12 Februar 2012

Nutzern von kino.to oder kinox.to drohen Strafverfahren

2009 berichtete "FOCUS" u.a. noch:
Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. „Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar....

Quelle: FOCUS

Das sieht jetzt möglicherweise anders aus:
Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenamgazin "Focus". Die Daten von so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte "Focus": "Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts." Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das so genannte "streamen" von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers "Focus". Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers.
Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
Quelle: newsticker

Insbesondere wegen der Frage des Vorsatzes sollten sich Strafverfolgte durch erfahrene Verteidiger beraten lassen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

14 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

In diesem Falle finde ich das garnicht mal so schlimm. Wer wissentlich für geklaute Sachen bezahlt sollte dafür geradestehen.

Ich kann verstehen, wenn man sich Filme und Musik kostenlos holt, weil man nicht genug Geld hat/das Format einem nicht passt. Aber das hier ist ja schon eine andere Qualität.

Anonym hat gesagt…

Da hat sich die Staatsanwaltschaft Dresden aber viel vorgenommen. Ich wuerde als Nutzer so argumentieren, dass ich von der Legalitaet des Angeboetes ausgegangen bin, da die Staatsanwaltschaft über einen langen Zeitraum untätig geblieben ist.

Anonym hat gesagt…

Wenn ich nicht irre, ist das ein klassischer Fall von Fehlinformation. M.M. nach war kino.to lediglich eine "Linkliste". Zahlungen direkt an kino.to waren nicht vorgesehen. Dafür waren die Hoster zuständig. Und genauso ist es nach wie vor bei den anderen Streamingportalen.

Hat die Urheberrechtsindustrie wirklich nichts in der Hand oder warum diese Fehlinformationen.

M

Anonym hat gesagt…

Auch wenn man einen Premium-Account bei einem dieser Anbieter (oder einem One-Click-Hoster) hat, dann beweist das noch lange nicht, dass man auch tatsächlich urheberrechtlich geschützte Filme gestreamt hat. Wenn es also keine Logs gibt, anhand derer man die gestreamten Dateien den Paypal-Accounts der Kunden zuordnen kann, dann kann man den Kunden wohl nichts nachweisen. Und selbst wenn es solche Logs gibt, wird strafrechtlich wahrscheinlich nicht viel passieren. Die zivilrechtlichen Abmahnungen sind für reine Downloader, die die Sachen nicht wie bei P2P weiterverbreitet haben, weit weniger attraktiv.

Wirklich etwas zu befürchten haben wohl nur die Uploader, die massenweise Filme hochgeladen und dafür einen Teil der Premium-Einnahmen kassiert haben.

1st AVE hat gesagt…

Manchmal frage ich mich, wie Rechtsanwälte ohne die Segnungen des Internets überhaupt überleben konnten.

kj hat gesagt…

In Sachsen ist immer noch alles strafbar was sich irgendwie gegen das System richtet, damit auch das blosse Anschauen von Raubkopien. Ist ja auch logisch, auch das Gehirn kopiert das ganze ja in Bruchteilen von Sekunden, um es zu verarbeiten. Ob die Lebensanschauung unter Kopieren etwas anderes versteht, das würde ja nur den sächsischen Verfolgungs-eifer bremsen. Ist seit hundert Jahren dort nur ein gradueller Wandel eingetreten, obwohl es die rechtschaffenden Juristen dort auch gibt.

Die Staatsanwaltschaft wird jetzt tausende von Jugendlichen und Kindern verfolgen, und sich ihrer Statistik ihrer Verbrechens-bekämpfung brüsten, während woanders die Mafia verfolgt wird.

Ich wäre mir da nicht sicher, das nur die Prämiendownloader betroffen sind.

Es gab Zeiten, da wurden Kinder, die beim ersten Mal ihrer Busfahrkarte vergessen haben, mir Anklagen verfolgt, bis in die Berufung als der Amtsrichter das Vergessen als nicht strafbar bewertete. Das hörte erst auf, als die Presse das unangemessen fand.
Heute werden dort Richter, die nicht nach der Pfeife der Staatsanwalt tanzen, mit Verfahren überzogen, auch wenn das lediglich deren Frühpensionierung einbringt.

Ich finde es natürlich richtig, wenn die Inhaber von kinoto oder ähnlich schwer bestraft werden.

Irgendwie verstehe ich nicht, warum solche Portale nicht gleich dicht gemacht werden. Das sieht so aus, als wenn man die Dealer machen lässt, um an die Junkies zu gelangen.

RA Michael Langhans hat gesagt…

Ich finde in dem Zusammenhang auch immer wieder die Argumentation des "das hätte man wissen müssen" spannend. Ich weiss selbst bei Maxdome oder iTunes nicht wirklich, wie legal das ist. Und die argumentation, nur weil es etwas kostet sei es quasi eher legal sehr hahnebüchen - gerade diese Prämiumkunden haben ja gezahlt - zwar als "Flat", aber immerhin.
Aber Pressemitteilungen machen ja keine Verfahren. Warten wirs ab.

Anonym hat gesagt…

Ist es in Deutschland wirklich verboten, kriminelle zu unterstützen? Bis auf wenige Ausnahmen muß ich keine Straftaten, von deren Planung ich Kenntnis nehme, zur Anzeige bringen, nach Vollendung bin ich noch nicht mal verpflichtet, einen Mord zur Anzeige zu bringen usw.

Welche Straftat sollen denn jetzt die Premium-User begangen haben?

Werner Siebers hat gesagt…

Bei hilflosen Staatsanwälten hilft letztlich immer die Beihilfe - wird auch in diesen Fällen so sein.

Anonym hat gesagt…

Damit legt die Staatsanwaltschaft Dresden bei dem Arbeitsaufwand ein komplettes Dezernat für Monate, wenn nicht für Jahre still. Ressourcenverschwendung par excellence. Am Ende wird dann eh ein Großteil wg. Geringfügigkeit sang- und klanglos eingestellt oder es kommt nicht zu einem Verfahren, weil Verjährungsfristen greifen.

Gast hat gesagt…

Inwiefern könnte der Vorsatz ein Problem darstellen? Oder verwechseln Sie das jetzt mit dem Unrechtsbewusstsein?

Anonym hat gesagt…

Die DVD mit den geklauten Daten der Steuerhinterzieher wurde auch von der Regierung gekauft. Von den Nutzern dieser Portale verlangt man eine bessere Moral.

homer hat gesagt…

Ich habe bisher noch keine Berichte darüber gelesen, dass jemand Probleme mit dem Anschauen von Streams bekommen hat, riskant isses trotzdem!

Jack hat gesagt…

Riskant ist es allemal! Jedoch macht man sich beim Streaming nicht so strafbar, wie man es bei einem Download tun würde! Am besten ihr lässt die Finger von solchen Seiten und geht ins Kino, ganz einfach!

 

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