13 September 2010

Immer wieder ein Erlebnis

Immer wieder haben wir Verteidiger mit gerichtsmedizinischen Gutachtern zu tun. Nicht selten sprechen diese eine schwer verständliche "Fachsprache", obwohl sie sich nicht unter Berufskollegen sondern unter Beteiligten eines Strafprozesses verständlich machen sollen.

Nicht selten hüllen sich diese Herrschaften auch in einen undurchdringlichen Nebel einer unangemessenen Arroganz.

Erfrischend im Gegensatz dazu seit Jahren ein freiberuflicher Gutachter aus Magdeburg, der grundsätzlich in der Lage ist, seine Ergebnisse und Erkenntnisse auch dem Nichtmediziner verständlich zu machen und mit dem eine Unterhaltung möglich ist, ohne dass irgendwelche Dünkel nach außen gekehrt werden.

Für mich grundsätzlich positiv und erfreulich, auch aus menschlicher und nicht nur beruflicher Sicht, wenn Herr Dr. B. beauftragt ist und auftritt.

Auch fachlich eine absolute Empfehlung.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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4 Kommentare:

kj hat gesagt…

In Sachsen schrieb sogar ein Postbote
psychiatrische Gerichtsgutachten.
Das alleine reichte nicht für die Aufhebung der darauf beruhenden Urteile, offenbar sind die höheren Instanzen noch größeren Schrott gewohnt.

Helmut Karsten hat gesagt…

@ kj
ich kennne die Geschichte vom postboten, der ja sogar Chefarzt einer psych.-Abteilung geworden ist. Einfach köstlich! Gefunden habe ich die auf den "kritischen Seiten", ich glaube unter "Zwangspsychiatrie". Ich habe danach sofort die Patientenverfügung nach BGB 1901 a
gemacht. So richtig mit Eintrag im Notarregister etc. etc.
Sowas, wie das Gutachten, das mich als unbescholtenen, nicht-vorbestraften Bürger, in den Maßregelvollzug gem. § 64 StGB verfrachtet hat, wird nicht mehr passieren.

kj hat gesagt…

@Helmut Karsten
die wollten ihn nur zum Chefarzt machen, er konnte das aber mit verhindern, was nicht einfach war.

Das Problem ist, dass die Gutachter oft das schreiben, was sie meinen und meist auch richtig erfassen, was die Richter hören wollen.Die Richter freuen sich auf das Ergebnis und weisen die Kostenzahlung an. Anwälte haben oft keine Lust oder Zeit sich in der Materie zu vertiefen. So wird sich mit dem Inhalt des Gutachtens, die oft gar nicht auf einen Tatsachenkern beruhen und sich auch nicht mit dem Stand der Wissenschaft auseinandersetzen, meist gar nicht kritisch auseinandergesetzt. Einwände gegen die Gutachten werden dann oft mit dem Hinweis der überragenden Sachkunde des Gutachters weggewischt. Der BGH liest die Gutachten schon und verweist oft zurück. Da besteht die Hürde aber erst mal einen Anwalt zu finden, der eine Revisionsbegründung schreiben kann, die den Fall vor den BGH bringt.

k´j hat gesagt…

deutsche sprache schwere sprache, mit Diktiergerät und Sekretärin geht das schon leichter ... -;)

 

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