04 Dezember 2007

Deftige Urteilskritik

Spektakuläre Wende im Prozess gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Eissporthalle in Salzgitter: Beim gestrigen Auftakt der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig hat der Vorsitzende Richter die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage vorgeschlagen.

Die beiden hohen städtischen Beamten, die seit 1993 nebenberuflich die Geschäftsführung der Eissporthalle erledigt hatten, waren vom Amtsgericht wegen Betrugs und Untreue zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung und einer Geldauflage von je 10 000 Euro verurteilt worden.

Dieses Urteil kritisierte der Vorsitzende Richter Heinz-Rüdiger Schomerus gestern. "Die Hauptschwäche ist die Strafart", sagt er. Seit es Paragraph 47 im Strafgesetzbuch gebe, habe er nicht erlebt, dass Angeklagte ohne Vorstrafe gleich zu einer solch hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden seien. "Das macht man nur bei Leuten, denen mit einer Geldstrafe nicht beizukommen ist."

Weiterhin verstehe er nicht, dass im Urteil von einer "konkreten Vermögensgefährdung" die Rede sei, obwohl gleichzeitig den Angeklagten zugebilligt werde, dass sie hohe Aufwendungen für ihre Tätigkeit hatten. Insgesamt, so Schomerus, sei die Begründung der Strafzumessung "sehr lückenhaft" und lasse wichtige Punkte vermissen.

Befremdlich ist, wie es überhaupt zu dieser Berufung gekommen ist: Bevor die Verteidigerinnen am 19. April dieses Rechtsmittel einlegten, war die Berufung des Staatsanwalts eingegangen. Und das, obwohl die Amtsrichterin im April dessen Strafantrag gefolgt war. "Das ist eine seltene Stillosigkeit", kommentierte Schomerus diesen Vorgang.
Quelle: newsclick

§ 153a StPO geht nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das müsste aber drin sein.

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