16 November 2010

Lächerlich

Die Verteidigung stellt aus bestimmten Gründen den Antrag, Akten beizuziehen. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Die angekündigte Beratungszeit wird überschritten, dann wird weiter geschritten, nämlich zurück in den Saal.

Der Vorsitzende verkündet, dass die Argumente der Verteidigung ins Leere gehen, man werde wegen dieser vorgebrachten Gründe die Akten folglich nicht beiziehen.

Allerdings habe die Kammer eigene, natürlich viel bessere und überzeugendere Gründe, nunmehr aus eigenem Antrieb die Akten beizuziehen.

Antrag der Verteidigung also um die Ohren gehauen, die eigenen angeblich zufällig zeitgleich aufgetauchten Argumente nicht offenbart und das getan, was die Verteidigung gewünscht hat.

Irgendwie kann ich mit meiner Frau den Job tauschen, die leitet einen Kindergarten.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aber wo kommen wir denn da hin, wenn Strafverteidiger Richtern etwas beibringen! Der Schein muß gewahrt werden!

AFMDBS hat gesagt…

Was zählt ist doch, dass die Akten beigezogen werden. Wenn das Gericht ein derartiges Schauspiel für notwendig erachtet, gönnen Sie es ihm!

Anonym hat gesagt…

"Wir nehmen mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass die Kammer im Ergebnis unserem Antrag entsprochen hat"

kj hat gesagt…

Sie tun den Kindergarten Unrecht, da geht es meist sachlicher zu als vor Gericht. Es sind aber nicht nur die Richter, sondern oft auch die Staatsanwälte und Verteidiger, die sich kindisch benehmen.

Anonym hat gesagt…

Au ja, ein Kindergartenblog!!

 

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