05 August 2012

Hey, mach mir den 64er


Eine junge Kollegin spricht mich an und beklagt sich darüber, dass ihr ihre ersten Knastbesuche ganz schön an die Nieren gegangen sind. So dieses Knallen der Türen, bei einem Alarm eingesperrt im Besucherraum, ohne zu wissen, was passiert, und dann noch der eine Gefangene, der habe irgendwas von ihr gewollt mit 64er oder so, sie wisse nicht einmal, was das ist (als sie das erzählt, senkt sie verschämt den Blick).

Ich weiß natürlich nicht, was sich die Kollegin, ihre Mutter und ihre Großmutter unter einem 64er vorstellen, gern gewusst hätte ich es schon (also, was sie sich vorstellen!).

Als ich ihr dann berichte, dass der Mandant nichts weiter wünscht als eine Begutachtung nach § 64 StGB, um dann ggf. nach einer Therapie zum Halbstrafenzeitpunkt entlassen zu werden, schaute sie zunächst völlig ungläubig (ich hatte offenbar ihr Kopfkino zerstört), musste dann aber laut lachen.

So schlimm ist der Knastbesuch nun wohl nicht mehr für sie.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nun, ich hätte ja an "den 64er" - sprich Commodore 64 gedacht, aber das hätte Sie wohl auch nicht weitergebracht 8-)

Anonym hat gesagt…

Na, was ein Glück, dass es nicht um § 69 StGB ging ... (autsch). ;)

Werner Siebers hat gesagt…

Mit dem 69er hatte ich deutlich früher gerechnet ;-)))

Hermann hat gesagt…

Den Knastjargon lerne die meisten erstaunlich schnell. Da werden einem die "er"s nur so um die Ohren gehauen. Der 35er. Und der 64er. Und der 109er. Nicht zu vergessen: der 57er. Muß man einfach draufhaben wie das Reizen beim Skat. Auch wenn man nicht den Hauch einer Ahnung hat, was damit gemeint ist. Bis auf wenige sehr knasterfahrende alte Hasen gebrauchen die meisten Mandanten die Paragrafenbezeichnungen auch völlig falsch. Da kann man dann nur antworten: "Nix 57er, weil viele viele 56f-er".

 

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