Als Verteidiger versucht man natürlich, auch im letzten Winkel noch ein wenig Munition zu finden für strafmildernde Argumente, was ich aber jetzt in einem Urteil lesen konnte, bedeutet schon Strafzumessung am Hochreck:
Es ist zudem mildernd berücksichtigt worden, dass die vom Geschädigten getragene Kleidung eine deutliche Provokation hinsichtlich der politischen Einstellung bedeutete.
Na ja, ob das so korrekt sein kann?
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
"Sie wollte es doch auch, das hat ihre Kleidung gezeigt!"
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