Vor einigen Monaten habe ich einen Heranwachsenden vor dem Amtsgericht Braunschweig verteidigt und meine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt, da meiner Meinung nach ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag. Das sah der zuständige Jugendrichter - wie nicht selten - anders und lehnte die Beiordnung ab.
Wohl an, die Beschwerdekammer des Landgerichts Braunschweig bestätigte mich in meiner Meinung und ordnete mich auf die erhobene Beschwerde hin bei.
Nun gut, fragt sich der geneigte Leser: na und??
In der Hauptverhandlung saß nicht nur mein Mandant auf der Anklagebank sondern auch ein weiterer Angeklagter, für den erkennbar dieselben Voraussetzungen vorlagen. Der auf diesen Umstand angesprochene Jugendrichter traute sich in öffentlicher Hauptverhandlung im Beisein einer Pressevertreterin dann das Unfassbare. Er erwiderte sinngemäß:
Es ist ja kaum zu glauben, wie das Landgericht mit überflüssigen Beiordnungen das Geld zum Fenster hinauswirft - und uns streichen sie das Weihnachtsgeld!
Ach so, um es nicht zu vergessen: Dem anderen nicht verteidigten Angeklagten wurde natürlich kein Pflichtverteidiger beigeordnet, es wurde gnadenlos verhandelt.
Mal sehen, welche weiteren Rechte von Angeklagten wegen der Streichung des Weihnachtsgeldes gekürzt werden.
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3 Kommentare:
... reicht das nicht für einen Befangenheitsantrag ???
Ja, schon, aber gerade der nicht verteidigte Angeklagte war so ein "ist mir hier alles egal Typ", der hat halt alles über sich ergehen lassen.
Man weiß es nicht so genau, würde Stefan Raab sagen. Aber bei diesen Richter, ein Wettbewerber im Leisesprechen, nicht grüßen, angepisst sein und im Keller lachen, darf man schon davon ausgehen, dass es ohne Verteidiger heftiger ausgefallen wäre.
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