Wir warten nur noch, dass jemand einfach nur hinfällt, sich etwas bricht, oder von einer Straßenbahn seine Beine abgetrennt bekommt oder besser, totgefahren wird.
Seit August sind Gleisbauarbeiten für die Straßenbahntrasse abgeschlossen, bei den Straßenbahnhaltestellen hat man ca. 80% der Arbeiten erledigt, für die restlichen 20% interessiert man sich kaum bis nicht, alle drei Tage wird vielleicht mal 1% erledigt.
Seit fast zwei Monaten hat man dafür auf den Straßenbahnhaltestellen den Raum für wartende Fahrgäste so eingeengt, dass spätestens bei Nässe oder Glätte der Eintritt eines der oben geschilderten Fälle wahrscheinlich bis fast sicher ist.
Die Wartehäuschen sind sind mit Barrieren zugestellt, die Barrieren sind so nah am Haltestellenrand, dass zumindest für Ältere, Gehbehinderte, Personen mit Kinderwagen oder einfach nur Unvorsichtige ein Fall auf die Schienen so wahrscheinlich ist, dass ich von bedingtem Vorsatz ausgehe, mein Kollege sagt, er meint, es sei gerade noch bewusste Fahrlässigkeit.
Ich denke, spätestens beim zu erwartenden ersten Frost wird es sicher einen Unfall geben, dann kann sich das Opfer wenigstens auf diesen Bericht berufen, damit ich mit meinem bedingtem Vorsatz Recht behalte.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
9 Kommentare:
Hast Du Dich am Tag der Blitzer nur zu Fuß vor die Tür getraut?
Klar, obwohl Straßenbahnfahren? Ich wüsste gar nicht, wie das geht.
Aber diese Barrieren sind doch gerade der Sicherheit wegen dort – bürokratisch gesehen darf sich da Niemand verletzen. ;)
Hallo, ich würde das Foto gern bei einem Seminar über Verkehrssicherungspflicht verwenden - erlauben sie mir das ?
@hardy Gern, gern auch ein Hinweis auf meinen Blog ;-)
Anstatt weiterzubauen hat man heute EINE Barriere zur Seite geschoben, damit wenigstens ein Wartehäuschen betreten werden kann. Und dann kam auch ein Wichtiger, der Fotos gemacht hat, vermutlich, um später nachweisen zu können, dass doch noch ein paar Zentimeter für die Fahrlässigkeit reichten. UNGLAUBLICH!, dieses dicke Fell.
Vielleicht ein nicht so gutes Beispiel. Hier ist die Gefahrenstelle eindeutig auszumachen, Mann oder Frau muss ja nicht hier langgehen und wenn er, sie es macht, dann nimmt sie die Gefahr bewusst auf sich.
Verkehrssicherungspflichten sollte da bestehen, wo Gefahren schwer erkennbar sind.
Risiko bewusst eingehen, aber andere für die Folgen verantwortlich machen, das passt kaum zusammen.
Der Betreiber der Straßenbahn, in diesem Fall die Braunschweiger Verkehrs AG, hat dafür zu sorgen, dass die Haltestellen gefahrlos nutzbar sind. Hier grenzen die "Absperrungen" ja schon an den markierten Bereich, der, als besondere Gefahrenzone, beim Einfahren der Straßenbahn gemieden werden soll. ("Mind the gap") Da würde ich schon von einem Verstoß gegen die erkehrssicherungspflichten ausgehen. Auf jeden Fall von einem Verstoß gegen die Nebenpflichten auf zivilrechtlicher Basis (§ 241 II BGB usw.).
Gefahrlos ist nix im Verkehr, sonst müsste man ab Herbst alle Strassen sperren, alle Alleebäume fällen, nachts ein Tempolimit auf Autobahnen mit 80 und Vollsperrung beim Autobahnbau. Kein Sex ohne Kinder, Kondom, Pille alles statistisch nicht 100 % sicher.
Komische Vollkaskomentalität der Juristen.
Ich nehme mal an, das die Bahnen Anweisung haben, dort nur im Schritttempo vorbeizufahren.
Persönlich hätte ich mit der Stelle kein Problem.
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