19 Dezember 2012

Umzug

Die "Strafprozesse und andere Ungereimtheiten sind um gezogen und finden sich jetzt hier:


oder

http://www.strafjurist.de


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Lebt JURABLOGS noch?

Irgendwie habe ich Sorge um JURABLOGS. Schon 3 Mails habe ich an die Redaktion geschickt mit dem Hinweis, dass die "Strafprozesse und andere Ungereimtheiten" umgezogen sind zu WordPress dort unter http://ungereimtheiten.wordpress.com .

Meine Bitte, insoweit auch bei JURABLOGS eine entsprechende Umstellung vorzunehmen oder die alten "Ungereimtheiten" zu löschen, trägt keine Früchte. Meine höfliche Bitte, mir mitzuteilen, ob Informationen fehlen, bleibt unbeantwortet.

Was mache ich falsch, oder lebt JURABLOGS nicht mehr?

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09 Dezember 2012

19 November 2012

Die Mischung macht es

Neugierig war der Mandant. Er wollte unbedingt wissen, was ich damit meinte, als ich nach seinem Freispruch sagte: Die Mischung hat gestimmt!

Die Erklärung ist einfach: Wir haben für ihn eine Einlassung vorbereitet, verlesen und dann schriftlich zur Akte gegeben, Fragen hat er nicht beantwortet.

Und die Einlassung war genau die richtige Mischung zwischen Unwiderlegbarem und Unüberprüfbarem.  Das hat der Mandant verstanden, jetzt auch, warum er keine Fragen beantworten sollte.



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18 November 2012

Auch er wusste es nicht


Endlich mal ein Richter, der nicht von sich glaubte, die Weisheit umfassend mit Schaufeln gefressen zu haben.

Wir waren uns einig, dass die Frage der Strafbarkeit u.a. abhängig war von der Lösung eines aus unserer Sicht komplizierten zivilrechtlichen/familienrechtlichen Problems. Wir konnten uns auch gegenseitig bestätigen, dass wir keine Ahnung von der Lösung dieses Problems hatten, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hielt sich vornehm zurück.

Die Einstellung nach § 153 StPO war in diesem Moment eine Lösung, die nicht nur der Mandant gerne als Ideallösung sah.


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17 November 2012

Gut gemeint


Der Staatsanwalt teilte mit, er meine es gut mit meinem Mandanten und werde deshalb "nur" einen Strafbefehl beantragen, damit meinem Mandanten die peinliche Gerichtsverhandlung erspart bleibt.

War ein netter Ansatz, gefiel aber weder dem Mandanten noch mir, wir wollten "mehr"!

Die Argumentationskette, die wir der Staatsanwaltschaft dann präsentiert haben, war dann aber wohl so überzeugend, dass nun eine sanktionslose Einstellung nach § 153 StPO erfolgte.

Geht doch, und Dank dafür, dass man offen genug war, sich überzeugen zu lassen. Alles ist gut!



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Gefesselt oder doch frei?


Nun geht es los, auch in Niedersachsen. Die erste Person, die mit einer elektronischen Fußfessel "gesichert" ist.

 Ein Mittel der Führungsaufsicht, rechtlich noch ungeprüft, tatsächlich kaum Erfahrungswerte, Zurückhaltung bei Sinn und Zweck.

Ein etwa 30-jähriger Ex-Häftling ist der erste Träger einer elektronischen Fußfessel in Niedersachsen. Der Mann hatte neben Diebstählen und Betrug auch Sexual- und Gewaltdelikte begangen.
"Die Fußfessel schafft ein Quentchen mehr Sicherheit", sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU) unserer Zeitung. Wir sind rechtlich und technisch ordentlich aufgestellt, alle Vorkehrungen sind getroffen", betont Busemann zum ersten Fußfessel-Fall in Niedersachsen.
Dabei hat laut Ministerium noch kein einziges niedersächsisches Gericht das Tragen einer Fußfessel angeordnet. Der Mann war vor rund zwei Wochen nach Niedersachsen gezogen und ist verpflichtet, eine Fußfessel zu tragen. Er steht nach Entlassung aus der Haft unter Führungsaufsicht. In welcher Region Niedersachsens der Betreffende nun lebt, teilt das Land wie andere Einzelheiten nicht mit. Der Mann soll aber Straftaten in mehreren Bundesländern begangen und weitere Prozesse zu erwarten haben. Zuletzt hatte er offenbar in Thüringen gelebt. Er soll auch "mehrfach" gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben, heißt es.
Die elektronische Fußfessel sendet den Aufenthaltsort des Trägers an eine Datenzentrale in Hessen. Hält der Träger sich nicht an Auflagen, etwa sich von Kinderspielplätzen oder der Wohnung früherer Opfer fernzuhalten, wird ein Alarm ausgelöst, die Polizei vor Ort wird informiert.
"Die Fußfessel ersetzt keine Sicherungsverwahrung, sondern ist ein zusätzliches Mittel der Führungsaufsicht", betonte Busemann. Der CDU-Politiker räumte aber ein: "Das sind keine Hühner- und Ladendiebe, von ihnen geht ein gewisses Maß an Gefährlichkeit aus."
Zurückhaltend bewertete Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes, die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel einzusetzen. "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein recht neues Instrument, und die Hürden zu ihrem Einsatz sind ziemlich hoch", sagte Kreutzer. Zudem gebe es auch in der Justiz offenbar unterschiedliche Auffassungen, inwieweit der hohe Aufwand zusätzliche Sicherheit bringe.
Ein Staatsvertrag der deutschen Bundesländer zum Einsatz der Fußfessel mit einer gemeinsamen Zentrale in Hessen ist Anfang 2012 in Kraft getreten. Bundesweit sind nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums derzeit 26 der Fußfesseln im Einsatz. 

Quelle: Braunschweiger Zeitung 17.11.2012




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16 November 2012

Zaunpfahl

Der Sachverständige war nicht erschienen, er konnte einen anderen Termin nicht absagen, und nun saßen wir im Amtsgericht, der Bußgeldrichter und ich.

Denn, der Mandant war auch nicht erschienen, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war. Der Richter meinte, dass er es unfair fände, jetzt den Einspruch zu verwerfen, weil wir ohne Sachverständigen so oder so nicht hätten verhandeln können und gab bekannt, dass er einem jetzt noch gestellten Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stattgeben würde.

Habe ich verstanden, klappte auch. Und dann noch:

"Wissen Sie, welcher Tag heute ist, Herr Rechtsanwalt? Morgen in zwei Jahren hat der Verstoß stattgefunden, übermorgen werde ich das Verfahren wegen der Verjährung wohl einstellen, was dagegen?"

Hatte ich nicht! Und es zeigt sich mal wieder, dass auch bei den geänderten Vorschriften langer Atem oft Erfolge zeigt.

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15 November 2012

In Beton gegossen


Netter Anblick: Streifenwagen im Beton!

Diesen Einsatz werden die Polizisten wohl nicht so schnell vergessen: Frischer Beton wurde den Beamten am Braunschweiger Hauptbahnhof bei einer Verfolgungsfahrt zum Verhängnis.



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03 November 2012

ver.di - Geizkrägen, Rechtsverweigerer?

Rechtsschutz über die Gewerkschaft, da freut sich das Mitglied über die Absicherung.

Aber die Gewerkschaft ist noch schlimmer als manche Rechtsschutzversicherung. Eine Vorschussanforderung wird abgelehnt mit dem irren Argument, mit einer Insolvenz der Gewerkschaft muss nicht gerechnet werden.

Unabhängig davon, dass ich bei solchem Geschäftsgebaren an dieser Aussage persönliche Zweifel habe, habe ich den Herrschaften den Wortlaut des § 9 RVG mitgeteilt, der da lautet:

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

Das interessiert die Herrschaften nicht, sie antworten: "Wir sind angewiesen, keine Vorschüsse zu leisten."

Klasse, dann muss jetzt das Mitglied doch persönlich zahlen, es wird sich freuen über die gewerkschaftliche Rundumbetreuung.


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24 Oktober 2012

Stadt Braunschweig: Lehrstück für Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht

Ich finde es gut, dass die Stadt Braunschweig oder die Braunschweiger Verkehrs-AG - man weiß es nicht so genau - genau vor unserer Tür ein Lehrstück für unsere Referendare bereithält zu der Frage, ob der dort jeden Tag zu besichtigende Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei dem zu erwartenden Unfall unter dem Gesichtspunkt bewusster Fahrlässigkeit oder bedingten Vorsatzes zu beurteilen sein wird.

Wir warten nur noch, dass jemand einfach nur hinfällt, sich etwas bricht, oder von einer Straßenbahn seine Beine abgetrennt bekommt oder besser, totgefahren wird.

Seit August sind Gleisbauarbeiten für die Straßenbahntrasse abgeschlossen, bei den Straßenbahnhaltestellen hat man ca. 80% der Arbeiten erledigt, für die restlichen 20% interessiert man sich kaum bis nicht, alle drei Tage wird vielleicht mal 1% erledigt.

Seit fast zwei Monaten hat man dafür auf den Straßenbahnhaltestellen den Raum für wartende Fahrgäste so eingeengt, dass spätestens bei Nässe oder Glätte der Eintritt eines der oben geschilderten Fälle wahrscheinlich bis fast sicher ist.


Die Wartehäuschen sind sind mit Barrieren zugestellt, die Barrieren sind so nah am Haltestellenrand, dass zumindest für Ältere, Gehbehinderte, Personen mit Kinderwagen oder einfach nur Unvorsichtige ein Fall auf die Schienen so wahrscheinlich ist, dass ich von bedingtem Vorsatz ausgehe, mein Kollege sagt, er meint, es sei gerade noch bewusste Fahrlässigkeit.

Ich denke, spätestens beim zu erwartenden ersten Frost wird es sicher einen Unfall geben, dann kann sich das Opfer wenigstens auf diesen Bericht berufen, damit ich mit meinem bedingtem Vorsatz Recht behalte.


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GLS - die behördigste aller (Pseudo-)Behörden

So ein Transportunternehmen kann ganz schön behördig daherkommen, richtig gut wird das vorgeführt von der Firma GLS.
"Wir nehmen Bezug auf die vorgenannte Transportschadenreklamation sowie Ihren Widerspruch zu unserem ablehnenden Bescheid".
Hallo, VwGO, VwVfG? Bin ich jetzt bei Beamten gelandet? Oder wissen die nicht, wer sie sind oder wer sie nicht sind.

Und dass der Abteilungsleiter für die Transportschadenreklamation sich "Supervisor Claims Administration" nennt, mag als Wichtigtuerei ausgelegt werden können, dass er sich aber zu schämen scheint, aus dem schönen Osten (14979 Großbeeren) zu kommen, ist schade. Er verwendet deshalb die Bezeichnung: District East!

Das wundert den Ober-Supervisor Law and Order District West natürlich, aber wichtig ist halt wichtig.



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22 Oktober 2012

Mein aufrichtiges Bedauern

Ja, ich bedauere sie, die vielen, vielen Staatsanwälte in Deutschland, die (fast) alle dasselbe Schicksal trifft: Sie haben doch wirklich bei den tausenden und abertausenden von Verfahren fast nie solche, die auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.

Denn wenn es solche Verfahren gäbe, wären sie verpflichtet, Anträge auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) zu stellen. Sie tun es aber nicht, es gibt fast nie solche Anträge.

Und warum? Weil es solche Verfahren nicht gibt, denn niemand zweifelt daran, dass die Staatsanwälte ihre Pflichten ernst nehmen und diese Entscheidung gegen solche Anträge nicht von ganz anderen Kriterien abhängig machen.

Ganz bestimmt nicht!



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21 Oktober 2012

Statt Sonntagswitz

Der Kollege Papst Burhoff hat, soweit ich sehe, heute noch keinen Sonntagswitz losgelassen. Ich habe die Zeit für den Samstagswitz verpasst, also kommt jetzt strenger Text des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft:

An den Urteilsspruch in der ersten Instanz können sich Rechtsmittelinstanzen anschließen, z.B. wenn der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen. Dabei kann die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Pflicht zur Objektivität auch ein Rechtsmittel zu Gunsten eines Angeklagten anbringen, wenn sie z.B. eine vom Gericht verhängte Strafe für zu hoch erachtet.

Quelle: hier

Ist das nicht witzig, oder meinen die das wirklich so? Und wenn die das so meinen, warum passiert das (fast) nie?





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