Die Zeugin erschien gleichwohl und bestätigte das so nicht.
Dafür erschien aber ein anderer Zeuge, das Opfer der Körperverletzung, nicht. Das Gericht äußerte darauf, gerichtet an die Angeklagtenbank, das so etwas immer einen schlechten Eindruck mache. Bei den Verteidigern und den Angeklagten und auch einigen anderen Anwesenden kam das so an, dass das an die Angeklagten gerichtet war, weil in solchen Fällen (natürlich) der Verdacht bestehe, dass die Zeugen unter Druck gesetzt worden seien.
Darauf angesprochen äußerte sich das Gericht deutlich, dass das so nicht gemeint gewesen sei, das habe sich ausschließlich darauf bezogen, dass der schlechte Eindruck sich auf den nicht erschienenen Zeugen beziehe.
Ok, nehmen wir so hin, angekommen war es EINDEUTIG anders!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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