04 März 2012

Schätzung im Steuerstrafverfahren - ein Auswuchs richterlicher Faulheit?

Die Antwort ist (leider) oft: Ja!

Wir kennen das natürlich alle, die schon mal im Steuerstrafrecht unterwegs waren, insbesondere bei den Amtsgerichten. Dort sind es oft ältere, erfahrene Haudegen, die vom Richtertisch das Gefühl vermitteln wollen, im Steuerstrafrecht mache ihnen niemand etwas vor.

Dann wird die Anklage verlesen, im nächsten Schritt kommt der Mitarbeiter des Finanzamtes und liest die Steuerschätzung vor, die sich schon aus der Akte ergibt, dann wird die Beweisaufnahme geschlossen, der Angeklagte je nach Lust und Laune milde oder nicht so milde verurteilt und in das Urteil wird dann das hineinkopiert, was schon in die Anklage hineinkopiert wurde, nämlich die ursprüngliche Schätzung des Finanzamtes bzw. der Fahndung.

Also -leider in der Regel- kein überragendes Wissen dieser Richter sondern ausgemachte Faulheit. Ausnahmen mögen vielleicht die Regel bestätigen.

Was diese faulen Exemplare hoffentlich nur nicht wissen, sonst wäre es vielleicht ganz etwas Schlimmes, was sie tun, ist, dass seit Jahren der Bundesgerichtshof gebetsmühlenartig immer wieder betont, dass diese Art der Vorgehensweise unzulässig ist.

So nur als Beispiel BGH 5 StR 440/00:

Den dargelegten Anforderungen wird das angefochtene Urteil nicht gerecht. Angefügt an den Einleitungssatz: "Die Bestimmung der ausgefallenen Abgaben stützt sich auf folgende Berechnungen" hat das Landgericht die Berechnungsdarstellungen der von den nicht geständigen Angeklagten hinterzogenen Eingangsabgaben aus der Anklageschrift und Berichten der Zollfahndung in Ablichtung in das Urteil eingefügt. Für das Revisionsgericht ist hierbei nicht nachprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang eigenverantwortlich ermittelt hat. Insbesondere ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen, ob und gegebenenfalls wie das Landgericht die der Abgabenberechnung zugrunde liegenden konkreten Zigarettenmengen selbst ermittelt hat und ob bzw. auf weicher Grundlage es die Schätzung des für die Höhe der Eingangsabgaben maßgeblichen Zollwertes der Zigaretten vorgenommen hat. Die Art der Darstellung im Urteil legt die unzureichende pauschale Übernahme der Feststellungen der Ermittlungsbehörden ohne eigene richterliche Würdigung nahe.
Jeder, der mit einem Steuerstrafverfahren überzogen wird, sollte sich kompetent beraten lassen, denn dass eine Schätzung, die dann letztlich kritiklos von Gerichten übernommen wurde,  zu Gunsten des Angeklagten oder auch nur realitätsnah ausgefallen ist, habe ich doch eher selten erlebt.



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02 März 2012

Durchsuchung bei Wulff in Großburgwedel

Da kommt ein höflicher Staatsanwalt in Großburgwedel vorbei, hat keinen Durchsuchungsbeschluss, klingelt bei den Wulffs und fragt ganz nett, ob er mal durchschauen kann. Möglicherweise wurde auch zeitig genug vorher angerufen und der Besuch angekündigt.

Wie sonst sollte man folgende Meldung verstehen?
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitagabend das Haus des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff in Großburgwedel durchsucht.
Die Aktion sei „auf freiwilliger Basis“ verlaufen, es gebe keinen Durchsuchungsbeschluss, sagte ein Sprecher der Behörde der Nachrichtenagentur dpa. Die „Bild“-Zeitung berichtete, es seien Computer sichergestellt worden. Gegen Wulff wird wegen Verdachts auf Vorteilsannahme ermittelt.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Auch Udo Vetter und Detlef Burhoff wundern sich (nicht).



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Orden von den Bullen

Der Kollege Neuber aus Krefeld hat mich freundlicherweise mit der Nase darauf gestoßen, dass es die Polizisten selbst sind, die ausdrücklich dokumentieren, dass die Bezeichnung "Bulle" alles andere als eine Beleidigung sondern vielmehr eine Auszeichnung ist.

Die Überschrift von § 8 der Ehrenordnung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter lautet:

Bul-le-mérite (Bullenorden)


Und das bedeutet?


Der Bund Deutscher Kriminalbeamter zeichnet mit diesem Verdienstorden Personen oder Institutionen des öffentlichen Lebens aus, die sich in besonderer Weise um die innere Sicherheit verdient gemacht haben.


Der BDK benutzt also selbst den Begriff des "Bullen" als Synonym für "Polizist" in einem deutlich positiven Zusammenhang. Na also!    


Zur Geschichte weiß Wikipedia u.a.: 


Die Auszeichnung wurde erstmalig 1975 verliehen. Fritz Krug, der damalige Bonner Bezirksvorsitzende des BDK, hatte die Idee und kreierte den BDK - "Verdienstorden". Der Name rührt vom einstigen Verdienstorden Preußens Pour le Mérite und wurde verballhornt mit der scherzhaften Bezeichnung für einen Polizeibeamten Bulle.




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01 März 2012

Warum sind Polizisten nur dann empfindlich, wenn es um Rindviecher geht?

Ein feines Beispiel dafür, wie das Sprichwort, man möge sich zunächst an die eigene Nase fassen, in die Realität passt:

In Bayern hat ein von der Deutschen Polizeigewerkschaft herausgegebener Kalender mit Karikaturen über Ausländer, Alte oder das Thema Selbstmord für heftigen Streit gesorgt.
"Es geht um Karikaturen, die missverstanden werden könnten", sagte der Sprecher des Münchner Polizeipräsidiums und ergänzte: "Sie dürfen bei uns nicht mehr aufgehängt werden, um ein unmissverständliches Zeichen zu setzen." Der bayerische Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Hermann Benker, hält die Aufregung für übertrieben. "Für mich ist das Ganze absolut unverständlich. Es wird so getan, als ob es diesen Polizeijargon nicht geben würde", sagte er. Das sei eine Art Galgenhumor, mit dem die Kollegen seit Jahren mit den Engpässen in der deutschen Polizei umgehen würden. "Das hat nichts mit einer Herabwürdigung eines Personenkreises zu tun", so Benker.
Der Kalender mit rund 3.000 Exemplaren war vor allem in Bayern verteilt worden. Mittlerweile haben auch andere Polizeipräsidien den Kalender abgehängt.


Quelle: Newsticker

Und wenn dann mal ein Besoffener einen Polizisten "Bullen" nennt, ist der Herr Polizeibeamte tief in seiner Ehre gekränkt. Es wird so getan, als ob es diesen Straßenjargon nicht geben würde. Das hat nichts mit einer Herabwürdigung eines Personenkreises zu tun, Sprüche wie: "Ruf mal schnell die Bullen an" oder "Ich muss heute zu den Bullen" sind selbstverständlich und der Ausdruck "Bulle" ist schon lange nicht mehr als Beleidigung zu verstehen.

Außer für Polizisten, die das mit der eigenen Nase nicht verstehen.




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29 Februar 2012

Piratenprozess in Hamburg - actio und reactio

Der Kollege Rainer Pohlen berichtet hier über aktuelle Vorgänge im Piratenprozess beim Landgericht in Hamburg.

Da in seinem Blog offenbar die Kommentarfunktion nicht funktioniert, hier der Kommentar des Kollegen Wallasch, der von dem Kollegen Pohlen direkt angesprochen wird:

Sehr geehrter Herr Kollege Pohlen, 
nun ja wir werden sehen, welche Strategie am Ende das gewünschte Ergebnis bringen wird. Und im Übrigen werden Sie sicher mit mir einer Meinung sein, dass seriöse Strafverteidigung wie auch Sie sie betreiben (glaube ich jedenfalls) sich immer am Mandantenauftrag zu orientieren hat. Ich bin mir nahezu sicher, dass Sie, sehr geehrter Herr Kollege, nie am Mandantenwillen vorbei, möglicherweise sogar selbst ausgedachte Geständnisse in Form einer Verteidigererklärung abgeben würden, oder täusche ich mich da? Ich jedenfalls freue mich für Ihren Mandanten, wenn der Effekt der Hartnäckigeit meines Mandaten sein wird, dass Ihr Mandant wegen der Länge des Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Eine Wohltat, die ihm wahrscheinlich nicht zuteil geworden wäre, wenn man nur 6 Monate verhandelt hätte, oder irre ich da (erneut)? 
Herzlichst Ihr Kollege Oliver Wallasch



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Es stinkt vom Kopf

Die Haft und Ermittlungsabteilung einer großen deutschen Stadt mit einem großen deutschen Flughafen ignoriert meinen Antrag auf Anberaumung eines Termins zur mündlichen Haftprüfung, wegen der deshalb dann -nach Rücknahme des Haftprüfungsantrages- eingelegten Haftbeschwerde höre ich auch nach knapp einer Woche nichts, Akteneinsicht dauert fast eine Woche länger als angekündigt, Besuchserlaubnisse tauchen in der JVA nicht auf, Post erreicht den Mandanten nicht, weil er angeblich in der JVA unbekannt ist.

Blöd, dass jetzt wohl die STA noch mehr zu tun haben wird, weil sie zu überprüfen hat, ob aufgrund dieser unverschämten Verzögerungen ggf. von wem welche Straftatbestände erfüllt wurden.

Gab es alles schon mit heftigen Konsequenzen.



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28 Februar 2012

Man muss sie zum Glück zwingen

Eine Bewährung, noch eine Bewährung und mit Bedenken und Augenverdrehen noch eine dritte Bewährung. Damit war der Mandant hochjubelnd zufrieden und konnte sein Glück kaum packen.

Über diese Freude hat er dann wohl vergessen, eine Bewährungsauflage von 500,00 € zu erfüllen und saß völlig konsterniert vor mir, dass man ihm nun androht, seine Bewährung(en) zu widerrufen und fragt verzweifelt, was er denn nun tun könne.

Meine Antwort: Zahlen, und zwar ganz schnell! hätte er sich zwar selbst geben können, aber ich hatte den Eindruck, dass er ernsthaft erwartet hat, dass man ihm diese Zahllast auch noch erlässt.

Als ich ihm dann aber angedroht habe, dass ich ihn bei seinen weiteren zu erwartenden Straftaten nicht mehr verteidigen werde, mummelte er:

Nee, dann zahl ich lieber, anderer Verteidiger ist Scheiße!

Na, geht doch!


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27 Februar 2012

Strom ausgepisst

Ich frage mich, ob das strafbar sein könnte. Nicht, dass der Mann sich gegen seine Festnahme gewehrt hat und arme Polizeibeamten sicher schmerzensgeldträchtig verprügelt hat, sondern dass er angeblich durch seinen abgelassenen Urin eine Stromunterbrechung verursacht hat. Was so alles geschieht in Braunschweig!

In einer Gaststätte in Braunschweig hat ein 67-jähriger Betrunkener in die Steckdose eines Spielautomaten uriniert und dabei einen Stromausfall verursacht.
 
Der Mann habe sich am Sonntagmittag hinter einem Dart-Automaten verschanzt und sich geweigert, hervorzukommen, teilte die örtliche Polizei mit. Nachdem die gesamte Beleuchtung des Lokals ausgefallen war, versuchten die Beamten, den Betrunkenen mitzunehmen. Dabei wehrte sich dieser jedoch mit Schlägen und Fußtritten und beleidigte die Beamten.
Er landete schließlich im Krankenhaus, wo der Mann weiter Widerstand leistete. Gegen den 67-Jährigen wurde unter anderem Anzeige wegen Widerstandes erstattet. Der Dart-Automat war nicht mehr betriebsbereit.


Quelle: newsticker

Hätte wohl besser das hier



trinken sollen.

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24 Februar 2012

Rosa Knast

Manche Leser wundern sich, welche Probleme Anwälte haben, gerade gelesen bei dem Kollegen Nebgen. Ich wundere mich, welche Probleme manche Behörden haben und bekommen, wenn es -man glaubt es kaum- um die Farbe von Zellen in Knästen geht.

Insoweit ein MUSS zum schmökern auf dem Weg ins Wochenende: Gefängnisse: Rosiger Vollzug.



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17 Februar 2012

Zum Ehrentag des Herrn Wulff eine Rede

„Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Name ist Hans-Joachim Selenz. Ich war Mitglied des Vorstands dieses Unternehmens als es noch unter dem Namen Preussag AG firmierte. Zudem war ich Vorsitzender des Vorstands der Salzgitter AG und das auch schon vor dessen eigenem Börsengang. Damals hieß das Unternehmen noch Preussag Stahl AG. Ich habe zwei Themen über die ich heute reden werde. Dies sind einerseits die Bestellung des Wirtschaftsprüfers und andererseits die Verbindung von Herrn Bundespräsident Wulff zur TUI AG.
Auf die Frage eines Aktionärs, wie lange der Wirtschaftsprüfer schon für das Unternehmen ar- beitet, kann ich ihnen sagen, dass der Wirtschaftsprüfer PwC (PricewaterhouseCoopers) unter dem Namen C&L (Coopers&Lybrand) und dem Namen Treuarbeit bereits seit dem 9. Oktober 1923, dem Gründungstag des Unternehmens, dessen Zahlen prüft. Doch nicht nur deswegen möchte ich Sie bitten, die unter Punkt 5 der Tagesordnung aufgeführte Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12 abzulehnen und begründe dies wie folgt:
Am 7. Januar 1998 forderte ich eine Sonderprüfung des Jahresabschlusses der Preussag AG durch einen zweiten qualifizierten Wirtschaftsprüfer mit einschlägiger bilanzrechtlicher Assistenz, weil das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt 2,5 Mrd. DM zu Zwecken der „Quersubventionierung“ in der Bilanz verschoben hatte. In einer Notiz des CDU-Landtagsabgeordneten Hermann Eppers an Christian Wulff vom 3. April 1998 steht beispielsweise: „Mehr oder weniger unbemerkt hat die Preussag AG mittlerweile in Niedersachsen und Schleswig-Holstein rund 7500 Wohnungen veräußert und die erheblichen Gewinne aus diesen Transaktionen zum Schließen von Löchern in der Konzernbilanz benutzt“. Es wurden damit den Aktionären Gewinne vorgegaukelt, obwohl das Unternehmen schwerste Verluste im Anlagenbau eingefahren hatte. Insgesamt wurden auf diese Weise ca. 15 Mrd. DM ehemaligen Staatsvermögens vernichtet. Ich stand in der Zeit, als mich weigerte die Preussag-Bilanz zu unterschreiben, unter Polizeischutz durch die Polizei in Peine veranlasst durch die niedersächsische Landesregierung. Wirtschaftsprüfer war zu der Zeit C&L.
Am 4. Februar anlässlich der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung wurde mir eröffnet, dass eben diese Firma, also C&L, die gerade die gefälschte Bilanz aufgestellt hatte, die von mir geforderte Sonderprüfung durchgeführt hätte. Dies hatte also nicht - wie von mir gefordert - ein zweiter qualifizierter WP gemacht, sondern der Fälscher hatte in diesem Fall seine eigene Fälschung nur nochmals testiert. Ich verweigerte daraufhin meine Unterschrift unter den Jahres- abschluss und wurde noch am selben Tage - ganz konsequent - aus dem Vorstand abberufen.
Zur Hauptversammlung des Geschäftsjahres wurde den Aktionären ein gefälschter Geschäftsbe- richt vorgelegt. In dem stand als Bestätigungsvermerk auf Seite 107: „Hannover, im Januar 1998 Der Vorstand“. Auf Seite 108 stand unter dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers: „Hannover, den 12. Januar 1998 C & L Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschafts- prüfungsgesellschaft“. Dies alles vor dem Hintergrund, dass ich im Januar 1998 noch Vorstand war, die Sonderprüfung gefordert hatte und den Jahresabschluss auch später nie unterschrieben habe. Nähere Informationen dazu finden Sie in meinem Buch „Wildwest auf der Chefetage“
Am 16. November 2000 gab ich die Betrugsvorgänge den Herren Dr. Gundlach und Voss von der Staatsanwaltschaft Hannover zu Protokoll. Beide Herren hatten dabei derartige Schweißausbrüche, dass sie auf der Welle ihres eigenen Angstschweißes den Raum schwimmend hätten verlassen können. Deutsche Staatsanwälte sind nämlich politisch weisungsgebunden und dürfen nur tun, was ihnen die Politik erlaubt. Sie taten in diesem Fall nichts, um die Betrügereien aufzuarbeiten. Die Folgen waren dramatisch. 1 1⁄2 Jahre später ging die Babcock Borsig AG, in die die Preussag AG ihre maroden Beteiligungen transferiert hatte, mit 5 Mrd. Euro in Konkurs. Zehntausende Mitarbeiter verloren dabei ihre Arbeitsplätze. Wenn die Hannoveraner Staatsanwälte auch nur ansatzweise ihre Pflicht getan hätten, wäre dieser 5-Mrd.-Euro-Konkurs definitiv nicht passiert. Die 2,5 Mrd. DM, derentwegen ich die Preussag-Bilanz nicht unterschrieben hatte, waren Teil dieses Mega-Konkurses in Oberhausen.

Später stellte sich heraus, dass Wirtschaftsprüfer von C&L und von Pricewaterhouse (Pw), der WP-Firma, die die US-Beteiligungen der Preussag prüfte, bestochen worden waren. Die Herren Hermann Eichner (C&L, mit Brief vom 1. August 1996) und Rolf Windmöller (Pw, mit Brief vom 8. August 1996) bedankten sich schriftlich bei der Preussag für die Bezahlung ihres Aufenthalts und desjenigen ihrer Frauen anlässlich der Olympiade 96 in Atlanta. Diese Aufenthalte kosteten etwa 30. – 40.000 DM pro Paar. Herr Eichner tat dies sinnigerweise sogar auf einem Briefbogen von C&L Deutsche Revision, der ihn als Mitglied des Vorstands und Partner auswies. Das würde sich, meine Damen und Herren, nicht einmal ein sizilianischer Mafiosi erlauben. Hier in Hannover geht das ohne Probleme. Einige Zeit später taten sich die beiden WP-Firmen übrigens zusammen. Pricewaterhouse und C&L fusionierten zur Firma PricewaterhouseCoopers PwC. C&L bzw. PwC „prüften und prüfen“ übrigens auch heute noch wie über die gesamte Skandalzeit die Firma VW.
Im Juni 2003 trennte sich sogar die ehemalige Muttergesellschaft der Preussag AG, die West LB, nach dem Babcock-Konkurs und einem Sondergutachten der BaFin (der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht) von ihrem damaligen Wirtschaftsprüfer PwC. Meine Damen und Herren, eine solche sogenannte Wirtschaftsprüfer-Firma hat weder hier noch an anderer Stelle in diesem Lande irgendetwas zu suchen. Wenn Sie, liebe Aktionäre, zum ersten Mal realistische Zahlen der TUI AG sehen wollen, müssen Sie PwC durch ein solides mittelständisches WP-Unternehmen ersetzen. Ich rate Ihnen in diesem Zusammenhang zur Firma Wengert AG aus Singen.
Dass diese Betrugsvorgänge in Hannover passieren, hat seine Begründung in der Maschsee-Mafia, über die Herr Fromberg sich in seinem Interview mit der FAZ vom 5. Februar 2012 so beredt aus- lässt. Er sagt zwar, es gebe sie nicht, die Maschsee-Mafia, berichtete dann aber von den Herren- abenden in seinem Haus, an denen so wörtlich: „Klassenkameraden, Fußballer, Richter, Rechts- anwälte“ etc. teilnehmen. Auch hochrangige Politiker und jetzt auch wieder Rocker-Chef Hane- buth sind dabei. Dies ist ein Justiz-Polit-Wirtschafts-Sumpf - diesseits und jenseits des Gesetzes - der in dieser Form sicher nicht nur in Deutschland einmalig ist. Hier in Hannover tritt er sogar an die Oberfläche. Und immer mitten drin: mein ehemaliger Kollege, TUI AG-Chef Michael Frenzel. Und wie sagte derselbe Götz von Fromberg im FAZ-Bericht vom 30. November 2010 so über- zeugend: „„Und seien wir doch mal ehrlich: Netzwerke stören nur denjenigen, der sie nicht hat.“ Nicht großgeschrieben.“ Wie Sie, liebe Aktionäre, durch meine Ausführungen erfuhren, hatten Zehntausende Babcock- und Preussag/TUI-Mitarbeiter und Sie als Aktionäre, ebenso wie auch ich als Person, eine wie auch immer geartete Hilfe durch dies Maschsee-Netzwerk nicht zu erwarten.
Und wo wir schon einmal mitten drin sind, in der Maschsee-Mafia, zum Schluss noch eine letzte Frage. Mir liegen zwei Rechnungen der TUI aus dem Hause selbst vor, die die Sylt-Aufenthalte zweier Herren beinhalten. Und zwar vom 30. bzw. 31. Oktober bis zum 3. November 2007. Der eine Herr heißt Groenewold, der andere Wulff. Die Rechnungen tragen die Nummern: 21572 und 21574. Ich war bis dato davon ausgegangen, dass für Herrn Wulff eine direkte Zahlung nicht mehr möglich war und zwar, wie die SZ aktuell schreibt: „wegen der längst erfolgten Zahlung an den Reiseveranstalter“. Wenn ich mir die TUI-Rechnungen - auch die von Herrn Wulff - jedoch genau ansehe, lese ich als Rechnungsdatum den 2. November 2007. Vielleicht ist es dem TUI-Vorstand möglich, der Justiz in Hannover - allen voran den Staatsanwälten - in diesem Fall ausnahmsweise einmal ein wenig auf die Sprünge zu helfen und sie durch detaillierte Informationen zu den hier im Haus offensichtlich bestens bekannten Vorgängen aus ihrer politischen Zwangsjacke zu befreien.
Ich danke Ihnen, liebe Aktionäre, für Ihre Geduld und für Ihre Aufmerksamkeit.“
P.S. Mein Antrag, PwC nicht zum Wirtschaftsprüfer zu bestellen, wurde abgelehnt. PwC „prüft“ die TUI AG also auch im laufenden Geschäftsjahr weiter. Zu den Rechnungen verlautbarte der Aufsichtsratsvorsitzende, Prof. Dr. Mangold, sie seien kein Thema für die Hauptversammlung, da sie aus dem Jahre 2007 stammten, die HV jedoch das Geschäftsjahr 2010/2011 zum Gegenstand habe. Außerdem gehe man davon aus, dass alle Kunden ihre Rechnungen ordnungsgemäß bezahlten. Herr Dr. Frenzel betonte, angesichts zigtausender Rechnungen keine Kenntnis von diesem Vorgang zu haben und auch diese speziellen Rechnungen nie zuvor gesehen zu haben.
Peine, den 15. Februar 2012 gez.: Prof. Dr.-Ing Hans-Joachim Selenz

Quelle: Prof. Dr.-Ing Hans-Joachim Selenz


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12 Februar 2012

Sauerland (Duisburg) ist weg! Ist Wulff (Berlin) der nächste?

Herrn Sauerland, den Bürgermeister von Duisburg, hat es nun erwischt, lange hat er an seinem Stuhl geklebt. Unangenehme Vorgehensweise, Loveparade-Desaster.

Vielleicht sollte sich Herr Wulff überlegen, ob er sich auch weiter zur traurigen Witzfigur machen will. Einen Beruf hat er gelernt, auf den erhofften Ehrensold mag er verzichten, auch seine Frau kann arbeiten, jung genug ist sie - vielleicht lässt sie sich auch scheiden, weil weniger als Bundespräsident passt eigentlich nicht zu ihr.

Und dann gab es da noch Unglaubliches:

Wulff erinnert Sauerland an Verantwortung
01.08.2010 ·  Bundespräsident Wulff hat den Duisburger Oberbürgermeister an seine politische Verantwortung erinnert: Zwar habe jeder als unschuldig zu gelten, dessen Schuld nicht erwiesen ist. „Doch unabhängig davon gibt es auch eine politische Verantwortung“, sagte er.
Quelle: FAZ




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Nutzern von kino.to oder kinox.to drohen Strafverfahren

2009 berichtete "FOCUS" u.a. noch:
Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. „Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar....

Quelle: FOCUS

Das sieht jetzt möglicherweise anders aus:
Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenamgazin "Focus". Die Daten von so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte "Focus": "Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts." Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das so genannte "streamen" von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers "Focus". Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers.
Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
Quelle: newsticker

Insbesondere wegen der Frage des Vorsatzes sollten sich Strafverfolgte durch erfahrene Verteidiger beraten lassen.



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10 Februar 2012

Amnestie für alle Verkehrssünder ?

Dass es demnächst eine Renovierung in Flensburg geben wird, also eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Punktesystem und zur Verkehrssünderkartei, scheint festzustehen.
Noch in diesem Monat will Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das neue System für die Flensburger Verkehrssünderdatei auf den Weg bringen. Danach gibt es nicht mehr viele verschiedene Punktzahlen für diverse Vergehen, sondern nur noch einen für grobe und zwei für schwerwiegende Verstöße. Sie verjähren dann auch einzeln nach zwei oder drei Jahren. Aber: Statt bislang mit 18 Punkten ist künftig schon bei acht Punkten der Führerschein weg.
Quelle: Rheinische Post

Spannend für viele ist aber die Frage, was geschieht mit den "alten Punkten".
Der Präsident des deutschen Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm, sorgt sich im Gespräch mit der Rheinischen Post zwar darum, dass durch eine generelle Amnestie auch der eine oder andere „Verkehrsrowdy begünstigt“ würde, dennoch ist seine Empfehlung eindeutig: „Nach meiner Ansicht kann das nur so laufen, dass man einen scharfen Schnitt macht und sagt: Das ist nun alles Vergangenheit und jetzt wird neu angesammelt.“


Quelle: Rheinische Post


Ob dann auch Fahrerlaubnisse wiedererteilt werden, die allein wegen des Erreichend der magischen Grenze von 18 Punkten abgegeben werden mussten, steht in den Sternen, ist aber diskussionswürdig.




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09 Februar 2012

Und es lohnt sich doch

Viele Rechtsanwälte nehmen die Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen mehr oder weniger kritiklos hin, wenn denn nur das Foto des Mandaten einigermaßen gut gelungen ist, ohne sich um die technischen Hintergründe der Messung zu kümmern.

Mir flattert heute ein ausführliches DEKRA-Gutachten auf den Tisch, das vom einem Amtsgericht aufgrund meiner Einwendungen die Messung betreffend in Auftrag gegeben wurde.

Und, siehe da, das Gutachten stellt fest, dass die Messbeamten zwei Punkte der Bedienungsanleitung tatsächlich nicht beachtet haben, so dass nunmehr die begründete Aussicht besteht, dass die Messung nicht verwertbar ist und deshalb Freispruch erfolgen wird.



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Was lange währt ...

Die Tat war Ende 2009, der Mandant nicht nur erwischt sondern auch noch in die Fänge eines Staatsanwaltes geraten, der, wie er später selbst behauptete, völlig überfordert war von den Aufgaben, deren Erledigung man ihm zugetraut hatte.

Der Staatsanwalt verbiss sich in die Sache so sehr, dass mit ihm kein vernünftiges Gespräch mehr möglich war. Und dann ging es los:

Amtsgericht: 2 Monate auf Bewährung, dagegen meine Sprungrevision
Oberlandesgericht: Aufhebung und Zurückverweisung
Amtsgericht: Verwarnung mit Strafvorbehalt (Geldstrafe auf Bewährung), dagegen Berufung der Staatsanwaltschaft
Landgericht: 60 Tagessätze, dagegen meine Revision
Oberlandesgericht: Aufhebung und Zurückverweisung
Landgericht: Verwarnung mit Strafvorbehalt (Geldstrafe auf Bewährung), endlich Rechtskraft, weil ein anderer Staatsanwalt als Sitzungsvertreter genug Augenmaß hatte, die verbissene Prinzipienreiterei seines Kollegen zu beenden.

Schade nur, dass die erheblichen Kosten, die entstanden sind, nicht vom verursachenden Verfolger persönlich zu tragen sind.


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