07 Juni 2011

Angepisst

Oft ist ein zähes Ringen und Kämpfen mit offenem Visier mit einem Staatsanwalt das Salz in der Suppe des Alltages eines Strafverteidigers. Es kommt dabei nicht darauf an, dass sich eine Seite als Sieger fühlt sondern darauf, dass eine, wenn auch harte, weiterbringende Auseinandersetzung geführt wird.

Furchtbar dabei allerdings diese leider hin und wieder auftauchenden "Angepissten", die es sofort persönlich nehmen, wenn man ihnen nicht den unteren Ausgang mit Vaseline füllt, bevor man hineinkriecht.

In der letzten Woche leider wieder so ein Exemplar genossen, der einsehen musste, dass seine Anklage tatsächlich für selbigen Ausgang war und sich dadurch meinte, "rächen" zu können, dass er das Grußwort zum Abschied nach dem Freispruch nicht erwiderte, vielmehr demonstrativ verweigerte.

Sie haben mich schwer getroffen, Herr Staatsanwalt, ich habe vor Gram stundenlang weinen müssen und fühle mich heute noch ganz unnütz und schlecht.

Ein großer Kopf verhindert keinen kleinen Geist, leider!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

8 Kommentare:

Gast hat gesagt…

Angesichts Ihrer Ausdrucksweise hier im Blog kann man sich lebhaft vorstellen, dass anderen Prozessbeteiligten die Lust auf weitere Kommunikation mit Ihnen schnell vergeht.

Werner Siebers hat gesagt…

Ach, den meisten Prozessbeteiligten gelingt komischerweise ein recht moderater Umgang mit mir, umgekehrt auch. Aber es gibt halt Ausnahmen, und ich scheue mich in der Tat nicht, es so in den Wald hineinschallen zu lassen, wie es dort herauskommt.

Außerdem gefallen mir persönlich offene Worte besser als weichgespültes Herumgesülze, das unehrlich ist und das Gegenteil meint.

Wem das nicht passt, darf die Kommunikation gern vergehen lassen und das Lesen hier einstellen.

Anonym hat gesagt…

Streiten vor Gericht und in der Sache darf und soll man. Aber auch ich frage mich, welch Kleingeister sind das eigentlich, die nicht trennen können und meinen, der Streit sei etwas persönliches (wie sonst soll man das von RA Siebers geschilderte Verhalten verstehen?) einen ignorieren zu müssen. Ich erlebe dies leider immer mal wieder. Bedauerlich...

Dr. Nozar hat gesagt…

Da war der Kommentator "Gast" wohl Herr Staatsanwalt... .
Aber ich stimme Ihnen zu. Sicherlich teilen wir als Verteidiger aus und plädieren glücklicherweise nach der STA und können so deren Plädoyer zerpflücken und genüsslich grinsen. Aber "hey". Wir machen allen nur unseren Job.
Aber warum manche Staatsanwälte Staatsanwälte und keine Rechtsanwälte geworden sind, ist mir auch nur zu oft klar.
Ihnen auch ?

Anonym hat gesagt…

Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Beobachtung schonen sich die Anwälte bei fürstlichen Honoraren. Vielleicht extrem, aber der Kachelmannanwalt, das war ein Anwalt wie man ihn sich wünscht. Was hätten Andere getan. Ein paar Mal mit dem Staatsanwalt oder Richter telefoniert, ggf. die Akten dem Mandanten zur weiteren Bearbeitung gegeben - ohne selbst zu lesen - alles schon erlebt. Was interessiert schon das Leid des Mandanten, hauptsache die Kasse stimmt und morgen, nächster Mandant. Mir ist schon klar, wenn ein Fall abgeschlossen ist, dann sieht man sich wieder bei Gericht etc. ... und dann wird gekuscht, meine Beobachtung und das oft zum Nachteil des Klienten. Sehr schnell bekommen Sie dann als Klient die krankmachende Perspektive von Kafka (der Prozeß). Demokratie erfordert Kampf für die Gerechtigkeit. Das vermisse ich bei den meisten Schonwaschgangrechtsanwälten

kj hat gesagt…

Viele Rechtsanwälte wären gern Staatsanwälte geworden, hatten aber kein Prädikatsexamen. Da gibt es Ausnahmen, ist aber sonst oft so.

Kleingeister sind in der Justiz in allen Ebenen reichlich vertreten, auch bei den Rechtsanwälten.

Im Blog jedenfalls verhält sich Herr Siebers nicht unangemessen, auch wenn man ihn oder seine Kollegen kritisiert.

Denke bei fürstlichen Honoraren legen sich Anwälte eher ins Zeug.
Warum sollte das anders sein.

Weiß nicht, ob das Rumgepoltere des letzten Kachelmannanwaltes was gebracht hat. Denke der sachliche Hinweis der Pflichtverteidigerin das nach BGH bei einer Opfer/Täter Aussagekonstellation es in der Regel weitere stichhaltigere andere objektive Beweismittel bedarf, ist wohl geeigneter ein Gericht zu beeindrucken. Und mal beim Gericht oder der StA nachzufragen, ob die Sache durch Deal schnell vom Tisch kommen kann, muss auch nicht falsch sein. Sind ja nicht alle unschuldig.

Staatsanwalt hat gesagt…

so etwas habe ich auch schon erlebt - allerdings aus perspektive des sitzungsvertreters:

mein freundliches zunicken in der sitzungspause wurde vom verteidiger offen ignoriert, während der befragung unliebsamer zeugen hustete und räusperte er sich in schöner regelmäßigkeit und bei meinem plädoyers hörte er mit erkennbar desinteressierter miene weg oder unterhielt sich mit der angeklagten.

schön, dass wenigstens das gericht zugehört hatte - und meinem antrag folgte.

Werner Siebers hat gesagt…

@staatsanwalt

Natürlich gibt es auf beiden Seiten verbohrte Torfköppe. Schön, dass das die Ausnahme ist - ich hoffe, auch auf beiden Seiten.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de