Im Amtsgericht in Halle an der Saale macht man es wie in fast allen deutschen Gerichten. Man stellt dem Angeschuldigten im Fall einer notwendigen Verteidigung die Anklage zu und gibt ihm eine Frist von
einer Woche, innerhalb der er dem Gericht mitzuteilen hat, ob er einen Verteidiger benennt, danach wird ihm ein Verteidiger vom Gericht beigeordnet (oft so ein rundgelutschter Schweiger, der Darmtaucherfahrung hat).
Dass der Angeschuldigte ggf. bei dem Verteidiger, den er sich wünscht, zunächst einen Termin vereinbaren muss, um den zu fragen, ob der kann und will, dass dann noch das Gericht informiert werden muss und dass dafür eine Woche eigentlich nichts weiter ist, als eine bodenlose Frechheit, drängt sich auf.
Beim Amtsgericht in Halle an der Saale knallt man dem Angeschuldigten dann auch prompt am Tage des Ablaufes der angeblich gesetzten Wochenfrist einen Zwangspflichtverteidiger vor den Latz.
Meine Beschwerde dagegen befasst sich mit dem Wochenproblem im Allgmeinen, aber auch mit dem besonderen Fall, dass der Mandant inhaftiert ist und schon deshalb die Postlaufzeiten etwas länger sind und der Mandant nicht einfach einen Termin bei dem Wunschverteidiger machen kann, sondern dieser zunächst in die JVA kommen muss. Dass in diesem speziellen Fall die Wochenfrist
gar nicht ausreichen kann, versteht jeder - außer man ist Richter in Halle.
Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen, weil "innerhalb der gesetzten Frist von einer Woche keine Reaktion erfolgte"!
Kein Wort zur Inhaftierung, kein Wort zur gedanklichen Auseinandersetzung mit der Zeitverzögerung wegen dieser besonderen Umstände. Schrieb ich gerade gedankliche Auseinandersetzung? Entschuldigung, verschrieben. Sollte heißen: Nicht nachgedacht, mit dem Gesäß draufgesetzt!
Ich traue mich schon nicht mehr, es zu schreiben: Es war schon wieder eine Richterin.
Ich bin für Emanzipation und Gleichberechtigung, bitte ab sofort wieder mal ein paar Männer zum Richter machen, BITTE!!!
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung