17 August 2008

Bossi will die Todesstrafe

Bossi hat sich im Laufe der Jahre selbst zum Denkmal gemacht. Seit einiger Zeit zerschlägt er es wieder nachhaltig. Das Alter sollte ihn eher veranlassen, nichts mehr zu sagen, was nach außen dringt.

Nachrichten über Todesurteile und Hinrichtungen erreichen uns häufig aus China, Iran und den Vereinigten Staaten. Jetzt hat sich der prominente Strafverteidiger Rolf Bossi für die Einführung der Todesstrafe in Deutschland ausgesprochen. Und einen konkreten Grund dafür genannt.

Für Täter, die unter einem „sadistisch-perversen Tötungsimpuls“ leiden, die also nicht therapierbar seien, „sollten wir die Todesstrafe einführen“, sagte Star-Anwalt Bossi dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Ein bloßes Einsperren bewirke keine Einsichten bei diesen Menschen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellten.

„Sterben muss jeder. Dann kann man diese Menschen auch gleich erlösen“, erklärte Bossi. Zu dieser Einsicht habe ihn sein spät entdeckter christlicher Glaube geführt. Die Schöpfung verpflichte den Menschen, „das Beste aus ihrem Leben zu machen.“
Bossi wird am 10. September 85 Jahre alt.
Quelle: morgenpost

Alter entschuldigt nicht alles, auch angeblichen christlichen Glauben nicht.

Flohmarkt am Sonntag

Ein großer Flohmarkt am Sonntag bei bestem Wetter:



Glückliche Familien wandeln an den Tischen für sich hin und harren der Schnäppchen, die entdeckt werden wollen. Und im Hintergrund steht ein Polizeibeamter und verrät mir, wie er eine solche Veranstaltung definiert:

DIE DENKBAR GRÖSSTE DICHTE VON DIEBEN, HEHLERN, BETRÜGERN UND FÄLSCHERN AUF EINER KLEINSTMÖGLICHEN FLÄCHE.

Wohl zynisch aber nicht so ganz realitätsfremd.

Der andere Blick

Über diese Brücke fahre ich mehrfach in der Woche zu irgendwelchen Gerichtsterminen, in die Knäste oder wo auch immer hin und sehe nur Stau und Beton.

Seit heute weiß ich, wie es aussieht, wenn man mit dem Fahrrad unter der Brücke entlangfährt. Irgendwie angenehmer.

16 August 2008

Gleichberechtigung ist nur etwas für Frauen

Um Gleichberechtigung dürfen sich in Niedersachsen ausschließlich Frauen kümmern. Das schreibt die niedersächsische Gemeindeordnung vor. Ein Experte hält das Gesetz für verfassungswidrig.

Männer, die sich um die Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten bewerben, haben keine Chance. Das musste der Braunschweiger Psychologe Carsten Braasch erfahren, der sich als Gleichstellungsbeauftragter bei der Gemeinde Lehre im Kreis Helmstedt beworben hatte.

Er erhielt eine Absage: "Die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten kann nur einer Frau übertragen werden."
Quelle: newsclick

Ich habe natürlich ÜBERHAUPT NIE Vorurteile, aber die Frauen, die für dieses Gesetz gesorgt haben, sehe ich genau vor mir.

Was ist "Ficken"

Man glaubt es kaum, aber manche Gerichte, die den Eindruck erwecken, Gründe für eine Verurteilung um der Verurteilung willen zu suchen, zwingen den BGH (2 StR 225/08 vom 18. Juni 2008), sich auch mit der Frage auseinanderzusetzen, was eigentlich "Ficken" bedeutet:

Andere vom Landgericht angewendete Erfahrungssätze beruhen auf unzutreffenden Grundlagen. Das gilt etwa für die Auslegung einer Äußerung des M. gegenüber einem Zellengenossen, wonach die Polizeibeamten ihn bei einer Vernehmung durch Vorhalte von Ermittlungsergebnissen "gefickt" hätten. Hierzu führt das Landgericht aus: "'Gefickt', d. h. überführt fühlt sich nur ein Täter, nicht aber ein Unschuldiger" (UA S. 52). Auch dieser Satz trifft selbst in der vom Landgericht angenommenen Deutung in dieser Allgemeinheit kaum zu; unzutreffend ist aber schon die zugrunde liegende Auslegung, denn der zitierte Begriff dürfte im vorliegenden Zusammenhang in den betroffenen sozialen Kreisen in der Regel im Sinne von "Hereinlegen", "Betrügen", "Aufs-Glatteis-Führen", nicht aber im Sinne von "Überführen" gebraucht werden.
Dem Landgericht sei angeraten, es entweder zu unterlassen, den Sinn bestimmter Redewendungen zu verbiegen oder nicht mehr über Ficken zu reden, wenn man nicht weiß, was Ficken ist.

Das Bauchgefühl des BGH

Vor vielen Jahren habe ich von einem Mitglied eines Strafsenates des BGH auf eine Frage gehört, dass man beim BGH nicht unbedingt immer jedes Urteil ausschließlich im Rahmen der formalen Möglichkeiten überprüfe sondern schon zunächst darauf schaue, ob das Urteil denn "passt". Und wenn es nicht "passe", fände man natürlich auch einen Grund, selbiges aufzuheben.

Nun gibt es wieder mal ein Urteil (Urteil vom 23. Juli 2008 – 2 StR 150/08), das jedenfalls in einem Teilbereich der Argumentation den Eindruck erweckt, dass genau solche Bauch-Erwägungen eine Rolle gespielt haben:

Die Ausführungen des Landgerichts sind den gesetzlichen Anforderungen an ein freisprechendes Urteil nicht gerecht geworden, weil sie keine ausreichenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen und zum Werdegang der Angeklagten enthielten. Solche Feststellungen sind aber auch bei freisprechenden Urteilen zu treffen, wenn sie für den Tatvorwurf eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht notwendig sind. So drängte es sich hier auf, dass der bisherige Lebensweg der Angeklagten, insbesondere mögliche Risikofaktoren in ihrer Entwicklung sowie ihre persönliche und familiäre Lebenssituation zu den jeweiligen Tatzeiten, von Bedeutung für den Tatvorwurf sein konnte.

15 August 2008

Faxen im Kopf II

Bei dem ein oder anderen Gericht hat es schon gedauert, zu erreichen, dass man dort verstanden und dann auch noch akzeptiert hat, dass Schriftsätze und Anträge von Anwälten, die per Fax zugesandt wurden, in der Regel und fast ausnahmslos nicht auch noch per Post nachgesandt werden müssen.

Gerade einige dieser Gerichte haben an der Faxübersendung im Rahmen dieses Argumentationsaustausches dann offenbar Gefallen gefunden und beginnen auch, wenn auch spärlich, höchst selbst zu der Übersendung per Fax überzugehen.

Allerdings, so das Landgericht Magdeburg und das Amtsgericht Salzgitter, mit der kostenträchtigen und papiervergeudenden, portofressenden und völlig sinnlosen Begleiterscheinung, alles nur "VORAB per Fax" zu senden und das Papier dann per Post hinterherzusenden.

So ein Quatsch! Was ich schon per Fax habe, lese ich. Wenn das per Post nochmals kommt, lese ich es nicht nur nicht erneut, sondern lasse es zur Meidung des sinnlosen Aufblasens der Vorräte an beschriebenem Papier sofort dem Aktenvernichter zuführen.

Also liebe Gerichte, wenn Ihr denn nun schon erkennt, dass das versenden per Fax schneller, sicherer und billiger ist als der Postversand, dann lasst es doch bitte bleiben, das alles per Post nochmals nachzusenden.

Faxen im Kopf I

Auf meinen wie immer per Fax gestellten Antrag auf Pflichtverteidigervergütung antwortete das Amtsgericht Braunschweig unter Hinweis auf § 10 Rdn. 7 RVG bei Gerold/Schmidt, man begehre dort die "Übersendung des Original-Vergütungsantrages".

Auf meinen Hinweis darauf, dass die Fundstelle falsch interpretiert wird und dass über § 464 b Satz 3 StPO der Blick zum Zivilrecht letztlich u.a. zu der Kommentierung bei Zöller zu § 130 ZPO Rdn. 18 führt, ließ das Amtsgericht wortlos einknicken und mein Antrag wurde, wenn auch nicht gerade in überragender Geschwindigkeit, bearbeitet.

Wer Anträge oder Schriftsätze per Fax - und zwar natürlich nur per Fax, alles andere ist geldverschwenderischer Blödsinn - einreicht, sollte sich durch irgendwelche Pseudoargumente von ewig Gestrigen bei den Gerichten nicht abwimmeln lassen.

Müssen Terroristen sich beugen?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet heute voraussichtlich, ob drei frühere Terroristen der RAF wegen ihres hartnäckigen Schweigens im Mordfall Buback in Beugehaft müssen. Ein Ermittlungsrichter hatte angeordnet, dass Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts bis zu sechs Monate in Beugehaft genommen werden, wenn sie weiter ihre Aussage zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 verweigern. Wegen einer Beschwerde der Ex-Terroristen wird die Entscheidung nun überprüft.
Quelle: dpa

Unter den Beugern in der Richterschaft sicher eine Entscheidung, die mit Spannung erwartet wird.

14 August 2008

Das hat er sich so gedacht

Der Vorsitzende einer kleinen Strafkammer eines Landgerichtes im Münsterland dachte wohl, mit einem gesunden Maß an Sturheit und Sitzfleisch könnte er trotz eines im Vorfeld gegen ihn gestellten Befangenheitsantrages das Verfahren in seinem Sinne beenden, indem er Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewegt, die jeweiligen Berufungen zurückzunehmen.

Dass das nicht gelang, konnte er vorher sicher ahnen und sich und der Staatskasse einen sinnlosen Sitzungstag sparen, das scheiterte aber an seinem zu vermutenden Stolz, keinen Termin aufheben zu wollen, den er anberaumt hatte.

Er teilte mit, dass er seine dienstliche Stellungnahme zum Befangenheitsantrag von vor zwei Tagen zwar schon geschrieben aber noch nicht unterschrieben habe. Den Gefallen der Berufungsrücknahme tat ihm dann erwartungsgemäß niemand, so dass er nun vertagen musste. Hätte er auf den gestellten Antrag hin den Termin gleich aufgehoben, hätte er der Staatskasse viel Geld sparen können.

Aber wer stur ist, hat wohl keinen Blick auf die Kosten.

Heckschutz

... und dann war da noch der Kollege, der jedem Nachfahrenden gleich die entsprechende Warnung zukommen lässt.

Ein gutes Motto ...

... hat sich der Strafverteidiger-Notdienst in Münster ausgedacht:

04 August 2008

Die Sicht eines Sitzungsvertreters

Es begann mit einem Riesenaufwand. Eine Sicherungsverfügung der Frau Vorsitzenden auf Hinweis des Landeskrminalamtes, dass die Hells Angels möglicherweise ein Auge auf einen Zeugen des Verfahrens geworfen hätten.

Einlasskontrolle im Gericht, Personalienüberprüfung, Bewachung des Gerichts - alles, wie immer, ganz unauffällig und höchst wichtig.

In der Beweisaufnahme bröckelte schnell, was zu einer Verurteilung hätte führen können. Die Vorsitzende fragte dann nach 2 Stunden, ob denn die Staatsanwaltschaft noch irgendetwas sehe, was zur Verurteilung des Angeklagten beitragen könne.

Sie erhielt dann die Antwort: Aus Sicht dieses Sitzungsvertreters jedenfalls nichts!

Das war es dann, dem Freispruch stand nichts mehr im Wege.

02 August 2008

Hört her, ich bin reich

Ein Braunschweiger Rechtsanwalt hat wohl im Überschwang der Glücksgefühle gemeint, sein persönliches Glück der Öffentlichkeit preisgeben zu müssen. Ob es ihm die Mandantschaft danken wird oder mehr die Einstellung haben wird, dass er es nicht mehr nötig hat, wird er erfahren. Jedenfalls berichtet die Braunschweiger Zeitung in ihrer Samstagsausgabe:

Rechtsanwalt gewinnt

in Spielbank 825393 Euro

Ein Rechtsanwalt aus Braunschweig hat an einem Automaten in der Spielbank Hannover 825393 Euro gewonnen. Der 32-Jährige hat den so genannten Niedersachsen-Jackpot geknackt. Nach nicht einmal 20 Minuten Spiel leuchteten die fünf gewinnbringenden Symbole in den Fenstern des Automaten auf.
Der Jurist will sich mit seinem Gewinn ein Luxushaus bauen. Zum perfekten Glück fehle ihm nur noch die passende Frau, verriet er den Mitarbeitern der Spielbank, als er den Scheck in Empfang nahm. Seit Einführung des Jackpots vor elf Jahren ist dieser 90 Mal geknackt worden. Seither wurden 55 Millionen Euro ausgeschüttet.


Ein Tipp für heiratswillige Damen: Bei der Anwaltskammer wird man den Kandidatenkreis sicher schnell eingrenzen können, so dass es kein Problem sein wird, herauszufinden, wer da zu überraschendem Reichtum gekommen ist.

Angst aus dem Köfferchen

Jetzt darf die Angst umgehen bei so manchem Steuersünder, dass die Erpresser der Liechtensteinischen Landesbank zu ihrer Verteidigung so dies und das vorlegen, was sie noch im Köfferchen haben:

In der Affäre um Schwarzgeldkonten in Liechtenstein liegen der Justiz jetzt Belege für rund 1850 bisher unbekannte Konten deutscher Steuersünder vor. Gestern hätten die Anwältinnen eines in Rostock Angeklagten dem dortigen Landgericht eine Tüte mit einem Stapel kopierter Kontobelege vorgelegt, berichtet die «Frankfurter Rundschau». Vor dem Landgericht Rostock müssen sich vier Männer verantworten. Sie sollen die Liechtensteinische Landesbank LLB mit rund 2300 Kontodaten erpresst haben.


Quelle: dpa
 

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