28 Oktober 2005

AG Mettmann contra Stiftung Warentest

Dass das Amtsgericht Mettmann mit seinem Urteil zu Spam-Mails völlig neben der Kappe liegen dürfte, zeigt nachfolgende Meldung der Stiftung Warentest aus dem November-Heft:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Beschwerdestelle für Spam-Mails eingerichtet. Wer diese unerwünschten Werbemails erhält, kann sie jetzt weiterleiten an: beschwerdestelle@spam.vzbv.de
Der vzbv übernimmt dann die Verfolgung der Absender. Bei E-Mails aus dem Ausland wollen die Verbraucherschützer die Beschwerden an dortige Kollegen weitersenden. Die Beschwerdestelle will mit Unterlassungsklagen gegen Spammer vorgehen und ihnen gezielt ihre Gewinne abnehmen. „Der Anteil von Spam-Mails an allen in Deutschland empfangenen E-Mails liegt bei bis zu 80 Prozent“, erklärt Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv. Deutschland sei bei der Spam-Verfolgung Entwicklungsland.


Hoffentlich bleibt die Entscheidung aus Mettmann ein peinlicher Einzelfall auf dem Weg, nicht mehr Entwicklungsland zu sein.

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