18 Januar 2009

Andrea Ypsilanti ist raus aus dem Geschäft

Noch vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Hessen wurde schon laut gemunkelt, dass sich Andrea Ypsilanti aus ihren Ämtern zurückziehen wird.
Hessens SPD-Chefin Andrea Ypsilanti will Medienberichten zufolge von ihren Ämtern als Partei- und Fraktionschefin zurücktreten. Das berichtete der Berliner «Tagesspiegel» am Sonntag unter Berufung auf SPD-Kreise. Landesparteisprecher Frank Steibli wollte sich auf ddp-Anfrage nicht zu der Meldung äußern. Er sagte allerdings, Ypsilanti werde um 18.15 Uhr vor der SPD-Fraktion eine Stellungnahme abgeben.
Quelle: ddp

Nachdem nun das desaströse Ergebnis feststeht, erklärte sie noch vor 18.30 Uhr ihren Rücktritt als Fraktions- und Landesvorsitzende.

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Mannichl will mit Messer im Bauch Täter verfolgt haben

Man möge verzeihen, wenn es Beobachter gibt, die Herrn Mannichl langsam kein Wort mehr glauben, weil die Geschichten immer abstruser werden. Aber man weiß natürlich nie!
Das LKA hat inzwischen die Ermittlungen übernommen. Auch Beamte der Münchner Mordkommission wurden nach Passau geschickt. Münchner Gerichtsmediziner sollen außerdem klären, ob der Stich tatsächlich so erfolgte, wie Alois Mannichl sagt. Demnach hat er mit dem Messer im Bauch den Täter sogar noch verfolgt und sich dann die Klinge selbst aus der Wunde gezogen.
Quelle: Abendzeitung

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Peinliche Panne im Fall Mannichl

Es geht immer noch eine Panne, es wird nicht die letzte sein.
Die Pannen bei den Ermittlungen im Fall Mannichl reißen einfach nicht ab. Ein Münchner Neonazi-Paar, das tagelang unter Tatverdacht in U-Haft saß, hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ von ungewöhnlicher Seite ein Alibi bekommen: V-Männer des Verfassungsschutzes haben demnach bestätigt, dass Manuel und Sabrina H. bei einem Neonazi-Treffen in Erding waren, als der Passauer Polizeichef Alois Mannichl an seiner Haustür in Fürstenzell niedergestochen und schwer verletzt wurde.
Quelle: Abendzeitung

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16 Januar 2009

Freie Fahrt für Kiffer?

Das wird für viele "Erwischte" einen Hoffnungsschimmer am Horizont aufleuchten lassen. Wenn der letzte Joint lange genug zurück liegt, könnte möglicherweise eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogen schwierig werden.
Eine Fahrt unter Drogeneinfluss ist nicht in jedem Fall strafbar. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Denn nach dem Richterspruch ist selbst eine fahrlässige Tat ausgeschlossen, wenn zwischen der Fahrt und dem Genuss der Drogen eine längere Zeit liegt, so dass der Betroffene nicht mehr mit Nachwirkungen rechnen musste.

Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Beschluss die Verurteilung eines Autofahrers auf. Das Amtsgericht Neustadt/Weinstraße hatte den Mann wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt. Der Verurteilte hatte Cannabis konsumiert und bei einer Kontrolle den Grenzwert der zulässigen Menge im Blut überschritten. Allerdings machte er geltend, der letzte Cannabis-Konsum liege mindestens zwei Tage zurück.

Vor diesem Hintergrund sah das OLG die Verurteilung als voreilig an. Das Amtsgericht müsse in einem neuen Verfahren diesen Angaben nachgehen und insbesondere mit Hilfe eines Sachverständigen klären lassen, ob der zulässige Grenzwert auch noch zwei Tagen nach dem Konsum überschritten sein kann.

Quelle: aerztezeitung

15 Januar 2009

Unprofessionelles Vogel-Zeigen durch Rechtsanwältin Burgsmüller

Es gibt Kollegen, die schätze ich, dann gibt es Rechtsanwälte, die überschätzen sich, und dann gibt es u.a. Rechtsanwälte, die mir völlig gleichgültig sind. Zu den beiden letzten Kategorien könnte möglicherweise die Kollegin Claudia Burgsmüller, Adelheidstraße 53 in Wiesbaden gehören.

Diese Dame ist tätig als Nebenklagevertreterin in dem Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz und meinte heute tatsächlich, meinen gestellten Antrag, sie als Zeugin zu vernehmen, dadurch kommentieren zu müssen, dass sie sich eindeutig in meine Richtung mit ihrem Kugelschreiber an die Stirn tippte.

Frau Burgsmüller mag zur Kenntnis nehmen, dass ich mich nur beleidigen lasse durch Personen, die ich ernst nehme und darüber lache, wenn ich weiß, wes Geistes Kind der Handelnde ist.

Sie muss sich von mir aber auch sagen lassen, dass ich solches Verhalten, selbst wenn sie meine Rechtsmeinung nicht teilt, für höchst unprofessionell halte und sie sich damit als kollegialer Gesprächspartner nachhaltig disqualifiziert.

Völlig unverständlich für mich ist insbesondere, dass solch unprofessionelles Verhalten gezeigt wird in einem Verfahren, in dem bisher vernünftig und kollegial miteinander umgegangen wurde, und dass ein solches Verhalten gezeigt wird von einer Person, die ihre angebliche Professionalität als Markenzeichen nach außen getragen hat.

14 Januar 2009

Himmlisches Gericht

Kein Sternemenü, keine Kirchenkuppel, kein biblischer Verwaltungsakt - es ist das Deckengemälde im dem ersten Eindruck nach durchaus handwerklich hochstehend renovierten Amtsgericht Halberstadt.

Schneller Freispruch - guter Tag

Manche dramatisch erscheinenden Strafsachen erweisen sich in der Hauptverhandlung als völlig harmlose Luftnummern.

Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, nach einem Fußballspiel auf Fans der gegnerischen Manschaft eingeschlagen und eingetreten zu haben. In Anbetracht nicht unerheblicher Vorbelastungen und zweifelhaftem Ruf hätte eine Verurteilung meinen Mandanten nicht unerheblich aus der Bahn werfen können.

Ein Opfer hatte die Polizei schon am Tattag nicht gefunden, heute in der Hauptverhandlung konnten sich die Polizeizeugen, die die einzigen Belastungszeugen waren, so gut wie gar nicht mehr erinnern, aus einer vorgehaltenen ehemaligen Zeugenaussage eines Polizeibeamten ergab sich eher sogar eine Notwehrsituation.

Um 08.00 Uhr angefangen, um 08.30 Uhr den Freispruch in der Tasche, ein hochzufriedener Mandant, so kann der Tag weitergehen.

Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer dreht am Rad

Die Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer eines kleineren Landgerichts in Sachsen-Anhalt vermittelt einem Angeschuldigten den Eindruck, von allen guten Geistern verlassen worden zu sein.

Sie ordnet dem Angeschuldigten einen Zwangspflichtverteidiger bei, weil angeblich die bis dahin tätigen drei Wahlverteidiger nicht sicherstellen können, dass die ins Auge gefassten Verhandlungstermine wahrgenommen werden, obwohl sie dem beigeordneten Zwangspflichtverteidiger gar nicht offenbart hat, dass Termine nicht nur bis Anfang März sondern bis Ende des Jahres an zwei Tagen der Woche geplant sind, das erfuhr der nämlich erst durch den Beiordnungsbeschluss.

Nun darf sie ihre Argumentation ausführlich in ihrer Stellungnahme zu einem Befangenheitsantrag des Angeschuldigten darlegen und erklären, ob sie vor hat, auch weiterhin die Rechte eines Angeschuldigten mit den Füßen zu treten und mit Un- und Halbwahrheiten zu arbeiten.

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Der bricht nicht mehr so schnell ein

Einen Denkzettel der intensiveren Art hat sich in Bremen jetzt ein Kioskeinbrecher eingefangen. Das wird den Kioskbesitzer zwar auch nicht glücklich machen oder weiter bringen, aber der Durst auf nächtliche Diebeszüge dürfte bei dem Einbrecher jetzt zunächst für einige Zeit gestillt sein.
In den Laden des 28 Jahre alten Kioskbesitzers war in der Vergangenheit bereits mehrfach eingebrochen worden. Daher übernachtete er in der Nacht von Sonntag auf Montag in seinem Kiosk, um Wache zu schieben. Kurz nach Mitternacht erschien dann auch der Einbrecher, warf dort mit einem Gullydeckel eine Scheibe ein und stieg in den Verkaufsraum. Durch die Geräusche war der "Wachmann" wach geworden und bemerkte im dunklen Verkaufsraum eine Gestalt, die er dann auch ansprach. Daraufhin soll der Einbrecher ein Messer gezogen haben. Zum Eigenschutz nahm der 28-Jährige eine Bierflasche und schlug sie dem Einbrecher auf den Kopf. Anschließend prügelte er mit einer Eisenstange auf ihn ein. Bevor der Einbrecher flüchten konnte, wurde er von dem Kioskbesitzer zunächst mit einer Eisenkette gefesselt und auf dem Gehweg sitzend an den Kiosk gekettet.
Nach Angaben des 32 Jahre alten Einbrechers trank der Kioskbesitzer jetzt erst eine Tasse Kaffee und sperrte ihn dann nach 30 Minuten in den Kofferraum eines PKW ein. Er habe sich dann nach ca. zwei Stunden selbst aus dem Auto befreien können und sei nach Hause gegangen. Von dort informierte er dann die Polizei.
Quelle: presseportal
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13 Januar 2009

Mit 222 in den Flitzer-Blitzer

Ich kann das gut nachvollziehen. Bei der Geschwindigkeit bin ich auch immer abgelenkt, wegen schalten und so. Beim Auto vom 5ten in den 6ten und beim Motorrad vom 4ten in den 5ten. Kann man schon mal so einen Flitzer-Blitzer übersehen, blöd aber Pech!
Mit einem Tempo von mehr als 220 Stundenkilometern ist auf der Autobahn A 9 bei Dessau ein Autofahrer geblitzt worden. Das Fahrzeug war am Montag zwischen den Anschlussstellen Vockerode und Dessau- Ost statt der erlaubten 120 mit 222 Kilometer pro Stunde über die Autobahn gefahren, wie die Autobahnpolizei am Dienstag mitteilte. Dem Fahrer drohen neben einem Bußgeld vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Während der mehrstündigen Kontrolle waren von knapp 4000 kontrollierten Fahrzeugen 163 zu schnell.
Quelle: ddp

Landgericht Gera: Bombendrohung und Evakuierung

In Gera hatte heute offenbar jemand überhaupt keinen Bock auf sein Verfahren und hat für einen geräumigen Stillstand der Rechtspflege gesorgt.
Nach einer Bombendrohung ist am Dienstagmorgen das Landgericht Gera evakuiert worden. Bei der Durchsuchung des Gebäudes sei eine herrenlose Tasche gefunden worden, teilte ein Polizeisprecher mit. Sie werde von Experten auf Sprengstoff kontrolliert.

Die anonyme Drohung war den Angaben zufolge gegen 8.45 Uhr eingegangen. Hinweise auf den Urheber gab es zunächst nicht. Die Polizei vermutet, dass die Drohung im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung steht.

Dutzende Polizisten und ein Sprengstoffspürhund waren im Einsatz. Das Gebiet um das Landgericht wurde weiträumig abgesperrt.

Quelle: ddp

Zuviel Schlaf macht arbeitslos

Jetzt hat er wenigstens Zeit, auszuschlafen und darüber nachzudenken, ob die Investition in einen lauteren Wecker nicht hilfreich hätte sein können.
Arbeitnehmer, die wiederholt verspätet am Arbeitsplatz erscheinen, müssen mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Voraussetzung ist, dass sie die Verspätungen selbst zu verantworten haben und vom Arbeitgeber abgemahnt wurden, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschied.
Quelle: news.de Homepage Der Weg zu Ihrem Anwalt

Filmreife Flucht

Auf höchst spektakuläre Weise ist es einem von zwei LKW-Dieben gelungen, sich auf seiner Flucht vor der Polizei seiner Ergreifung zu entziehen.
Zwei Männer haben einen beladenen Lkw im Wert von mehr als 500 000 Euro von einem Speditionsgelände in Mülheim an der Ruhr gestohlen. Die Autobahnpolizei konnte die Männer auf der A 40 stoppen. Sie sprangen aus dem Lkw und flüchteten zu Fuß. In einer angrenzenden Ortschaft legte sich einer der beiden Täter auf die Straße und zwang so ein Auto zum Anhalten. Er riss eine junge Frau aus dem Wagen und flüchtete. Das Auto konnte gefunden werden, vom Täter fehlt jede Spur. Der andere Verdächtige wurde festgenommen.
Quelle: dpa
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12 Januar 2009

Einseitige Polizei?

Parteinahme bei Demonstrationen oder Deeskalation, ein Spagat, das der Polizei in der Aussenwirkung nicht immer gelingt.
Beamte drangen während einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg in Duisburg in eine Wohnung ein und nahmen eine israelische Fahne ab. " Das Recht auf Demonstrationsfreiheit gilt offenbar nur für eine Seite", kritisiert der Zentralrat der Juden.

Die Polizei sagt: Alles lief korrekt.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Verlauf der Duisburger Demonstration gegen den israelischen Militäreinsatz hart kritisiert. „Offensichtlich steht das Recht auf Demonstrationsfreiheit nur einer Seite zu, offensichtlich bestimmen jetzt potenzielle Gewalttäter das Maß der Meinungsfreiheit in Deutschland”, sagt der Generalsekretär des Zentralrats.
Quelle: derwesten

Aufs Neue

Der so genannte "Pascal-Prozess" geht in nächste Runde.
Der Bundesgerichtshof überprüft am Dienstag die Freisprüche von vier Angeklagten im Pascal-Prozess. Der BGH verhandelt über die Revision der Staatsanwaltschaft, die unter anderem den Freispruch für die Hauptangeklagte Christa W., die ehemalige Wirtin des vermuteten Tatorts «Tosa-Klause», angreift.

In dem spektakulären Indizienprozess, der sich über drei Jahre hinzog, waren im September 2007 alle zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Das Landgericht Saarbrücken sah es nicht als erwiesen an, dass die acht Männer und vier Frauen den 2001 spurlos verschwundenen fünfjährigen Jungen vergewaltigt und ermordet beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet haben.

Quelle: ddp

 

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