24 Februar 2011

Großzügiger Rechenkünstler

Der Mandant war damit einverstanden, dass versucht wird, mit dem Staatsanwalt Gespräche über ein Strafmaß zu führen, mit dem alle und insbesondere auch das Gericht leben können. Der Staatsanwalt war mit einer Vorstellung von drei Jahren in die Verhandlung gegangen, meinem Mandanten war wegen einer angestrebten Therapie daran gelegen, so nah wie möglich an zwei Jahre heranzukommen.

Das wurde dem Staatsanwalt verklickert und deshalb dachte er nach und verkündete dann großzügig:

Gut, unter Zurückstellung größter Bedenken bin ich mit zwei Jahren und zwölf Monaten einverstanden!

Aber HALLO!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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4 Kommentare:

kj hat gesagt…

Der Mandant hat sich dann trotz aller Bedenken für die Alternative der angebotenen 12 Monate entschieden.

Und der Verteidiger hat trotz der Ausfalls der ihm aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung für 10 Verhandlungstagen nebst Abwesenheits-geld zähneknirschend zugestimmt, oder?

Werner Siebers hat gesagt…

Wohl missverstanden, kf, der Herr STA sprach von 2 Jahren und zwölf Monaten als Summe!

Tobias Feltus hat gesagt…

@ Werner Siebers
Aber das hat der Herr StA nicht wirklich ernst gemeint, dass kann doch nur ein Scherz gewesen sein, oder?

Anonym hat gesagt…

Humor hat er, der Herr StA. Aber ist ja ok. Er war mit der Vorstellung von drei Jahren reingegangen und hält daran fest. Finde ich gut.

 

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