04 Februar 2012

Quatschkopf

Einige Kollegen nehmen es mit ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht so ganz genau, wenn Sie sich z.B. in der Zeitung und im Fernsehen sehen können und dafür natürlich es wenig quatschen müssen.

Richtig bescheuert aber sind so manche Kollegen, die ohne ersichtlichen Grund Gerichten gegenüber ohne jede Not über Internas berichten.

So liegt mir jetzt ein Schreiben eines Kollegen vor, der dem Gericht mitteilt, er wisse noch nicht, ob er den Termin am xy.zy.2012 wahrnehmen werde, da er noch abwarten wolle, ob sein Mandant die vereinbarten Zahlungen aus der Honorarvereinbarung erfüllen werde.

Ohne Genehmigung des Mandanten ist es dem Verteidiger schlicht verboten, dem Gericht mitzuteilen, ob bzw. dass es eine Honorarvereinbarung gibt, natürlich hat man auch für sich zu behalten, ob gezahlt wurde oder nicht (es sei denn, man muss in der Pflichtverteidigerabrechnung später Zahlungen offenbaren).

Solchen quatschköpfigen Labertaschen sollte man die Robe wegnehmen. Ich sehe den Richter vor mir, der süffisant den Angeklagten entweder fragt:

Na, konnten Ihren Verteidiger wohl nicht bezahlen?

oder

Na, genug Geld für Ihren Verteidiger haben Sie ja, sonst wäre der ja nicht gekommen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

kj hat gesagt…

oder denkt, da hat ein Gauner den anderen beschissen ...

 

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