28 Februar 2011

Ein Prädikat verkümmert zu einem Befriedigend im unteren Bereich

Ein weiteres Fundstück zu unserem Verteidigungsminister (Quelle Deutschlandecho):

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nur mit der Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Universität Bayreuth promovieren dürfen.

Dies erfuhr der Tagesspiegel (Dienstagsausgabe) aus Fakultätskreisen. Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches “Prädikatsexamen”, mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes “kleines Prädikat” mit der Note “befriedigend” im “unteren Bereich”. Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Guttenberg lehnte eine Stellungnahme dazu ab. Nach der Promotionsordnung der Uni Bayreuth kann der Dekan einen Bewerber mit einer schlechteren Note als “vollbefriedigend” nur “ausnahmsweise” zur Promotion zulassen. Dekan war bei Guttenbergs Promotionszulassung 2006 Karl-Georg Loritz. Loritz war in den siebziger Jahren Vorsitzender der Jungen Union in der CSU-Vorstandschaft der bayerischen Kreisstadt Schwandorf. Ende Januar war er Hauptredner beim Neujahrsempfang der Schwandorfer CSU.

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Ich dachte, dass ich hier vor einem hohen Gericht bin

Der Zeuge spricht kein Deutsch und soll von den neun Angeklagten einen bestimmten identifizieren. Er weiß den Namen nicht und sagt: Der mit dem Bart!

Da auf den Anklagebanken mehrere Personen mit Bart sitzen, fragt der Vorsitzende weiter, welche Person er nun konkret meint.

Merklich schon etwas ungehalten sagt der Zeuge nun, dass es sich um den mit dem Bart und dem Hemd handelt.

Da nun auch das noch nicht ausreicht, fragt der Vorsitzende erneut, wen der Zeuge meint.

Darauf der Zeuge, der sich ganz offensichtlich verkaspert fühlt:

Ich dachte, dass ich hier vor einem HOHEN Gericht bin ...


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Graue Maus

Es war wie immer. Die Beteiligten erbrachten der Strafkammer den Mittagsrespekt, es wurde sich erhoben, dann wurde die Hauptverhandlung nach der Mittagspause fortgesetzt.

Der erschienene Zeuge wurde ausführlich vom Vorsitzenden belehrt und machte dann Angaben zu seiner Person, die Dolmetscherin übersetzte.

Plötzlich öffnete sich die Saaltür und es erschien: Einer der vielen Verteidiger, von dem niemandem aufgefallen war, dass er nach der Pause noch gar nicht im Saal gewesen ist.

Der Vorsitzende teilte mit, dass er nun alles wiederholen müsse, worauf einer der anderen Verteidiger fragte:

Müssen wir auch nochmal aufstehen?

Das wurde uns wenigstens erspart.

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25 Februar 2011

Der Oberschlaue

Das musste er irgendwie mal loswerden, der Herr Amtsrichter.

Das ginge ja nun gar nicht, was er da gelesen habe, was da "sein" Landgericht für einen Unsinn ausgeurteilt hätte. Also bei den Vorstrafen, der Tatausführung und überhaupt der Tat nur auf sechs Monate und auch noch auf Bewährung - ein Skandal!

Jeder Volljurist wisse ganz genau, dass das ja wohl unhaltbar sei.

Auf meine vorsichtige Frage, ob er das erstinstanzliche Urteil ersonnen habe, verneinte er und teilte mit, dass das ein erstinstanzliches Urteil "seines" Landgerichtes sei, von dem er nur gelesen habe.

So liebt man sie, die Richter, die sich dem "Mann auf der Straße" gleichstellen und in das Bildzeitungsrohr blasen und ohne jede Kenntnis der Akte und der besonderen Umstände aufgrund eines möglicherweise inhaltlich falschen oder verkürzenden Artikels so tun, als seien alle anderen dumm und nur man selbst habe die juristische Schlauheit mit einem Caterpillar eingetrichtert.

Leider vergessen diese unangenehmen Schaumschläger, dass die eigene Nase die einzige ist, die man immer erreichen kann.



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24 Februar 2011

Besoffene Vernehmung

Mal wieder eine weite Auslegung der StPO durch eifrige Polizeibeamten. Sinngemäß lese ich in einer Akte:

Der Zeuge erschien früher als vorgeladen. Bei der ersten Kontaktaufnahme stellte ich fest, dass der Zeuge trotz der frühen Uhrzeit erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration in Höhe von 2,03 Promille. Auf eine Vernehmung wurde daraufhin verzichtet. Herr X. wurde allerdings zum Vorfall befragt. Er konnte bestätigen, dass ...

Super, einen Besoffenen muss man wenigstens nicht belehren, weil man ihn ja nicht vernimmt sondern nur befragt. Polizeischule war wohl lange her bei dem VernehmungsBefragungsbeamten.

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Großzügiger Rechenkünstler

Der Mandant war damit einverstanden, dass versucht wird, mit dem Staatsanwalt Gespräche über ein Strafmaß zu führen, mit dem alle und insbesondere auch das Gericht leben können. Der Staatsanwalt war mit einer Vorstellung von drei Jahren in die Verhandlung gegangen, meinem Mandanten war wegen einer angestrebten Therapie daran gelegen, so nah wie möglich an zwei Jahre heranzukommen.

Das wurde dem Staatsanwalt verklickert und deshalb dachte er nach und verkündete dann großzügig:

Gut, unter Zurückstellung größter Bedenken bin ich mit zwei Jahren und zwölf Monaten einverstanden!

Aber HALLO!

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17 Februar 2011

Er wiehert wieder

Oh, wäre das Leben langweilig, wenn wir den Amtsschimmel nicht hätten.

Der Mandant lässt sein Auto verschwinden, nach Polen, so mit Schlüsseln und Papieren - nach dem Motto: weg ist weg.

Die Polizei glaubt ihm den angeblichen Diebstahl nicht, es wird ermittelt, angeklagt, Geständnis, Verurteilung. Das wars.

Aber nicht für das Straßenverkehrsamt, die wollen das Fahrzeug jetzt nämlich nicht abmelden, weil der Mandant die Papiere vorlegen soll und er auch weiß, wem er sie gegeben hat.

Ohne Papiere keine Abmeldung, dafür aber weiter KFZ-Steuer bezahlen, obwohl das Fahrzeug seit 2 Jahren irgendwo in Polen herumfährt und die deutschen Papiere vermutlich lange vernichtet sind.

Egal, der Schimmelt wiehert (und schimmelt: im Kopf).

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16 Februar 2011

Muss ich?

Sechs Anklagen, zum Teil mit diversen Einzeltaten, sollten verhandelt werden. Aufgrund teilweise komplizierter Gesamtstrafenfähigkeit, Teilverbüßungen und anderer kleinerer prozessualer Schweinereien wurde zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung ausführlich gesprochen und eine tragbare Lösung gefunden.

Das dauerte über eine Stunde, dann sollte es offiziell losgehen.

Obwohl klar war, was unter dem Strich rauskommt, mussten nun alle Anklagen verlesen werden. Zum Schmunzeln aller führte dabei die Bemerkung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft:

Muss ich wirklich?

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15 Februar 2011

Neugierige Zweifler

Und wieder mal will ein Richter meine Buchungsbestätigung für meinen Urlaub sehen, weil ich um die Verschiebung eines Termins eben wegen dieses Urlaubs gebeten habe.

Ich habe ihm nunmehr anwaltlich versichert, dass ich tatsächlich im Urlaub bin und ihm mitgeteilt, dass ich (bisher!) in fast 30-jähriger anwaltlicher Tätigkeit noch keinen Richter gebeten habe, mir einen Nachweis dafür zu liefern, dass es zwingende Gründe gab, irgendeinen Termin aufzuheben.


Ich hoffe, ihm reicht das.



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14 Februar 2011

Wat mutt dat mutt

Landgericht Halle/Saale über dem Eingang:


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Der Mensch muss heftig genervt worden sein ...

Ein Fenster im Landgericht Gera:




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Absurde Dealwünsche

Einer der fast 10 Angeklagten würde gern nach vielen Monaten Hauptverhandlung aus dem Verfahren aussteigen. Dazu meldet sich die Verteidigung bei der Kammer mit dem Wunsch, nach § 257c StPO zu verfahren.

Darauf teilt der Vorsitzende mit, dass man dann natürlich zunächst das Geständnis hören müsse, um überhaupt eine Strafobergrenze nennen zu können.

Meine Frage, ob man ernsthaft erwarte, dass zunächst "die Hosen herunter gelassen werden sollen", um dann zu hoffen, dass ein genehmes Angebot unterbreitet wird und ob man glaube, dass das mit § 257c II 2 StPO in Einklang zu bringen sei, hat man hoffentlich verstanden.

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11 Februar 2011

Es war wie ein Wunder

Irgendein Innenarchitekt oder anderweitig kalenderspruchmäßig angehauchter Raumausstatter ist auf die Idee gekommen, in (zumindest einem) Verhandlungssaal im Amtsgericht Darmstadt Sinnsprüche auf den Wänden aufzubringen.

Im Saal 18 sitzt man dann als Verteidiger so, dass man, wenn man den Blick hebt, auf den Spruch schaut:

Es war wie ein Wunder (oder so ähnlich)

Für mich hatte das dann quasi eine doppelte Bedeutung, als ich tatsächlich den Freispruch meines Mandanten verkündet bekam, obwohl der Richter nicht verhehlen konnte und wollte, dass er von der Unschuld meines Mandanten jedenfalls nicht besonders überzeugt war.


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Superpolizei auf dem Scheiterhaufen?

Hoffentlich wird genauestens analysiert werden, wer versucht hat, die Entscheidungsgremien für dumm zu verkaufen und die geplante "Superpolizei" mit dreisten Lügen und haltlosen Übertreibungen schönzureden.

Eine bisherige Zwischenbilanz über die vollmundigen Ankündigen kommt einer schallenden Ohrfeige gleich:

Die Feststellungen der Kommission werden als „ergänzungsbedürftig“, „berichtigungsbedürftig“ oder „korrekturbedürftig“ sowie als „unklar“ oder schlicht „unzutreffend“ charakterisiert. Immer wieder würden „Einzelaspekte und Details“ ausgeblendet, die Projektgruppe kritisiert einen „hohen Abstraktionsgrad“ der Vorschläge – drastischer kann das Urteil einer Ministerialbürokratie kaum ausfallen.

Quelle: welt

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10 Februar 2011

Sensationeller Erfolg

Es ging um viel, nämlich ums Prinzip und eine Unmenge an Kopien und damit um wirklich viel Geld.

Der Bezirksrevisor war zu dem Ergebnis gekommen, dass mir die Bezahlung von 50 der 120 geltend gemachten Kopien nicht zustand, kürzte also meinen Kostenantrag um 7,50 € zzgl. MWSt, also um
8,93 €.

Für diese Erkenntnis musste er natürlich zuvor mehrere Aktenbände zumindest durchblättern, um mir mitteilen zu können, dass das irgendwie zu viel war. Für diese Zeit wird er natürlich auch bezahlt, vielleicht von den Steuern, die ich zahle. Die Mitteilung musste geschrieben, unterschrieben, eingetütet und mit Porto versandt werden.

Ich habe dann meine Freizeit geopfert und nochmals darauf hingewiesen, dass -was er auch selbst hätte sehen können- einige Beiakten Gegenstand des Verfahrens waren und dass ich pauschal schon deutlich weniger Dokumente abgerechnet hatte, als möglich gewesen wären.

Darauf teilte das Gericht nun nach einigen Monaten (wohl intensiver Recherche) erfreulicherweise mit, dass meiner Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung abgeholfen wurde und nunmehr weitere 50 Kopien für 7,50 € zzgl. MWSt berücksichtigt werden konnten und weitere

8,93 €

festgesetzt und angewiesen wurden.

Ich bin so erfreut, dass ich dafür sorgen konnte, dass ein Kostenbeamter, ein Bezirksrevisor, eine Mitarbeiterin einer Geschäftsstelle und eine Mitarbeiterin einer Kanzlei über Monate beschäftigt waren.

Schade, dass niemand ausrechnen kann, was das die Staatskasse gekostet hat.


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