Mir flattert heute ein ausführliches DEKRA-Gutachten auf den Tisch, das vom einem Amtsgericht aufgrund meiner Einwendungen die Messung betreffend in Auftrag gegeben wurde.
Und, siehe da, das Gutachten stellt fest, dass die Messbeamten zwei Punkte der Bedienungsanleitung tatsächlich nicht beachtet haben, so dass nunmehr die begründete Aussicht besteht, dass die Messung nicht verwertbar ist und deshalb Freispruch erfolgen wird.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Habe selbst ähnliche Erfahrungen gemacht. Leider wird oft Einblick in die Bedienungsanleitung bzw. die enstprechende Dienstanweisung verweigert. In meinem Fall wurde die Ordnungswidrigkeit zurückgezogen.
Problematisch ist, dass der deutsche Staatsbürger für alles, aber auch alles, einen Rechtsanwalt braucht um zu seinem Recht zu kommen, weil ihm sonst unter fadenscheinigen Begründungen so manches verweigert wird, was eigentlich sein Recht wäre und er die hunderttausende von Gesetzen und Absätzchen der Gesetze nicht kennt. Nicht kennen kann, weil kein Mensch all diese Gesetze kennen kann. Was ist das nur für ein schreckliches Land in dem der Bürger zu Tode reglementiert wird.
Hier wird niemand zu Tode reglementiert. Zu seinem Recht gelangt jeder, klar, oftmals nur mit Anwalt, aber dafür gibts Anwälte nunmal. Ein Student und Hartz 4 Empfänger (Beratungshilfe, PKH) hat so dieselben Rechte wie ein Multimillionär oder Otto-Normal-Bürger (Rechtsschutz?).
Das OLG Dresden hat mal einen solchen Freispruch aufgehoben, da zwar keine standardisierte Messung vorläge, der Richter aber nicht geprüft habe, ob nicht eine unstandardisierte Messung zur Verurteilung ausreicht. Daraufhin folgte Verurteilung durch den nächsten Amtsrichter, was der Anwalt des Angeklagten hinnahm.
Vielleicht kann mir hier einer die Logik erklären, wie unstandisierte Messungen dennoch verwertet werden können.
Kommentar veröffentlichen