31 Mai 2006

Ticket in Görlitz

Ich durfte heute in Görlitz verhandeln. Über die Verhandlung an sich will ich jetzt noch gar nicht berichten, da ist noch Spannung enthalten.

Ich hatte das Glück, in unmittelbarer Gerichtsnähe einen Parkplatz zu finden und habe ausnahmsweise vergessen, einen Parkschein zu ziehen. Wirlich ausnahmsweise!

Bei meiner Rückehr sah ich dann etwas Helles unter dem Scheibenwischer. Eine Mitteilung.

Ich hatte schon in anderen Städten ausnahmsweise mal vergessen, einen Parkschein zu ziehen. Deshalb kannte ich denkbare Alternativen von Tickets:

1. Überweisung zum Ausfüllen
2. Überweisung zum Ausfüllen in Zellophanbeutel (gegen Regen oder so)
3. Mitteilung, dass demnächst ein Ticket kommt

In Görlitz habe ich nun in der Zeit leerer Haushaltskassen die verwunderliche weitere denkbare Alternative gefunden: Mitteilung, dass demnächst ein Ticket kommt, geschützt im Zellophanbeutel. Edel und pleite geht die Stadt zu Grunde.

Doppelt gut, doppelt schlecht

Bei dem Satorienfelder habe ich die Meldung über die Ernennung der Frau Harms zur Generalbundesanwältin gefunden und den Hinweis darauf, dass sie sich über Kritik von oben (BVerfG) beschwert hat. Dazu fällt mir ein:

Liebe Frau Harms,

ich bewundere, dass Sie von sich wissen, dass Sie zu der Hälfte der Bevölkerung gehören, die in ihrem Leben alles doppelt so gut gemacht hat, wie die andere Hälfte der Bevölkerung. Ihre Bescheidenheit ist beeindruckend.

Zur Kenntnis nehme ich, dass Sie sich darüber beklagen, dass von hoher Stelle bemängelt wird, dass man sich in Haftsachen lähmend viel Zeit genommen hat. Vielleicht sollten doppelt Gute auch hin und wieder mal kritikfähig sein und sich nicht nur darauf ausruhen, dass sie in ihrem Leben immer doppelt gut waren.

Dass Sie sich nun auch noch vehement gegen den Deal im Strafverfahren verhalten, mag Ihnen überlassen sein. Aber auch dabei mal doppelt gut nachdenken, dass dann ohne Deal die Strafverfahren im Schnitt doppelt so lange dauern, scheint Ihnen fremd.

Ich glaube, viele Angeklagte dürfen drei Kreuze machen, dass Sie nicht mehr Richterin sind, denn Ihre Einstellung zur Dauer eines Verfahrens im Verhältnis zum Freiheitsanspruch eines nicht rechtskräftig Verurteilten, ist aus der Sicht einer Staatsanwältin vielleicht noch hinnehmbar, aus der Sicht eines Richters aber ein kräftiger Faustschlag auf die Nase des Rechtsstaates, doppelt gut gezielt und doppelt gut getroffen, wer hätte bei einer Doppeltbesseren auch anderes erwartet.

30 Mai 2006

Verkehr ohne Unfall

Dass da nichts passiert, ist unglaublich.

Versteckte Kamera beim RA-Blog

Wie hier von ihm selbst berichtet, hat sich bei dem Kollegen Thomas Klotz ein Team der "Versteckten Kamera" eingenistet. Er sucht noch das Versteck.

Deutsche Selbstmordattentäterinnen

Drei deutsche Frauen, die zum Islam konvertiert sind, haben sich nach Angaben eines hochrangigen Sicherheitsexperten bei Selbstmordanschlägen opfern wollen. Zwei Frauen hätten vorgehabt, in den Irak zu reisen, die dritte wollte sich nach Pakistan begeben. (30.05.2006, 18:03 Uhr).Das erklärte ein Sicherheitsexperte dem Tagesspiegel. Es sei den Sicherheitsbehörden aber in den vergangenen Wochen gelungen, die Frauen im Alter zwischen Ende 20 und Mitte 30 an der Ausreise zu hindern. Zwei Frauen hätten ihre ein und zwei Jahre alten Kinder mitnehmen wollen. Eine der Frauen kommt aus Berlin, die beiden anderen aus Süddeutschland. Die drei hätten sich über Kontakte in islamistischen Chatrooms im Internet und durch den Einfluss islamistischer Lebensgefährten radikalisiert, sagte der Sicherheitsexperte. Es sei den Behörden durch eine intensive Beobachtung der Chatrooms gelungen, die Frauen aufzuspüren. Sie würden weiter intensiv überwacht.

Quelle: tagesspiegel

Ob eine solche Überwachung reichen wird, wird sich zeigen.

Tiefschlaf in Istanbul

Die Polizei in Istanbul hat laut einem Fernsehbericht von CNN-Türk zehn mutmassliche Kriminelle festgenommen; sie haben Touristen mit einem enorm starken Schlafmittel betäubt und sie dann ausgeraubt.

Die Männer hatten sich Besuchern in der historischen Altstadt Istanbuls als Fremdenführer angedient. Dann führten die Betrüger ihre Opfer in Cafés, wo ihnen mit Schlafmittel versetzter Tee gereicht wurde.

Während die Opfer in einen mehrtägigen Tiefschlaf fielen, raubten die Kriminellen die Kreditkarten der Touristen und plünderten in aller Ruhe deren Konten, da die Karten von den Schlafenden nicht gesperrt werden konnten. Laut CNN-Türk bestand eine Absprache zwischen der Bande und einigen Geschäften in Istanbul: Die Betrüger steckten die gestohlenen Karten in die Kartenzahlungsgeräte der Läden und liessen sich Bargeld auszahlen – wobei die beteiligten Läden etwa die Hälfte des Betrages kassierten. Die bestohlenen Istanbul-Besucher seien nach der Betäubung auf einem abgelegenen Gelände wieder zu sich gekommen.


Quelle: www.20min.ch

Da wär man wohl lieber wach geblieben.

informelles Vorgespräch versus förmliche Vernehmung

Da hab ich heute beim Amtsgericht Aschersleben noch richtig dazugelernt. Der Polizeibeamte berichtete, dass er im informellen Vorgespräch mit meinem besoffenen einer Straftat verdächtigen Mandanten zunächst den Sachverhalt geklärt habe, danach habe er ihn selbstverständlich - oder vielleicht doch nicht? - belehrt. Als ich dann wagte, in den Raum zu stellen, dass er ohne Belehrung einem Verdächtigen Fragen zu einer möglichen Straftat gestellt habe, fuhr mich der Beamte an, dass er sich von mir das Wort nicht im Mund umdrehen lasse, er habe natürlich keine Fragen gestellt, viemehr nur zunächst eine informelle Befragung durchgeführt.

Merke: Die informelle Befragung eines Verdächtigung vor der Belehrung dient lediglich zur vorläufigen Sachverhaltsklärung; danach kommt die Belehrung. Ach ich vergaß. Eine förmliche Vernehmung nach der Belehrung war natürlich nicht mehr nötig, der Sachverhalt war ja geklärt.

Ich weiß immernoch nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll.

Schon mal was von Telefonieren gehört?

Der erste Strafsenat des BGH hat sich in seiner Entscheidung 1 StR 154/06 vom 26.04.2006 mit der Frage auseinandergesetzt, wie es auszulegen ist, wenn ein verurteilter Angeklagter seinem Verteidiger schreibt, er möge Revision einlegen, wenn der Brief den Verteidiger noch rechtzeitigb erreicht, dieser Brief aber erst nach Revisionsfristablauf beim Verteidiger eingeht.

Der BGH meint,dass in einem solchen Fall der Angeklagte andere Wege finden muss,um den Verteidiger zu informieren und hat einen Wiedereinsetzungsantrag verworfen.

Gut, dass es § 153 StPO gibt

Amtsgericht Aschersleben heute in der Mittagszeit.

Der Polizeibeamte hatte nach Meinung aller Beteiligten in einer Verkehrsunfallsache mit Trunkenheitsfahrt die Akte so schlecht geführt, dass man mit dem Inhalt und seiner Aussage nichts anfangen konnte.

Ich meinte, der Polizeizeuge könnte möglicherweise die Unwahrheit gesagt haben, die Staatsanwältin sah das anders, sie meinte, der Zeuge würde sich nur nicht erinnern, was er aber behauptete.

Letztlich dann 153 StPO statt des möglichen Freispruchs, denn dann hätte im Urteil wohl gesagt werden müssen, dass der Polizist unwahr berichtet hat, und ob man sich das getraut hätte ... ???

29 Mai 2006

PKH für PKH

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren kommt abweichend von dem Grundsatz, dass Prozesskostenhilfe nicht für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gewährt werden kann, ausnahmsweise in Betracht, wenn nach Bewilligungsreife das Verfahren in Folge richterlicher Hinweise in gütlicher Weise eine Erledigung findet.

Beschluss vom 04.05.2006 - OLG Braunschweig AZ: 1 WF 74/06 Datum: 28.03.2006


Quelle: www.urteile.rae-wess.de

Was so alles geht.

Tiefergelegter Barkas B1000 überführt falschen Polizisten

Am Sonntag, gegen 18.30 Uhr, meldete ein Autofahrer der Autobahnpolizei, dass er zwischen dem Dreieck Spreeau und dem Parkplatz Uckleysee einen völlig überladenen B 1000 bemerkt hat. Der Mitteilende hatte den B 1000 bereits auf den Parkplatz gestoppt und wartete nun auf die Beamten der Autobahnpolizei.Die Polizisten nahmen das Gespann (an den B 1000 war ein Wohnanhänger angehängt) in Augenschein. Der Verdacht des mitteilenden 46-Jährigen bestätigte sich nicht. Der B 1000 war lediglich tiefer gelegt, dadurch erschien er überladen. Im Gespräch fragte der B 1000 – Fahrer die Beamten, ob denn jeder einen anderen Wagen mit einer Polizeikelle aus dem Verkehr winken darf. Die Beamten stutzten und erfragten den Hintergrund. Der B 1000 – Fahrer erzählte, dass er von dem Wagen des 46-Jährigen überholt wurde und plötzlich eine Anhaltekelle aus dem Fenster gehalten wurde. Da der Mann davon ausging, dass es sich um einen Polizisten handelt, folgte er der „Weisung“ und hielt auf dem Parkplatz an. Dort verlangte er dann nach einem kurzen Gespräch mit dem 46-Jährigen seinen Dienstausweis, dieser antwortete nur, seine Kollegen seien bereits auf dem Weg. Der 46-Jährige wurde dazu befragt, er gab an, dass er kein Polizeibeamter sei. Die Anhaltekelle hatte er bei e-bay gekauft.
Die Polizisten stellten die Polizeikelle sicher, der 46-Jährige wird sich nun für sein Handeln verantworten müssen, gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet.

Quelle: internetwache.brandenburg.de

Blöd gelaufen.

12jähriger Hobbyboxer haut Lehrerin um

Schon wieder ein Zwischenfall an einer Berliner Schule: Im Stadtteil Kreuzberg hat ein zwölfjähriger Schüler seine Lehrerin zusammengeschlagen. Nun ermittelt die Polizei.

Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Vorfall heute Vormittag in der zweiten großen Pause auf dem gemeinsamen Schulhof der Lemgo-Grundschule und des Robert-Koch-Gymnasiums. Auf dem Schulhof waren mehrere Grundschüler und ein Schüler des Gymnasiums in eine Schlägerei verwickelt.

Als eine 62-jährige Lehrerin des Gymnasiums dazwischen ging, soll ihr der Zwölfjährige mit der Faust auf ein Auge geschlagen haben. Der Schüler ist den Polizeiangaben zufolge Hobby-Boxer. Durch die Wucht des Schlages zerbrach die Brille der Frau, sie erlitt eine Platzwunde über dem Auge.

Nach seiner Vernehmung durch die Polizei wurde der Junge seinen Eltern übergeben. Gegen den Schüler wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Quelle: spiegel

Jetzt wird klar, warum der Kollege Hoenig mit seiner Wanne nach Kreuzberg gezogen ist. Da wird auch gegen Zwölfjährige ermittelt.

Kinderarbeit bei "ZARA"

Die portugiesische Zeitung «Expresso» deckt einen Skandal auf: die Schuhe, die das Modehaus Zara auf der ganzen Welt verkauft, werden im Norden Portugals von Kindern genäht.

«Expresso» zeigt im Artikel Bilder von Kindern zwischen 11 und 14 Jahren. Sie alle arbeiten bei sich zu Hause, im nordportugiesischen Felgueiras, einer stark von Arbeitslosigkeit betroffenen Ortschaft. Auch der 11-jährige Carlitos näht Schuhe für «Zara», geschützt mit dicken Leder-Fingerhüten, damit er sich bei der Arbeit die Hände nicht zerschindet. Zur Schule geht er nicht mehr.


Quelle: www.20min.ch

Damit wir wissen, wo wir unsre Schuhe keinesfalls kaufen dürfen.

27 Mai 2006

Erst Ehepaar erschossen, dann Selbsttötung

Ein Ehepaar ist am Samstagmorgen in seiner Wohnung im pfälzischen Frankenthal erschossen worden. Die 16 Jahre alte Tochter entdeckte die Leichen ihre 42 und 46 Jahre alten Eltern, nachdem sie Schüsse gehört hatte, teilte die Polizei mit.
Auch mutmaßlicher Täter tot
Der mutmaßliche Täter, ein 68 Jahre alter Verwandter, nahm sich den Angaben zufolge wenige Stunden danach bei einer Verfolgungsjagd auf der Autobahn 5 in seinem Wagen das Leben. Die 16-Jährige hatte den Mann noch gesehen, als er nach der Tat flüchtete.


Quelle: t-online

Wieder keine Arbeit für einen Strafverteidiger.

Verleubnung von Callboy Torsten

Sind wir nicht alle ein bißchen BLUNA? Ich leubne nicht, dass mich das alles ein wenig amüsiert. Hoffentlich werde ich jetzt nicht auch noch angezeigt.
 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de