02 Juli 2008

Blitzverhandlung

Manchmal lohnt es sich wirklich, eine Hauptverhandlung vor einem Strafgericht mit einer schriftlichen Stellungnahme vorzubereiten.

So auch heute vor dem Amtsgericht Seesen. Nach meinem Fax vor einigen Tagen hatte der Strafrichter offenbar schon intensiv mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft erörtert, was alles geschehen könne, wenn die Sache "streitig" verhandelt wird.

Deshalb wurde ich mehr oder weniger bei Betreten des Saales mit der Frage begrüßt, wie es denn mit einer Einstellung nach § 153 StPO wäre. Nicht nur in Anbetracht des herrlichen Wetters und weil ich diese Lösung als möglich mit dem Mandanten vorbesprochen hatte, stimmte ich sofort zu. Resümee: Beginn der Verhandlung 11.00 Uhr, Ende der Verhandlung 11.01 Uhr.

Nicht schlecht.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Na hoffentlich war das keine Pflichtverteidigung. Denn sonst werden die Gebühren unerträglich zusammengekürzt.

Werner Siebers hat gesagt…

wenn es denn eine gewesen wäre, wäre eine Zusammenkürzung nicht möglich, denn bei der Pflichtverteidigung sind die Gebühren im Gesetz festgeschrieben.

Hat Ihnen mal jemand was gekürzt? Das durfte er nicht und hatte dazu auch noch keine Ahnung!

Anonym hat gesagt…

Der Mandant hat dann doch hoffentlich noch ein Eis ausgegeben? Ist ja quasi Pflicht, bei dem Wetter.

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Siebers,
wie ich gerade bemerkte haben sie in ihrem Blog inzwischen Werbung mit Hilfe von Google AdWords geschaltet. Fraglich ist nur, ob der geringe Gewinn in Verhältnis zu der Tatsache steht, dass der Leser und vll. potenzielle Mandant auf die Seite von einem anderen Fachanwalt für Strafrecht verlinkt wird. Schönen Abend noch, DV

 

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