Der Mandant war nicht ganz nüchtern mit dem Auto gefahren. Dann kam die Verkehrskontrolle. Die Polizisten waren nicht ganz nett mit ihm, haben ihn hart angefasst und waren unfreundlich.
Dagegen hat er sich gewehrt, hat die Polizeibeamten mit unfeinen Worten belegt und sich körperlich gegen die Verbringung in den Streifenwagen gewehrt, dabei noch eine Polizistin verletzt.
Dann kam der Strafbefehl. Widerstand, Beleidigung und Körperverletzung, Gesamtstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 €.
Ich habe dringend von einem Einspruch abgeraten, weil die Anzahl der Tagessätze passte und die Tagessatzhöhe bedrohlich hätte ansteigen können, wenn man sein wahres Einkommen erfahren hätte.
Der Mandant war nicht einsichtig und beklagte sich darüber, dass es alles ganz anders gewesen wäre und dass man ihn übel provoziert habe. Ich teilte ihm mit, dass er damit rechnen müsse, dass die Polizeibeamten von deren Version als Zeugen nicht abweichen würden und dass man bei Gericht den Polizeibeamten auch glauben würde nach dem Motto, warum soll ein Polizeibeamter lügen.
Der Mandant war daraufhin enttäuscht, dass ich offensichtlich seine Interessen nicht vertreten wolle. Ich habe ihm versucht klarzumachen, dass der Verteidiger nicht dafür beauftragt wird, den Mandanten beim Lauf ins offene Messer zu begleiten, sondern dafür, Rat zu erteilen, wie es so glimpflich wie möglich abläuft.
Der Mandant hat es dann alleine versucht. Heute morgen steht er vor der Tür und fragt kleinlaut, ob denn eine Berufung Sinn macht, er habe jetzt beim Amtsgericht 60 Tagessätze zu je 75,00 € gefangen.
War mein Rat wohl doch nicht so falsch.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung