07 Dezember 2007

Tagesschau verdreht Tatsachen

Die Berichterstattung der Tagesschau über Strafprozesse fällt immer wieder damit auf, dass die Artikel zum Teil schlecht recherchiert oder einseitig gefärbt sind. So werden zum Beispiel durch nichts belegte Vermutungen oder sogar widerlegte Behauptungen ins Gegenteil verkehrt und als "offenbare Wahrheit" dargestellt.

In der Tagesschau am 06.12.2007 wurde ein Bericht über die Aufhebung der Haftbefehle in dem Verfahren wegen eines Überfalls auf eine Halberstädter Theatergruppe damit eingeleitet, dass es sich "offenbar" um eine rechtsextremistisch motivierte Tat gehandelt habe.

Genau diese Erkenntnis ist durch den bisherigen Lauf der Hauptverhandlung nicht nur nicht belegt, sondern eher widerlegt. Auch keines der Opfer hat irgend etwas berichten können über rechte Parolen oder Zeichen, so dass für diese Anfangsvermutung kein Anhaltspunkt mehr vorhanden ist.

Dass die Tagesschau gleichwohl so formuliert, mag entweder an schlampiger Recherche oder an gesteuerter Falschinformation liegen.

Es geht hier nicht um die Frage, ob "links" oder "rechts", sondern um die Frage, wie es um die Seriosität einer Nachrichtensendung steht.

05 Dezember 2007

Jackpot ist geknackt

Der Rekord-Lotto-Jackpot ist nach Angaben der „Bild“-Zeitung geknackt worden. Einer der 24 von der Zeitung an Leser verlosten „Super-Systemscheine“ im Wert von jeweils 6009 Euro habe die sechs Richtigen sowie die richtige Superzahl. Dies meldete die Zeitung am Mittwochabend. Die „Bild“ äußerte sich nicht näher zu dem Gewinner. Der Jackpot in Höhe von 43 Millionen Euro war der höchste in der deutschen Lottogeschichte.


Quelle: aol

Sensationelle Wende im Verfahren wegen eines Überfalls auf eine Halberstädter Theatergruppe

Nach der prozessualen Spannung am Vormittag wurde es heute am Nachmittag im Landgericht Magdeburg in dem Verfahren wegen eines Überfalls im Sommer 2007 auf eine Halberstädter Theatergruppe auch faktisch spannend.

Zunächst wurde eine 17-jährige Regieassistentin vernommen, die mit ihrer Aussage mal wieder allen Prozessbeteiligten und Beobachtern mehr als plastisch vor Auge geführt hat, dass der Zeugenbeweis das schwächste Beweismittel ist und streng genommen keinen eigenen Beweiswert haben darf.

Sie hatte bei der Polizei nicht gelogen und in der Verhandlung heute auch das gesagt, was sie für wahr hielt. Dass diese Zeugin weder lügen wollte noch konnte, merkte jeder im Saal. Dass ihre verschiedenen Angaben jeweils für sich genommen mit der objektiven Wahrheit nicht vereinbar sind, steht auf einem anderen Blatt.

Dann wurde es aber tatsächlich spannend. Die Prozessbeteiligten suchten ein konstruktives Gespräch über die Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft für die vier Angeklagten. Nachdem zunächst die Nebenklagevertreter bezüglich zweier Angeklagter professionell und fair die Aufhebung der Haftbefehle mangels hinreichendem Tatverdacht beantragten und auch die beiden Staatsanwälte ähnlich reagierten, zog sich das erweiterte Schöffengericht zur Beratung zurück und hob dann drei Haftbefehle auf und setzte einen unter Auflagen außer Vollzug.

Der Prozess wird am 19.12.2007 fortgesetzt.

Massenkündigungen bei Postkonkurrenten

Wenige Tage nach der Einigung der Großen Koalition auf einen Mindestlohn für Briefzusteller hatte der private Post-Konkurrent PIN gestern angekündigt, etwa 1000 Mitarbeitern kündigen zu wollen. Die Zahl der genauen Entlassungen steht nach Angaben des Unternehmens noch nicht fest. Es sei lediglich ausgeschlossen, dass es am Ende zu überhaupt keinen Entlassungen kommen werde. Der Briefdienstleister hat nach eigenen Angaben mehr als 9000 Mitarbeiter. Anfang der Woche hatten bereits zwei andere Post-Konkurrenenten angekündigt, wegen des Mindestlohnes ihre Expansionspläne auf Eis legen zu wollen.

Quelle: tagesschau

Totgeglaubter Kanufahrer festgenommen

Das Rätsel um den totgeglaubten und nach fünf Jahren wieder aufgetauchten Kanufahrer in Großbritannien hat möglicherweise eine ganz profane Lösung: Die Polizei nahm den 57 Jahre alten John Darwin in der Nacht zum Mittwoch fest. Zu den Gründen machte sie keine Angaben. Nach britischen Medienberichten gibt es jedoch Anzeichen für einen möglichen Versicherungsbetrug.

Darwins Frau Anne habe sich vor sechs Wochen nach Panama abgesetzt nachdem sie die Lebensversicherung für ihren Mann kassiert habe, berichtete die „Sun“. Ihr Mann sei hoch verschuldet gewesen, als er 2002 scheinbar bei einem Bootsunfall ums Leben kam. Sein zerbrochenes Kanu war am Strand gefunden worden, während von ihm jede Spur fehlte.

Quelle: faz

Ob das Auftauchen eine besonders positive taktische Variante war, darf bezweifelt werden.

Prozessuale Spannung

Einen Ritt durch die Strafprozessordnung gab es heute Vormittag in einem Fortsetzungstermin in dem Verfahren über einen Überfall auf eine Halberstädter Theatergruppe.

Körperliche Untersuchung, Anordnungskompetenz für eine körperliche Durchsuchung, Verwertungsverbot einer körperlichen Durchsuchung bei fehlender zulässiger Anordnung, Zeugnisverweigerungsrecht, Fortwirkung des Zeugnisverweigerungsrechts, Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag.

Dann kommt am Nachmittag sicher auch noch die Frage der Verhältnismäßigkeit von Untersuchungshaft auf ... ein jedenfalls prozessual spannender und lehrreicher Tag im Landgericht Magdeburg.

Suchtnerv aus dem Gehirn geschnitten

Kaum, dass dem 32-jährigen Angeklagten gestern vor dem Gifhorner Schöffengericht die Handschellen abgenommen waren, erklärte er auch schon kurz und knapp zu den Taten, die ihm zur Last gelegt wurden: "Das stimmt alles." Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im August und September in vier Gifhorner Supermärkten kleinere, allerdings gewerbsmäßige, Diebstähle begangen zu haben.

"Der Angeklagte ist seit 1996 heroinabhängig und hat schon drei Therapien hinter sich", stellte die Staatsanwaltschaft fest. "Er wollte die Waren einem Hehler verkaufen, um weitere Drogen zu kaufen."

Nach dem Geständnis des Angeklagten stellte sich für Staatsanwaltschaft, Verteidiger und nicht zuletzt für das Schöffengericht die Frage der Strafzumessung. "Bei 18 einschlägigen Vorstrafen ist trotz der relativ kleinen Diebereien eine Geldstrafe ausgeschlossen", erkannte die Staatsanwaltschaft.

"Ihm wurde in Russland bereits sein Suchtnerv aus dem Hirn rausgeschnitten", erklärte der Verteidiger. "Das ging dann einige Jahre gut", aber dann habe er wieder begonnen, Drogen zu nehmen.

Das von allen getragene Urteil: ein Jahr und drei Monate Gefängnis ohne Bewährung. "Zuvor soll er aber noch eine Langzeittherapie machen", so Richter Hartleben.
Quelle: newsclick

Schöne Geschichte mit dem aus dem Gehirn geschnittenen Suchtnerv. Bei solch einer Operation wär ich gern mal zugegen.

Jetzt soll der Verurteilte offenbar einen Antrag nach §35 BtMG stellen, ob dass ohne Suchtnerv zulässig ist, wird sich zeigen.

04 Dezember 2007

Italien ohne Mafia - Pizza ohne Tomaten

Neuer Schlag gegen die Mafia: Auf Sizilien wurden ein mutmaßlicher Mafiaboss und Dutzende seiner Gefolgsleute festgenommen. Deren buchhalterische Ordnungsliebe könnte weiteren Fahndungserfolgen den Weg bahnen.
Quelle: spiegel

Wenn die Italiener so weitermachen, wird einem bald dieses leicht spannungerzeugende Gefühl aus Lust und Angst fehlen, wenn man durch Neapel fährt und eigentlich an jeder Ecke damit rechnet, dass verschiedene Mafia-Familien und Polizeieinheiten sich gegenseitig mit Maschinenpistolensalven niedermetzeln.

Geiler Bibliothekar legt Friedrich-Ebert-Stiftung lahm

Der Mann ist Bibliothekar in der Bücherei der Friedrich-Ebert-Stiftung. Doch statt sich um Bücher zu kümmern, soll er aus dem Internet Pornofilme runtergeladen haben.

Ihm reichte es offenbar nicht, sich mit den Werken der Arbeiterbewegung zu beschäftigen. In ungestörten Momenten soll S. im Internet auf Schmuddel-Seiten gesurft haben. Aufgeflogen war die Sache, weil in der Stiftung plötzlich 300 Computer sehr viel langsamer liefen.

Trotz dieser Vorwürfe hat S. Kündigungsschutzklage beim Bonner Arbeitsgericht erhoben, will weiterbeschäftigt werden.
Quelle: express

Im Strafverfahren würde man mit dem Gedanken spielen, den Mann allein schon aufgrund seines Antrages untersuchen zu lassen.

Lernunfähige Haft- und Ermittlungsrichter

Viele lernen es wirklich nie. Leider gilt das ausgerechnet für eine Berufsgruppe, die mit die höchste Verantwortung in unserem Lande trägt: die Haft- und Ermittlungsrichter.

Da mag das Bundesverfassungsgericht Mindeststandards für Durchsuchungsbeschlüsse festlegen, wie es will, wer sich kollektiv mit der verbreiterten Sitzfläche auf diese Mindeststandards setzt, ist ein Großteil deutscher Haft- und Ermittlungsrichter.

Sie (Großteil, nicht alle) sind es nicht nur nicht wert, ihnen große Verantwortung zu übertragen, sie sind darüber hinaus höchst verantwortungslos.

So mal wieder das Amtsgericht einer unattraktiven Kreisstadt in Niedersachsen:

B e s c h l u s s
In dem Ermittlungsverfahren gegen
A.B.
wegen C.D.

wird die Durchsuchung der Wohnung mit allen Nebenräumen, eventuell vorhandener
Geschäftsräume und des sonstigen umfriedeten Besitztums des Beschuldigten in
E.F. und der ihm gehörenden Sachen (einschließlich Kraftfahrzeuge)
angeordnet, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung
von Beweismitteln, nämlich G.H. .... führen wird, 102, 105 Strafprozessordnung (StPO)


Vielleicht traut sich der ein oder andere mitlesende Haftrichter, sich zu outen und zu fragen, was denn an dem Beschluss falsch ist, so mache er es doch auch seit 20 Jahren.

Nebenklage in Höchstform

Ein weiterer Tag im Prozess um den Überfall auf eine Halberstädter Theatergruppe. Auf der langen Bank der Nebenklagevertreter zunächst der Herzenswunsch, vor Einvernahme eines Zeugen intensiv die Bedeutung des § 55 StPO zu erörtern.

Das gefällt der Verteidigung gut, denn so wird ein Forum geschaffen, auf verschiedenfältigste Art u.a. die Schöffen darauf hinzuweisen, dass bei diesem Zeugen von den Nebenklägern ausschließlich nebensächliche Fragen gestellt werden sollen.

So geschieht es denn auch und die Nebenklagevertreter merken dann sehr spät, als ihnen vorgeführt wird, wie es nervt, sich völlig überflüssige Fragen anhören zu müssen. So wäre es mir aber fast noch gelungen, zu erfahren, was ein Baguette in der Kneipe kostet, vor der der Überfall stattgefunden haben soll.

Ein gewisses Maß an Heiterkeit breitete sich in dem Gerichtssaal aus.

Deftige Urteilskritik

Spektakuläre Wende im Prozess gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Eissporthalle in Salzgitter: Beim gestrigen Auftakt der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig hat der Vorsitzende Richter die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage vorgeschlagen.

Die beiden hohen städtischen Beamten, die seit 1993 nebenberuflich die Geschäftsführung der Eissporthalle erledigt hatten, waren vom Amtsgericht wegen Betrugs und Untreue zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung und einer Geldauflage von je 10 000 Euro verurteilt worden.

Dieses Urteil kritisierte der Vorsitzende Richter Heinz-Rüdiger Schomerus gestern. "Die Hauptschwäche ist die Strafart", sagt er. Seit es Paragraph 47 im Strafgesetzbuch gebe, habe er nicht erlebt, dass Angeklagte ohne Vorstrafe gleich zu einer solch hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden seien. "Das macht man nur bei Leuten, denen mit einer Geldstrafe nicht beizukommen ist."

Weiterhin verstehe er nicht, dass im Urteil von einer "konkreten Vermögensgefährdung" die Rede sei, obwohl gleichzeitig den Angeklagten zugebilligt werde, dass sie hohe Aufwendungen für ihre Tätigkeit hatten. Insgesamt, so Schomerus, sei die Begründung der Strafzumessung "sehr lückenhaft" und lasse wichtige Punkte vermissen.

Befremdlich ist, wie es überhaupt zu dieser Berufung gekommen ist: Bevor die Verteidigerinnen am 19. April dieses Rechtsmittel einlegten, war die Berufung des Staatsanwalts eingegangen. Und das, obwohl die Amtsrichterin im April dessen Strafantrag gefolgt war. "Das ist eine seltene Stillosigkeit", kommentierte Schomerus diesen Vorgang.
Quelle: newsclick

§ 153a StPO geht nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das müsste aber drin sein.

03 Dezember 2007

Wie stirbt ein Mafia-Boss? Im Kugelhagel natürlich

Ein seit elf Jahren gesuchter Boss eines sizilianischen Mafia-Clans ist im Feuergefecht mit der Polizei gestorben. Der 43-jährige Daniele Emmanuello leitete einen nach ihm benannten Clan in der Region von Gela auf der Südseite der Mittelmeerinsel. Er war 1996 in Abwesenheit wegen Mordes zu einer Haftstrafe verurteilt worden und stand seitdem auf der Liste der gefährlichsten gesuchten Kriminellen Italiens.
Quelle: n-tv.de

Und er wird ersetzt werden, und zwar ganz schnell.

Merkel gegen Sterbehilfe

Auf dem Parteitag der CDU in Hannover hat sich die Kanzlerin Angela Merkel pointiert gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Dabei wetterte sie auch gegen die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas.

Deren Vorgehen sei mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar, sagte Merkel. Dass die Organisation auch noch den Namen Dignitas (lateinisch für Würde) trage, sei «der Gipfel der Unverschämtheit». Aktive Sterbehilfe werde es in Deutschland mit der CDU nicht geben, betonte die Kanzlerin.
Quelle: 20min.ch

Eine strafverteidigerfreundliche Einstellung, die im Umfeld der alten und kranken Wähler für Verluste sorgen wird.

Wofür Anwälte sich hergeben

Und dann war da noch Tante Hilde, die war eine gänzlich Wilde.

Tante Hilde reichte es nicht, ihren einzigen Erben und Neffen zu enterben, sie wollte ihn auch demütigen. Deshalb beauftragte sie einen Kollegen, der dem Neffen nur mitteilte, dass seine Tante ein Testament aufgesetzt habe, in dem er nur deshalb vorkommt, weil mitgeteilt wird, dass er nichts bekommt.

Dieser Neffe wollte nun mich beauftragen, dem Kollegen mitzuteilen, dass Tante Hilde ihm gerne mal im Dunkeln begegnen könne, damit er dann dort im Dunkeln der Tante die Möglichkeit geben können, ihn am Allerwertesten zu l......

Ich habe das Mandat abgelehnt und werde dem Kollegen, der sich für solch einen Unsinn hergegeben hat, zukünftig ein wenig mehr Abstand zukommen lassen.
 

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