Faktisch haben einige OLGs schon vorher den Weg gewählt, diese Abschaffung auf eine Art und Weise vorweg zu nehmen, die mit der bisherigen Gesetzeslage schwer zu vereinbaren ist.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
6 Kommentare:
So ein Piekser, der Grundrechts-eingriff ist ja gering und es ist ja auch niemand gezwungen Auto zu fahren. Ist schon eine mächtige Lobby, die die Interessen der Raser und Fahrer unter Drogen vertritt.
Ist schon irgendwann mal eine Blutentnahme ohne jeglichen Verdacht erfolgt und hat je ein Richter diese abgelehnt? Wurde je eine richterliche Anordnung als unverhältnismäßig aufgehoben.
Wenn ein Richter so gut wie null Ermessensspielraum hat, die Anordnung anzuordnen, dann ist ein Richtervorbehalt auch bloßer Formalismus.
Das heute jemand ohne richterliche Anhörung nur nach Aktenlage und Anzeige in die Psychiatrie gesteckt werden kann, das stört niemand.
Wir sind ja alle Säufer aber nicht verrückt.
Es geht nicht um den "Piekser", es geht um die Einstellung, Grundrechtseingriffe, so harmlos sie auch sein mögen, zu verharmlosen.
Wehret den Anfängen!
Dass es sich bei einer Blutentnahme um einen "harmlosen Pikser" handelt, ist unüberlegte oder berechnende Schönfärberei. Ich konnte dies zum Beispiel selbst am massiv geschwollenen und blau-schwarzen Oberarm eines Freundes nach einem solch "harmlosen" Eingriff durch den Hausarzt sehen, bei dem man anfangs um den Arm fürchtete. Auch gibt es nicht wenige Menschen, die massive psychische Probleme bei Spritzen etc. bekommen ("Trypanophobie"). Und wenn eine Blutentnahme denn angeblich so "harmlos" ist: Warum stellt diese dann (jedenfalls objektiv) strafrechtlich eine Körperverletzung dar? Grundrechtseingriffe in die Gesundheit ohne richterlichen Anordnung? Nein danke!
Die Blutentnahme selbst wird in der Abwägung mit der Verkehrssicherheit ja allgemein als verhältnismäßig angesehen, wenn es Verdachtsmomente auf eine Drogenfahrt gibt. Und für den Verdacht reichen geringe Anhaltspunkte.
Eine nicht gerechtfertigte Verletzung der Grundrechte bleibt Unrecht, ob dies nun richterlich abgesegnet wird oder nicht.
Allein von der Polizei angehalten zu werden, ist eine Verletzung des Grundrechtes der Freizügigkeit.
Muss dann jedem Polizisten ein Richter beigeordnet werden?
Richter sollen dort entscheiden, wo wirklich was zu entscheiden gibt.
Ich habe auch Angst vor Spritzen, aber da muss ich durch, oder darf kein Bier vorm Autofahren trinken.
Ich mußte auch nie zur Blutprobe, wenn das Gerät so um die 0,1 bis 0,2 Promille anzeigte. Wer Spritze psychisch nicht aushält, der ist vielleicht als Fahrer auch ungeeignet. Der hilft ja nach einem Verkehrsunfall auch nicht, sondern rennt weg.
@kj
Lesen Sie mal bei dejure.org im GG Artikel 2 im Ganzen und überlegen Sie mal, inwiefern dieser Ihnen nützt...
@dejure
habe ich gemacht, aber hat nix genutzt. Vielleicht erklären sie es. Die Blutentnahme ist durch Gesetz geregelt. Der Eingriff gilt nach allen Meinungen auch verhältnismäßig, bei Drogenverdacht im Straßenverkehr.
Art. 2 GG verlangt ein Gesetz für Eingriffe, nicht, das jeder noch so kleine Eingriff in Grundrechte vom Richter abgesegnet werden muss.
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