Sie führte zur Bekräftigung ihrer nicht begründbaren Rechtsmeinung aus, dass, wenn sie die Richterin wäre, mit Sicherheit keine Bewährung mehr gewährt werden würde. Dies, obwohl klassische Argumente dafür vorlagen, warum eine Bewährung in diesem Fall zwingend war.
Dann der gutgesetzte Konter der Vorsitzenden zum Beginn der Urteilsverkündung:
Gut, dass ich hier sitze und kein anderer ...
Und dann gab es die Bewährung!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
Und das beweist jetzt, dass die Staatsanwältin Unrecht hatte??
Was ist denn ein klassisches Argument für eine Bewährungsstrafe bei einem Wiederholungstäter? Einschlägige Vorstrafen waren Geldstrafen und Tat wäre ohne Vorstrafen im Geldstrafenbereich zu ahnden. Was anderes fällt mir da nicht ein.
Beweisen will, werde, muss ich hier gart nichts.
@kj Und genau da liegt der Denkfehler. Die Frage der Bewährung ist keine Vergangenheitsbewältigung sondern eine Zukunftsprognose. Wenn es wahrscheinlicher ist, dass sich der Angeklagte nicht wieder strafbar macht, ist DAS die positive SozialPROGNOSE (nicht umsonst heißt das so).
Und diese Voraussetzungen lagen vor.
Nach dem Gesetz sind das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters mitberücksicht werden. Ich denke einer der schwerwiegendsten Gründe keine Straftaten zu begehen, ist eine bereits laufende Bewährungsstrafe.
Wem das nicht abschreckend genug ist, den hält auch neuer Job oder schwangere Freundin zurück.
Da wäre entweder Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder wenn diese unverhöltnismäßig wäre, eine Geldstrafe angezeigt.
Auch Prognosen müssen auf Fakten beruhen. Nach dem 56 STGB erscheint es aber keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben zu geben, sondern es ist eine Gesamtwürdigung zu tätigen. Die Staatsanwältin hat mehr aufs Vorleben als der Richter abgestellt, was aber mit dem Gesetz vertretbar ist.
Die Plädoyers mancher Staatsanwälte sind sonderbar. Vergangene Woche hat es eine Staatsanwältin für notwendig befunden, in ihrem Schlußvortrag kübelweise Mist über mich auszuschütten. Nicht über den Angeklagten, sondern über mich als Verteidiger. Und das nur, weil ich es ausschließlich mit rechtlicher Argumentation, die in Zwischenentscheidungen des Beschwerdegerichts mehrfach bestätigt worden waren, erwirkt hatte, daß der Mandant eine Bewährungsstrafe erhielt. Ein Antrag, den sich auch die Staatsanwältin letztlich nicht verschließen konnte. Ich habe während des Schlußvortrags der StA'in lange überlegt, ob ich auf diese Peinlichkeiten in meinem Plädoyer antworte. Ich bin dann aber sitzen geblieben und habe mich darauf beschränkt, mich dem Antrag der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Da ist ihr fast die Hutschnur geplatzt.
In einer Verhandlungspause sagte die Vorsitzende zu mir, ich möge es ihr bitte nachsehen, daß sie in der Urteilsbegründung auf das unterirdische Plädoyer der Staatsanwaltschaft gar nicht eingehen wolle. Hatte ich nichts dagegen...
Nicht, daß es unter Verteidigern nicht auch zahllose Nulpen gäbe. Aber mir wird die Annahme, bei der Staatsanwaltschaft säßen ausschließlich Leute, die gute Examina gemacht haben und charakterlich geeignet seien, mit jedem Jahr unverständlicher. Das Mißverhältnis zwischen Lautstärke und Kompetenz scheint mir allseits jedes Jahr größer zu werden (Privatfernsehen-Effekt?).
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