15 Februar 2011

Neugierige Zweifler

Und wieder mal will ein Richter meine Buchungsbestätigung für meinen Urlaub sehen, weil ich um die Verschiebung eines Termins eben wegen dieses Urlaubs gebeten habe.

Ich habe ihm nunmehr anwaltlich versichert, dass ich tatsächlich im Urlaub bin und ihm mitgeteilt, dass ich (bisher!) in fast 30-jähriger anwaltlicher Tätigkeit noch keinen Richter gebeten habe, mir einen Nachweis dafür zu liefern, dass es zwingende Gründe gab, irgendeinen Termin aufzuheben.


Ich hoffe, ihm reicht das.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist ja fast wie beim Jobcenter :-)

kj hat gesagt…

Wäre vielleicht keine schlechte Idee, wenn Richter ihre dienstliche Verhinderung darlegen müssten. Da diese vermutlich in einigen Fällen nur vorgetäuscht ist, schliessen die von sich auf andere. Denke so falsch ist die Annahme nicht. Es gibt bestimmt einige Anwälte die bereit sind mit der Behauptung "Urlaub" für ihren Mandanten den Prozess zu verschleppen.

Rechtsanwalt i.R. hat gesagt…

Welches Gericht ist denn zuständig für Buchungsbestätigungen von Anwaltsurlaub? Oder macht das die Rechtsanwaltskammer?

ElGraf hat gesagt…

Und wieder ein großer Sieg für die Gerechtigkeit!

 

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