21 Juni 2012

Geheimer als geheim

Der Zeuge hatte alles richtig gemacht, er hatte bei einem Verkehrsunfall sogleich geholfen, die Personaliensicherung der Beteiligten vorgenommen und die Unfallstelle mit abgesichert.

Die vor Ort eintreffenden Polizeibeamten hatten dann auch die Personalien des Zeugen aufgenommen, der auch noch sehr genau den Unfall selbst beobachtet hatte. Als Wohnsitz gab der Zeuge seine Dienstanschrift an: Landeskriminalamt XXX!

Genau unter dieser Anschrift hatte das Amtsgericht (Strafrichter) den Zeugen dann auch geladen, zumal er zu dem Unfallgeschehen mehr sagen konnte, als alle anderen. Blöd nur, dass die Ladung an das Amtsgericht zurückkam mit dem Bemerken, dass der Zeuge dort nicht wohnhaft sei.

Gut, dass selbst Beamte des Landeskriminalamtes dort nicht wohnen, mag nachvollziehbar sein, dass die Herrschaften aber so geheim sind, dass man nicht einmal eine Ladung weiterleiten kann oder mitteilen kann, wo sie aktuell geladen werden können, ist schon ein bisschen Lady, nein: GaGa.




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Gekämpft wie eine Löwin

Dem Mandanten wurde ein heftiger Vorwurf gemacht: Mehrfacher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, über 0,8 Promille, Nötigung durch zu dichtes Auffahren und falsches Überholen, der Unfallgegner hatte sich letztendlich mit seinem Fahrzeug von der Autobahn verabschiedet und mehrfach überschlagen.

Die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung hatte ich schon beim Landgericht gekippt, heute wurde die Sache dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Die Richterin machte zunächst sehr deutlich, was sie von solchem Verkehrsrowdytum hält.

Als sich aber die Einlassung des Mandanten, dass eigentlich ein Fahrfehler des Unfallgegners unfallauslösend war, langsam bestätigte, machte sich die Richterin sofort für eine von mir vorgeschlagene Einstellung stark und telefonierte extra mit der Staatsanwaltschaft -Sitzungsvertreterin war eine Referendarin, die nicht hätte zustimmen können- und erreichte dann tatsächlich, dass das Verfahren nach § 153a StPO begraben werden konnte.

Tolles Engagement der Richterin, obwohl sie zunächst dem Angeklagten möglicherweise heftig einen verbraten wollte.



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20 Juni 2012

Brechmitteleinsatz - BGH hebt Freispruch erneute auf


So einfach macht es der BGH dem Landgericht Bremen nicht, einen Arzt aus der möglicherweise bestehenden Verantwortung für den Tod einer Person zu entlassen, die nach einem Brechmitteleinsatz gestorben ist.

Das Landgericht Bremen hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, im Dezember 2004 fahrlässig als Arzt den Tod des 35 Jahre alten, aus Sierra Leone stammenden C. im Rahmen einer Exkorporation von Drogenbehältnissen (sog. "Brechmitteleinsatz") verursacht zu haben. Ein erstes freisprechendes Urteil hatte der Senat unter Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts aufgehoben (Senatsurteil vom 29. April 2010 – 5 StR 18/10; Pressemitteilung Nr. 94/2010). In dem daraufhin ergangenen Urteil hat das Landgericht Bremen in Teilen vom ersten Urteil abweichende tatsächliche Feststellungen insbesondere auch zur Todesursache getroffen. Es hält insoweit ein multifaktorielles Geschehen für möglich und hat sich auf dieser Grundlage mangels Vorhersehbarkeit der Todesfolge nicht von einem Sorgfaltsverstoß des Angeklagten zu überzeugen vermocht. Auch eine rechtswidrige Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des C. hat es verneint.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diesen erneuten Freispruch auf die Revision der als Nebenklägerin zugelassenen Mutter des Verstorbenen wiederum aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Er hat dies – auch unter Feststellung von Verstößen gegen die Bindungswirkung des ersten Urteils des Senats – im Wesentlichen wie folgt begründet: Nachdem es bereits in der ersten Phase der Exkorporation zu einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands des C. gekommen sei und der Angeklagte sich veranlasst gesehen habe, den Notarzt zu rufen, stelle die Fortsetzung der Exkorporation nach Tätigwerden des Notarztes eine rechtswidrige vorsätzliche Körperverletzung dar. Die Maßnahmen des Angeklagten hätten den Tod des C. nach den Feststellungen des Landgerichts mitverursacht. Die Vorhersehbarkeit des Todeseintritts für den Angeklagten stehe auch auf der Grundlage des durch das Landgericht als todesursächlich unterstellten multifaktoriellen Geschehens nicht in Frage.Das Landgericht Bremen wird danach erneut über die Sache zu verhandeln haben, da eine abschließende Entscheidung des Senats zum Schuldspruch aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist.Landgericht Bremen – Urteil vom 14. Juni 2011 – 22 Ks (7 KLs) 607 Js 1237/05 Urteil vom 20. Juni 2012 – 5 StR 536/11Karlsruhe, den 20. Juni 2012
Quelle: BGH



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Oberstaatsanwalt bekommt auf die Glocke

Das muss man sich mal trauen: Einen Oberstaatsanwalt umzuhauen. Also nicht so mit kurzem Söckchen oder tiefem Ausschnitt, sondern mit der Faust, und das noch im Gerichtssaal.
Mitten im Gerichtssaal hat ein Rocker der berüchtigten "Hells Angels" den anwesenden Oberstaatsanwalt aus Tübingen (Baden-Württemberg) mit einem Fausthieb zu Boden gestreckt. Der schlaggewaltige Mann ist Mitglied der Reutlinger "Hells-Angels"-Gruppe und steht wegen versuchten Totschlags in einem anderen Fall vor Gericht. Jetzt sitzt er zudem auch noch in U-Haft.
Quelle: t-online


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Ärsche platt auf Steuerzahlerkosten

Der Kollege Nebgen berichtet über einen Wichser, nein, das war jetzt falsch formuliert.

Er berichtet über einen Polizeibeamten, der genau das tut, was sehr oft zu beobachten ist. Polizeibeamte, die als Zeuge vor Gericht ausgesagt haben -und sei der Fall noch so popelig- verbleiben nach ihrer Aussage im Zuschauerraum und schauen sich die weitere Verhandlung an.

Bis auf Ausnahmen, bei denen kriminalistische Spitzfindigkeiten oder hochkomplizierte Sachverhalte eine Rolle spielen, ist das völlig unverständlich und lässt den Eindruck entstehen, als hätten sie, insbesondere in ihrer Dienstzeit, nichts besseres zu tun.

Die, die in ihrer Freizeit erscheinen, verschwinden übrigens meist ganz schnell, wenn sie ausgesagt haben.

Komisch?!!!


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19 Juni 2012

Ziehen Sie bitte Ihre Robe aus, ich will Sie vorläufig festnehmen

Das kann natürlich die Lebensplanung eines Anwaltes kurz ein wenig ins Trudeln bringen, wenn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu solchen Mitteln greift und den Verteidiger im Gerichtssaal verhaften lässt.

Ganz besonders tiefgreifend ist so ein Erlebnis natürlich, wenn auch noch die Ehefrau des Verteidigers im Zuschauerraum das ganze Theater ansehen darf (muss).

Rechtsanwalt in Handschellen: Mitten in der Gerichtsverhandlung bei einem Steuerstrafprozess in Münster ist der Pflichtverteidiger des Angeklagten am Dienstag festgenommen worden. Der Rechtsanwalt soll einem Zeugen nach dem letzten Verhandlungstag 50.000 Euro für eine Falschaussage angeboten haben.
Die Verhandlung lief bereits, als sich der Anklagevertreter plötzlich an den Rechtsanwalt wandte und sagte: "Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte Ihre Robe aus." Außerdem musste der Anwalt sein Mobiltelefon abgeben.
Seine im Zuschauerraum anwesende Ehefrau musste tatenlos zusehen, wie Wachtmeister ihren Mann in Handschellen abführten. Er wurde vom Gericht umgehend entpflichtet und durch einen anderen Verteidiger ersetzt.

Quelle: welt
Und:


Verteidiger wurde im Gericht verhaftet


(Foto: Markus Lütkemeyer?
(Foto: Markus Lütkemeyer?

Münster/Senden - Paukenschlag am Dienstag vor dem münsterischen Landgericht. In einem Prozess gegen einen Schrotthändler aus Senden wurde der Verteidiger des Angeklagten im Gerichtssaal verhaftet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Anwalt soll versucht haben, einen Zeugen mit 50 000 Euro zu bestechen.






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Maul auf!


Zweimal kurz hintereinander hatte ich Mandanten, deren Fahrzeuge "geblitzt" worden sind in dem Moment, als die Fahrer herzhaft gähnten (und dabei unvornehm nicht die Hand vor dem Mund hatten).

Und, beide Verfahren wurden eingestellt, weil bei beiden durch das "aufgerissene Maul" nicht mehr richtig zu erkennen war, wer der Fahrer war.

Also, wenn man im letzten Moment einen Starenkasten oder so einen Blitz-Wegelagerer sieht: Maul aufreißen, die Chance, nicht erkannt zu werden, steigt.


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18 Juni 2012

Und sie wissen nicht, was sie bearbeiten


Selbst bei Generalstaatsanwaltschaften kommt es vor, dass ein fleißiger Oberstaatsanwalt gar nicht weiß, was er gerade bearbeitet.

Im Rahmen einer Vorschaltbeschwerde versuche ich, für einen Mandanten zu erreichen, dass er die Möglichkeit erhält, eine Therapie nach den §§ 35 ff. BtMG anzutreten.

Und, dann bekomme ich zu meiner Überraschung die Verwerfung der Beschwerde mit Argumenten, die mit dem gestellten Antrag überhaupt nichts zu tun haben:

Dieses Vollstreckungsverfahren zeigt sehr nachdrücklich, dass Ihr Mandant nicht bewährungswürdig ist und das Sicherungsinteresse der Allgemeinheit die Verbüßung der gegen Ihren Mandanten verhängten Freiheitsstrafe erfordert.
Ausweislich der Auskunft des Bundeszentralregisters vom xx.xx.2012 ist Ihr Mandant seit 1994 wiederholt und regelmäßig massiv straffällig geworden, er hat sich weder durch Verurteilungen von weiterem strafbarem Verhalten abhalten lassen, noch hat er das in ihn gesetzte Vertrauen durch Strafaussetzungen zur Bewährung jemals rechtfertigen können.
Vor diesem Hintergrund muss die Zusage Ihres Mandanten, sich erneut einer Therapie unterziehen zu wollen, als reines Zweckverhalten gewertet werden, dies umso mehr, da die dem Vollstreckungsverfahren zugrunde liegende Verurteilung erneut auf szenetypischer Beschaffungskriminalität beruht.


Ganz offenbar hat der Sachbearbeiter tatsächlich gar nicht bemerkt, dass hier nicht beantragt wurde, dass eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, vielmehr ein Antrag nach § 35 BtMG zu bearbeiten war.

Na ja, kann ja mal vorkommen (sollte es aber nicht, oder?).




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17 Juni 2012

SKY - ein Tollhaus?


Mein Mandant meint: ja!

Er hat zwei Abos bei den Fernsehfritzen. Er kündigt beide, in einem Schreiben, im Betreff beide Kundennummern und beide Vertragsnummern.

Die Kündigung wird bestätigt. Dann ruft ungewünscht und unerlaubt so ein Quasseler an und bequatscht meinen Mandanten, doch wenigstens einen Vertrag fortzuführen. So weit, so schlecht.

Dann plötzlich Abbuchungen für beide Verträge, explosionsartig wachsende Rücklastschrift- und Inkassokosten, das geht ab wie Schmidts Katze.

Mehrfache Hinweise des Mandanten auf die bestätigte Kündigung, Reaktionen, die erahnen lassen, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut.

Letztlich schalte ich mich ein und mache deutlich, dass es nun reicht und dass auch der aufgequatschte Vertrag nicht mehr gewünscht wird.

Bestätigung durch SKY, tausendfache Entschuldigung für die Irrtümer und Bla, Bla, Bla, alles sei nun erledigt und hoffentlich entscheidet sich der Mandant bald wieder für SKY, man halte selbstverständlich immer wieder attraktive Angebote bereit.

Puhh, alles erledigt!

Denkste, da kennt man SKY schlecht! Eine Woche später Schreiben direkt an den Mandanten: Man habe trotz deren letzten Schreibens keine Zahlungseingänge feststellen können, es bestehe ein Rückstand an Abonnementgebühren, Rücklastschriften und Mahngebühren, man habe den Zugang gesperrt, erwarte kurzfristige Zahlung und werde sich dann wieder am Konto des Mandanten vergreifen.

Merken die noch was?

Wer keinen Dauerärger und seine Ruhe will: Finger weg von SKY! Ein Forderungs- und Kundenmanagement, das vornehm nur als unerträglich bezeichnet werden kann - jedenfalls in diesem Fall.





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Bevor Ihnen die Wahrheit im Munde herumgedreht wird, fragen Sie ...


... lieber Ihren Rechtsanwalt und Strafverteidiger.

Habe gerade einem Mandanten am Telefon vorgelesen, was er bei der Polizei gesagt, selbst gelesen, als richtig bestätigt und selbst unterschrieben haben soll.

Der Mandant ist vom Glauben abgefallen und hat mir nachvollziehbar erklärt, warum der Inhalt seiner Vernehmung so gar nicht von ihm stammen kann, dass er nie auf die Idee gekommen wäre, dass Polizeibeamte etwas anderes aufschreiben, als er gesagt hat, dass er deshalb auf das Durchlesen verzichtet hat und dass er kaum glauben kann, dass das kein Einzelfall ist.

Deshalb immer wieder für alle, die es hören oder nicht hören wollen: Aussagen als Beschuldigter und als Zeuge bei der Polizei sind tabu! Niemand muss und niemand sollte bei der Polizei aussagen! Der Zeuge muss erst vor dem Staatsanwalt aussagen. Dort ist dann die Verfälschungsgefahr nicht mehr über 50% wie bei der Polizei.



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16 Juni 2012

Er kann immer

Der Mandant kann immer! Egal ob er gut geschlafen hat oder nicht; egal ob er gut gegessen hat oder nicht; egal, ob Winter oder Sommer; egal, ob Frauen oder Männer.

Er kann immer. Seine Frau verdreht schon die Augen, wenn es wieder losgeht. Wer öfter mit ihm zu tun hat, hält es kaum aus. Er kann einfach immer: Witze erzählen. Zu jeder Situation passend (glaubt er jedenfalls).

Aber jetzt hat er mich dann doch überrascht: Während einer Durchsuchungsmaßnahme der Steuerfahndung in seinem Büro quatscht er doch tatsächlich den mitgekommenen Staatsanwalt an und fragt:
Kennen Sie den? Kommt ein Feuerwehrmann zu seinen Kollegen, trinkt gemütlich eine Tasse Kaffee und sagt dann so nebenbei: "Macht euch mal ganz langsam und sachte fertig. Das Finanzamt brennt!"


Er kann immer und hat die Ruhe weg. Ob es geholfen hat, sehen wir später.




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14 Juni 2012

Gebührenerhöhung für Anwälte?

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will sich mit den Bundesländern noch während dieser Legislaturperiode auf eine Erhöhung der Anwaltsgebühren einigen.

Quelle: Handelsblatt

Geil! I

ch wäre ja schon zufrieden, wenn dann, wenn die Staatskasse Schuldner ist, die Zahlungen endlich mal zeitnah nach Rechnungsstellung erfolgen!

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10 Juni 2012

Kaum geraucht, schon im Knast


Rauchen ist blöd, macht krank und bringt nun auch noch konsequent in den Knast.


Am Hamburger Hauptbahnhof ist ein per Haftbefehl gesuchter 31-jähriger Mann von Bundespolizisten festgenommen worden, nachdem er vor den Augen der Beamten eine brennende Zigarette auf den Bahnsteig geworfen hatte.
Wie die örtliche Polizei am Sonntag mitteilte, wiesen die Ordnungshüter den 31-Jährigen auf sein Fehlverhalten hin und überprüften im Anschluss seine Personalien. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Mann seit April 2012 mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Der Mann hatte sich zudem einer Ladung zum Strafantritt nicht gestellt und muss noch eine Gefängnisstrafe von 203 Tagen verbüßen, wie die Polizei weiter mitteilte.
Quelle: newsticker



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Maulwurf untergräbt Knastmauern


Was macht so ein Maulwurf?

Er untergräbt Mauern. Und warum?

In Kassel jedenfalls nicht, um zu flüchten, sondern, um "geheime" Umfrageinformationen nach draußen zu tragen, nämlich, dass die Stimmung des Personals in der JVA Kassel-Wehlheiden -nicht Wehleiden- unterhalb der Maulwurfgänge anzusiedeln sein soll.

Jetzt gräbt die Staatsanwaltschaft auf der Suche nach dem Maulwurf.

Und dann war da noch:

Reuter
der amerikanische Trinker
der U-Bahn-Film


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09 Juni 2012

Terroristischer Anschlag

Es ist die gefährliche Kombination. Die Kombination aus völlig desinteressierten, unkritischen und blind alles unterschreibenden Ermittlungsrichtern und wildgewordenen, verfolgungswütigen Staatsanwälten, die es zulassen, dass glatte Verfassungsbrüche einfach in Auftrag gegeben und dann durchgewunken werden.

Ein Graffiti, im Oktober, an einem Sicherungskasten, irgendwo in Deutschland. Entfernt.

Mehr als sechs Monate später. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wegen dieses einen Graffitis, nicht wegen einer Serie oder tausender Graffitis, nein, wegen dieses einen Graffitis, auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses mit allem PiPaPo, also Wohnung, Nebenräume, Keller, Dachboden, Garage, PKW, Sachen und was sonst so dem verdächtigen Beschuldigten gehört.

Man denkt an einen terroristischen Anschlag, und, was macht der Ermittlungsrichter? Er unterschreibt. Gedanken an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Voraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses? An den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? An Artikel 13 Grundgesetz?

Nicht die Bohne! Durchgewunken! Unterschrieben, abgehakt. Klar!



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