29 Oktober 2005

Fahrerlaubnis für 17-Jährige

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. setzt sich mit einer Meldung der Stiftung Warentest ( www.test.de ) im Oktober-Heft unter der Überschrift "Mit 17 Jahren ans Steuer" auseinander. Die Meldung bei der Stiftung Warentest lautete:

"Bundesweit dürfen demnächst 17-Jährige Auto fahren. Nachdem der Bundesrat ein Gesetz zum „begleiteten Fahren“ gebilligt (vom Bundestag dann beschlossen) hat, wollen nun fast alle Bundesländer eine Regelung einführen. In Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein ist das bereits der Fall. Jugendliche können dann etwa ein halbes Jahr vorm 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen. Nach der Prüfung bekommen sie eine Bescheinigung, die ab 18 Jahren in einen Führerschein umgewandelt wird. Die Länder können strenge Anforderungen festlegen: Die Begleitperson muss schon im Antrag genannt werden, mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein haben, einen Vorbereitungskurs belegen und darf maximal drei Punkte in Flensburg haben. Auch für sie gilt 0,5 Promille. Ziel ist mehr Sicherheit: Der Ältere soll zu besonnenem Fahren erziehen. Vor allem männliche Anfänger verursachen oft tödliche Unfälle."

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) apelliert eindringlich an die erwachsenen Begleitpersonen, ihre Aufgabe sehr ernst zu nehmen, denn letztlich tragen sie in hohem Maße mit die Verantwortung dafür, welchen Fahrstil das 17-jährige Kind später pflegen wird und ob es negativ risikobereit ist oder zurückhaltend vernünftig.

Ob solche Apelle ausreichen oder Strafverteidiger zukünftig noch mehr nicht nur mit rasenden Kindern sondern auch mit versagenden Begleitpersonen zu tun haben werden, wird sich zeigen müssen. Jedenfalls wird der Erstzugang zum Auto nun noch jüngeren Personen erleichtert. Man kann so seine Zweifel haben,ob das tatsächlich vernünftig ist. Der ADAC gibt sich auffallend neutral bei dem Thema, möglicherweise, weil man nicht noch jüngere potentielle Mitglieder vergraulen will.

www.vier-strafverteidiger.de
www.bdffs.de
www.rechtsanwalt.ws

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