Der Mandant lässt sein Auto verschwinden, nach Polen, so mit Schlüsseln und Papieren - nach dem Motto: weg ist weg.
Die Polizei glaubt ihm den angeblichen Diebstahl nicht, es wird ermittelt, angeklagt, Geständnis, Verurteilung. Das wars.
Aber nicht für das Straßenverkehrsamt, die wollen das Fahrzeug jetzt nämlich nicht abmelden, weil der Mandant die Papiere vorlegen soll und er auch weiß, wem er sie gegeben hat.
Ohne Papiere keine Abmeldung, dafür aber weiter KFZ-Steuer bezahlen, obwohl das Fahrzeug seit 2 Jahren irgendwo in Polen herumfährt und die deutschen Papiere vermutlich lange vernichtet sind.
Egal, der Schimmelt wiehert (und schimmelt: im Kopf).
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
Jaja, und der Mandant hat damit natürlich gaaaar nix zu tun... Schön, wenn immer die Anderen verantwortlich sind.
Beschweren Sie sich doch beim Mandanten, dass er überhaupt ein Geständnis abgelegt hat.
Sowas tut man doch nicht!!
*grins* ist das nicht schon Doppelbestrafung?
Reicht als Unterlage eigentlich nicht das Gerichtsurteil als Dokument? Ich meine, wenn ich 'n Auto in's Auto verkaufe, dann habe ich dazu auch nur ein paar Papiere ... aber selten eine richterliche Bestätigung des Kaufs, wie hier :-)
Ist doch sonnenklar, dass Ihr Mandant nur deshalb gestanden hat, um die KFZ Steuer zu hinterziehen.
Wer sich teure Anwälte leisten kann, dem ist noch viel mehr zuzutrauen!
Also in diesem Fall wiehere ich mal mit dem Amtsschimmel.
Selbst schuld und tough shit würde ich sagen.
Gleiches gilt für Leute, die Ihre Papiere (auch den Brief)im Handschuhfach aufbewahren und die Kiste dann geklaut wird.
Blödheit wird nunmal bestraft.
Der Steuertatbestand im Inland Halter eines PKW zu sein, führt zur Pflicht zum Abführen der Steuer, auch wenn einige Kommentatoren dies als allgemeine Nebenstrafe für Kriminelle abqualifizieren wollen.
Westerwelle und Guttemberg wegen Ihrer falschen Versprechungen das dreifache der Einkommensteuer abzuverlangen geht im Rechtsstaat schließlich auch nicht.
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