01 Juli 2009

Bulgari bis Weihnachten ...?

... das ist hier die Frage, nur, dass noch nicht klar ist, welches Jahr gemeint sein könnte. Dass das Landgericht Koblenz eine Verurteilung des vorletzten von acht Angeklagten nicht auf die Aussagen des letzten Angeklagten stützen kann, wissen die selbst; dass man am Telefon oft Scheiße erzählt und auch missverstanden werden kann, ist eine Binsenweisheit.

Dass die Verteidigung noch Beweisanträge stellen wird, ahnt man. Warum die Staatsanwaltschaft vor dem Hintergrund einer eh in sich zusammengebrochenen Anklage nicht mit einer Einstellung gegen Verzicht auf Haftentschädigung einverstanden ist, obwohl Untersuchungshaft verbüßt wurde, sollte sie mal dem Bund der Steuerzahler erklären.

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