sich steigende Aufträge von der Autobahnmeisterei erhoffte, brachte er den gelernten Industriekaufmann zu ziemlich guten Bedingungen unter: Als Dienstfahrzeug gab es eine Limousine, er erhielt das gleiche Gehalt wie der Leiter der Technik – und sein Abschlusszeugnis mit der Note 1 durfte der Sohnemann sich auch selbst schreiben. Die Gebühren für das duale Studium an der Welfenakademie übernahm der Chef nach kurzem Zögern ebenfalls.

Und die Frage nach dem Dazulernen wird auch gleich beantwortet:

Im Internet schreibt Martin S. über seine derzeitige Tätigkeit: "…und nun im schönen Österreich auf Teilzeit-Mastersuche".


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Der pseudosachverständige Verkehrs-Schupo

Die Mandantin war möglicherweise beim Einparken etwas unvorsichtig, jedenfalls waren an dem neben ihrem Fahrzeug geparkten PKW im Seitenbereich Schleifspuren und leichte Eindellungen zu sehen und an ihrem eigenen Fahrzeug leichte Schäden, die auf den ersten Blick wohl korrespondierten. Sie selbst war, als das festgestellt wurde, nicht mehr vor Ort, auf dem Armaturenbrett ihres Autos lag aber - wie immer - gut sichtbar ein Schild mit ihrem Namen und ihrer Geschäftsanschrift gleich in der Nähe. Sie hatte von dem angeblichen Anstoß nichts bemerkt.

Das war jetzt der Auftritt von PHK B. vom Verkehrsunfalldienst. PHK B. warf einen erfahrenen Blick auf die Beschädigungen und wusste natürlich sofort und unumstößlich, dass der Fahrer des einparkenden Fahrzeugs den angeblichen Anstoß natürlich bemerkt haben musst und insbesondere, dass jeder Autofahrer immer auch kleinere Anstöße dieser Art zweifellos bemerkt! (Vielleicht kann er selbst nicht richtig einparken und merkt immer, wenn er die Nachbarautos anrumpelt)

So nach dem Motto: Schreib ich das schon mal so unumstößlich in die Akte, damit meine hochwichtigen Ermittlungen auch sicher zu einer Verurteilung führen.

Ich habe dann als Verteidiger die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht bereits darauf hingewiesen, dass sich der Zeuge gefälligst im Rahmen seiner beruflichen Aufgabe, den Ermittlungen, zu bewegen hat und es zu unterlassen hat, mit pseudosachverständigem Gelabere zu versuchen, unlauter Ermittlungsergebnisse zu beeinflussen.

Das fand der Dienstherr gar nicht gut und hat dann mitgeteilt, dass man natürlich aber auch nicht im Allergeringsten Grund habe, die fachkompetenten, sachlichen und fairen Feststellungen des eigenen Mitarbeiters zu rüffeln.

Blöd jetzt, dass meine Mandantin gestern vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort freigesprochen wurde, weil der beauftragte Sachverständige ausführlich erklärt hat, dass die festgestellten Beschädigungen und die Örtlichkeiten gerade nicht den zwingenden Schluss zulassen, dass die Freigesprochene den angeblichen Anstoß hätte bemerken müssen.

Witzig noch: Viele Polizeibeamte haben jedenfalls in der hiesigen Region die Angewohnheit, den Steuersäckel damit zu belasten, dass sie, wenn ihre Zeugenaussage abgeschlossen ist, noch im Zuschauerraum des Gerichtes verbleiben und ihre Dienstzeit verbrennen, selbst dann, wenn die Sache völlig klar ist und es erkennbar keinen Sinn macht, wenn sie dort verweilen und damit ihren tatsächlichen dienstlichen Aufgaben entzogen sind.

PHK B. verschwand sofort, vielleicht hat er ja geahnt oder sogar gewusst, dass sein pseudosachverständiges Gequatsche völlig haltlos ist und ahnte schon, dass man bei Gericht doch nicht so dumm ist, sich auf das zu verlassen, was er sich ausgedacht hat.



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23 Juni 2011

Flatrate fürs Parken in Fußgängerzonen

Wir alle träumen davon, irgendetwas zu haben, was verhindert, das wir Tickets bekommen, u.a., weil wir zu faul sind, das nächste Parkhaus zu suchen.

Ich vermute, dass auch der Fahrer dieses Wagens sich den Gedanken gemacht hat. Die Lösung ist umwerfend, der bekommt bestimmt kein Ticket.


War übrigens eine Fußgängerzone, von Einsatz weit und breit nichts zu sehen. Und Zeuge im Amtsgericht ist sicher kein Einsatz, oder?


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20 Juni 2011

Wie werde ich 500,00 € los?

Blöde Frage, habe ich sonst auch nicht so große Probleme, aber heute!

Das Opfer einer Straftat wurde in Handfesseln vorgeführt, um im Landgericht als Zeuge auszusagen. Dem Angeklagten war daran gelegen, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen und hatte 500,00 € mitgebracht, um sie dem Zeugen zu geben.

Eine Übergabe von 500,00 € an einen Zeugen, der in Handfesseln aus der Strafhaft vorgeführt wird, ist verboten. Deshalb fragte ich dem Zeugen, ob ihm der Betrag auf sein Konto bei der JVA überwiesen werden könne.

Das meinte er, mache auch keinen Sinn, weil das Konto gepfändet sei und das Geld dann sofort "weg" wäre. Auch ihm fiel nichts ein, wie er an das Geld kommen könne.

Letztlich einigten wir uns, dass der Betrag gespendet wird für die Bibliothek in der JVA, in der er einsitzt, damit neue Bücher angeschafft werden können.

Sinnvoll, damit haben jedenfalls viele etwas davon.

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19 Juni 2011

Ficken - 1 Euro

Kreativ, höchst kreativ; nicht irgendwelche Damen oder rotbelichtete Herren, sondern Kneipenwirte, um die potentielle Kundschaft anzulocken.

Der hier zitierte, angeblich so besorgte Hotel- und Gaststättenverband:
Betreiber von Bars und Diskotheken wollen stärker gegen Gewalt von Jugendlichen vorgehen. Es gehe vor allem darum, den Alkoholkonsum einzudämmen, weil die Gewaltbereitschaft mit dem Alkoholpegel steige, sagte Renate Mitulla vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Hannover.

möge erklären, wie diese Reklame, die sich aus dem Kommentar bei Laertes ergibt, mit diesem hehren Ansatz vereinbar sein soll.

Und dann waren da noch Hoenig, Rueber und Melchior.


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