Es gibt Kollegen, die schätze ich, dann gibt es Rechtsanwälte, die überschätzen sich, und dann gibt es u.a. Rechtsanwälte, die mir völlig gleichgültig sind. Zu den beiden letzten Kategorien könnte möglicherweise die Kollegin Claudia Burgsmüller, Adelheidstraße 53 in Wiesbaden gehören.
Diese Dame ist tätig als Nebenklagevertreterin in dem
Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz und meinte heute tatsächlich, meinen gestellten Antrag, sie als Zeugin zu vernehmen, dadurch kommentieren zu müssen, dass sie sich eindeutig in meine Richtung mit ihrem Kugelschreiber an die Stirn tippte.
Frau Burgsmüller mag zur Kenntnis nehmen, dass ich mich nur beleidigen lasse durch Personen, die ich ernst nehme und darüber lache, wenn ich weiß, wes Geistes Kind der Handelnde ist.
Sie muss sich von mir aber auch sagen lassen, dass ich solches Verhalten, selbst wenn sie meine Rechtsmeinung nicht teilt, für höchst unprofessionell halte und sie sich damit als kollegialer Gesprächspartner nachhaltig disqualifiziert.
Völlig unverständlich für mich ist insbesondere, dass solch unprofessionelles Verhalten gezeigt wird in einem Verfahren, in dem bisher vernünftig und kollegial miteinander umgegangen wurde, und dass ein solches Verhalten gezeigt wird von einer Person, die ihre angebliche Professionalität als Markenzeichen nach außen getragen hat.