Komisch!??
In der Hauptverhandlung "quälte" die Gutachterin meinen Mandanten immer wieder mit Nachfragen zu der Marke des Whiskeys, den er angeblich getrunken hatte. Plötzlich fiel ihm ein, dass es doch nicht sein "Stammgetränk" war, sondern dass es ausnahmsweise eine ganz andere Marke war, die er nach dem Unfall in seiner Aufregung getrunken hatte.
In diesem Moment sprang die Gutachterin auf und sprudelte richtig los:
Ja, es war tatsächlich ein Nachtrunk, definitiv und sicher, bisher passten die Ergebnisse nur mit der Marke nicht überein!Freispruch!
Merke aber: Die Begleitstoffanalysen sind so gut geworden, dass man bei Angaben zu seinem (angeblichen) Alkoholkonsum sehr vorsichtig sein sollte.
(Deutscher Spitzenwein, ein Genuss!)
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Verstehe ich das richtig: Aus der Begleitstoffanalyse kann auf die MARKE des getrunkenen Whiskeys geschlossen werden? WOW!
Ja, das finde ich auch bemerkenswert!
Jede Art von alkoholischem Getränk und auch jede Marke haben andere Begleitstoffe -wohl nur reinster Wodka nicht-, so dass man einerseits aus den vorhandenen Begleitstoffen auf die genossenen Getränke schließen kann und aus deren Konzentration auf den Trinkzeitpunkt.
Bei zwei Blutproben in kurzem zeitlichem Abstand kann der Trinkzeitpunkt dann sogar fast minutengenau festgestellt werden.
Man sollte sich das merken und vor Augen führen, dass das im Rahmen der Beratung eine ganz erhebliche Rolle spielen kann.
In meinem Fall hat dem Mandanten das wirklich den Allerwertesten gerettet.
Das Prinzip ist ja klar. Aber wenn der Mandant aus Stolz von einem uralten Glengoyne berichtet und tatsächlich war es ein Surf aus dem Duty-Free-Shop, dass das überprüfbar ist, finde ich heftig.
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