28 Februar 2012

Man muss sie zum Glück zwingen

Eine Bewährung, noch eine Bewährung und mit Bedenken und Augenverdrehen noch eine dritte Bewährung. Damit war der Mandant hochjubelnd zufrieden und konnte sein Glück kaum packen.

Über diese Freude hat er dann wohl vergessen, eine Bewährungsauflage von 500,00 € zu erfüllen und saß völlig konsterniert vor mir, dass man ihm nun androht, seine Bewährung(en) zu widerrufen und fragt verzweifelt, was er denn nun tun könne.

Meine Antwort: Zahlen, und zwar ganz schnell! hätte er sich zwar selbst geben können, aber ich hatte den Eindruck, dass er ernsthaft erwartet hat, dass man ihm diese Zahllast auch noch erlässt.

Als ich ihm dann aber angedroht habe, dass ich ihn bei seinen weiteren zu erwartenden Straftaten nicht mehr verteidigen werde, mummelte er:

Nee, dann zahl ich lieber, anderer Verteidiger ist Scheiße!

Na, geht doch!


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

RA Müller hat gesagt…

Aha, der Mandant plant also schon die weitere Karriere ;)

Werner Siebers hat gesagt…

Nein, er ist vorsichtig und baut vor.

 

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