21 Dezember 2010

Vorlaute Sachverständige und die Locken des Frosches

Ich habe mir immer nicht so richtig vorstellen können, warum Revisionsgerichte betonen, dass insbesondere Sachverständige, die zur Frage der Schuldfähigkeit berichten sollen, sich strikt auf ihr Fachgebiet zu beschränken haben und den Juristen die rechtliche Wertung überlassen sollen.

Bis gestern!:

Der Herr Dr. vom Gesundheitsamt referierte, dass die Angeklagte zwar das Unrecht ihrer Handlungen durchaus erkannt habe, dass sie möglicherweise aber im Zeitpunkt der Taten nicht in der Lage war, nach dieser Einsicht zu handeln, deshalb lägen seiner Meinung nach die Voraussetzungen des § 21 StGB vor.

Als er auf meine Nachfrage bestätigte, dass er nicht ausschließen könne, dass die Angeklagte im Zeitpunkt der Taten wirklich nicht in der Lage war, sich nach dieser Erkenntnis zurückzuhalten, gab es -entgegen seiner unmaßgeblichen juristischen Einordnung- einen Freispruch wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 20 StGB.

Also nicht erst zuhören, wenn der Sachverständige zum Schluß etwas zur juristischen Einordnung sagt, das kann Blödsinn sein. Vorher zeigt der Frosch die Locken.


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Starrsinnige Fehlleitung

Die Frau Staatsanwältin wollte keine Konsequenzen aus einem ziemlich eindeutigen Zurückverweisungsbeschluss des Revisionsgerichtes ziehen. Sie sei überzeugt davon, dass wegen der angeklagten Tat weiterhin eine Freiheitsstrafe notwendig und insbesondere angemessen sei.

Als sie gefragt wurde, ob sie das auch so sehen würde, wenn sie in die Rolle des Gerichtes schlüpfen würde, äußerte sie spontan: Nein, dann hätte ich erhebliche Zweifel!

Ergebnis: Man darf sicher äußern, dass sie ihre Rolle gründlich missverstanden haben könnte.

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14 Dezember 2010

Das versteht sich doch von selbst!

So blauäugig können Richter sein.

In der Hauptverhandlung wird eine Anhörung bei einer Ausländerbehörde erörtert, zu der der Sachbearbeiter bekundet, dass dabei auch eine Beschuldigtenvernehmung durch Beamte des LKA stattgefunden haben soll.

Auf meine Frage, ob die LKA-Beamten denn auch ein Protokoll geführt hätten, greift der Vorsitzende der Strafkammer ungefragt in vorauseilendem Gehorsam und erkennbar blauäugig ein mit der Anmerkung:

Das versteht sich doch von selbst!

Entweder er glaubt es wirklich oder er verschlisst die Augen vor der Realität, dass oft auf die Dokumentation verzichtet wird, wobei der Eindruck entsteht, dass das nicht selten gerade dann geschieht, wenn Entlastendes aufgeschrieben werden müsste.

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Leiden Sie an Krankheiten?

Genau diese Frage befindet sich auf einem Fragebogen, der von Ausländerämtern ausgefüllt werden sollte, wenn es um Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln ging.

In einem konkreten Fall fand sich dann unter Antwort:

Ja, AOK!

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30 November 2010

Bundesverfassungsgericht genehmigt Verwendung der Steuer-CDs

Das war es dann wohl mit der letzten Hoffnung der Betroffenen, dass die illegale Beschaffung der Daten ihnen den Hals retten könnte.

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29 November 2010

Mildernde Kleidung


Als Verteidiger versucht man natürlich, auch im letzten Winkel noch ein wenig Munition zu finden für strafmildernde Argumente, was ich aber jetzt in einem Urteil lesen konnte, bedeutet schon Strafzumessung am Hochreck:

Es ist zudem mildernd berücksichtigt worden, dass die vom Geschädigten getragene Kleidung eine deutliche Provokation hinsichtlich der politischen Einstellung bedeutete.

Na ja, ob das so korrekt sein kann?



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27 November 2010

Laberwasser in Bodenfelde

Interessant, so die Taktik von Verteidigerkollegen zu beobachten. Manche taktische Züge sind so geschickt, dass der Außenstehende nicht einmal den Sinn erkennen kann, außer, unbedingt mal im Fernsehen zu sein, aber das ist bestimmt die Ablenkung.

Anders ist jedenfalls nicht erklärlich, ein Geständnis anzukündigen zu einem Zeitpunkt, in dem sich der Mandant das durchaus noch anders überlegen könnte und insbesondere die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Sehr geschickt und trickreich.


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Na, ob das wirklich stimmt?

Das Gericht teilte mit, dass sich die Mutter einer Zeugin gemeldet habe und mitgeteilt habe, dass die Zeugin Angst habe, vor Gericht zu erscheinen, weil die Angeklagten bedrohlich seien.

Die Zeugin erschien gleichwohl und bestätigte das so nicht.

Dafür erschien aber ein anderer Zeuge, das Opfer der Körperverletzung, nicht. Das Gericht äußerte darauf, gerichtet an die Angeklagtenbank, das so etwas immer einen schlechten Eindruck mache. Bei den Verteidigern und den Angeklagten und auch einigen anderen Anwesenden kam das so an, dass das an die Angeklagten gerichtet war, weil in solchen Fällen (natürlich) der Verdacht bestehe, dass die Zeugen unter Druck gesetzt worden seien.

Darauf angesprochen äußerte sich das Gericht deutlich, dass das so nicht gemeint gewesen sei, das habe sich ausschließlich darauf bezogen, dass der schlechte Eindruck sich auf den nicht erschienenen Zeugen beziehe.

Ok, nehmen wir so hin, angekommen war es EINDEUTIG anders!



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Jetzt muss ich mir einen Hut kaufen

Ich war fest davon überzeugt, dass sie ist wie viele andere, die Frau Staatsanwältin.

Sie war es aber nicht, sie war so anders, so fair und so konsequent.

Obwohl ich fest damit gerechnet hatte, dass sie sich von den positiven Ergebnissen der Hauptverhandlung nicht beeindrucken lässt und an ihrer vor der Hauptverhandlung geäußerten Meinung festhält, dass mein Mandant mit einer freiheitsentziehenden Maßnahme überzogen werden muss, beantragte sie dann lediglich 50 Arbeitsstunden, so dass ich versprach, einen Hut zu kaufen, damit ich ihn vor ihr ziehen kann.

Ich denke jetzt so an Borsalino.



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22 November 2010

Wie frisch gefallener Schnee

So oder so ähnlich scheint sich ein Oberstaatsanwalt zu fühlen, der immer mal wieder fürchterlichen Irrtümern unterliegt, wenn er die angeblichen Vorbelastungen von Beschuldigten dramatisiert oder objektiv falsch angibt.

Aber mannigfache Arbeitsüberlastung macht ihn zum bedauernswerten Opfer seiner Irrtümer.

Jetzt erwischt ihn mal wieder ein fürchterlicher Einschätzungsirrtum. Völlig überrascht ist er davon, wie wenig Kokain in der Verpackung war, hatte er doch davon abgesehen, das Nettogewicht wiegen und den Wirkstoffgehalt überprüfen zu lassen.

Wegen dieser Versäumnisse war das erstinstanzliche Urteil vom OLG schon teilweise aufgehoben worden, jetzt lässt er wiegen und weiß gar nicht, wie ihm geschieht, dass das so wenig war. Mag wohl daran gelegen haben, dass der Polizeibeamte noch nicht so erfahren war und ihn, den erfahrenen aber immer so unglaublich überlasteten Oberstaatsanwalt, in seiner Einschätzung in die Irre geleitet hat.

Er kommt wie Schnee vom Himmel und mir mal wieder die Tränen.

Weiß der Geier, wie er darauf kommt, dass solche Geschichten noch geglaubt werden könnten.



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20 November 2010

Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei

Aus gutem Grund ist Juno nicht nur rund, sondern aus gutem Grund (eigentlich aus schlechtem) weise ich den behördengläubigen Deutschen zum wiederholten Mal darauf hin:

Der Vorladung zu einer Vernehmung bei der Polizei insbesondere als Beschuldigter braucht man und sollte man nicht folgen!

Auch als Zeuge kann man zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht gezwungen werden.

Das hat auch gute Gründe, denn Sie wissen nicht, an wen Sie geraten:

Ich habe davon gehört, dass es Polizeibeamte gibt, die fair vernehmen und auch das aufschreiben, was Sie gesagt haben. Der ein oder andere von diesen exotischen Exemplaren ist mir sogar schon selbst begegnet.

Dann gibt es die harmlos Gefährlichen, die verdrehen Ihre Wort nur unbewusst und schreiben ohne böse Absicht nur einen Teil dessen auf, was Sie gesagt haben.

Und dann gibt es noch die hinterhältig Gefährlichen, die schreiben das auf, was die Polizei zum Schuldnachweis braucht und schrecken nicht davor zurück, ihre Aussage so hinzudrehen, dass es zu dem erwünschten Ergebnis passt, ohne dass Sie das merken.

Zu diesen drei Kategorien gibt es noch vielfältige Mischformen. Sie wissen nie, an wen Sie geraten, deshalb gehen Sie erst gar nicht hin! Sie tun sich selbst den größten Gefallen, nicht später an dem aufgehängt zu werden, was sie gar nicht gesagt haben, was der vernehmende Beamte aber aufgeschrieben hat.



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19 November 2010

Richtervorbehalt bei Blutentnahme fällt

Niedersachsens Justizminister Busemann hat heute auf dem Niedersächsischen Landesanwaltstag in Hannover kund getan, dass im Bundesrat eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung vorhanden sei, den Richtervorbehalt für die Blutentnahme bei dem Verdacht auf eine Trunkenheits- oder Drogenfahrt abzuschaffen.

Faktisch haben einige OLGs schon vorher den Weg gewählt, diese Abschaffung auf eine Art und Weise vorweg zu nehmen, die mit der bisherigen Gesetzeslage schwer zu vereinbaren ist.

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16 November 2010

Lächerlich

Die Verteidigung stellt aus bestimmten Gründen den Antrag, Akten beizuziehen. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Die angekündigte Beratungszeit wird überschritten, dann wird weiter geschritten, nämlich zurück in den Saal.

Der Vorsitzende verkündet, dass die Argumente der Verteidigung ins Leere gehen, man werde wegen dieser vorgebrachten Gründe die Akten folglich nicht beiziehen.

Allerdings habe die Kammer eigene, natürlich viel bessere und überzeugendere Gründe, nunmehr aus eigenem Antrieb die Akten beizuziehen.

Antrag der Verteidigung also um die Ohren gehauen, die eigenen angeblich zufällig zeitgleich aufgetauchten Argumente nicht offenbart und das getan, was die Verteidigung gewünscht hat.

Irgendwie kann ich mit meiner Frau den Job tauschen, die leitet einen Kindergarten.

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Der Zicker

Der Herr Vorsitzende einer Strafkammer versucht nicht nur, jeden Weltrekord in der sinnfreien Massennutzung des Wortes "insoweit" zu brechen, jetzt hat er auch mehrfach in entwaffnend kindergartentauglicher Manier gezickt.

In schon beinahe niedlicher Art und Weise ist er jetzt wiederholt in öffentlicher Hauptverhandlung seinem Beisizer in die Parade gesprungen und hat ihn geradezu abgewürgt, wenn dieser sachdienliche Anmerkungen oder Vorschläge machen wollte.

Insoweit ganz großes Gerichts-Theater.

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09 November 2010

Was verbindet Castoren mit der Fußballbundesliga?

Ganz einfach: Die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Eigentlich ist Antifa nämlich mit der Hooligan-Szene so eng verbunden, dass in Wirklichkeit untereinander Termine abgesprochen werden. Oder vielleicht doch nicht?

Samstag soll der VfL gegen Schalke 04 spielen. Nun fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG) wegen der Belastung der Polizisten beim Castor-Einsatz die Absage aller Fußball-Bundesligaspiele am kommenden Wochenende.
„Ich finde es eine Frechheit, dass am Wochenende Bundesligaspiele stattfinden“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nach dem kräftezehrenden Einsatz beim Castor-Transport in Niedersachsen seien die Reserven bei den Einheiten der Bereitschaftspolizei aufgebraucht. Die Beamten bräuchten dringend eine Atempause und müssen auch mal ein Wochenende zu Hause bleiben.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW fordert den Verzicht auf Bundesligaspiele an Wochenenden, an denen die Polizei überlastet sei. „Bundesliga und Castor-Transport an einem Wochenende - das geht nicht. Beides zusammen sprengt die Kapazitäten der Polizei“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter laut einer in Düsseldorf veröffentlichten Mitteilung.


Quelle: newsclick

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