04 April 2011

Notwendige Erholung

Vom 06.04.2011 bis zum 08.04.2011 findet in Weimar der "20.Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag" statt.

Warum wundert es mich nicht, dass, anders als bei anwaltlicher Fortbildung oder entsprechenden Veranstaltungen, nur Wochentage verbrannt werden und die Wochenenden geschont werden.

Ach ja, ich vergaß, die notwendige Erholung darf nicht gestört werden.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es steht jedem frei, in den Staatsdienst zu wechseln...

Ach ne, halt, natürlich nur den Prädikatsjuristen. Sorry...

Werner Siebers hat gesagt…

Ich habe mal gehört, dass es sogar Prädikatsjuristen geschafft haben, Rechtsanwalt zu werden und sich als Strafverteidiger zu spezialisieren - und trotz Wochendarbeit ganz zufrieden sind, mit dem was sie erreicht haben und sich freuen, immer mal wieder über den Tellerrand schauen zu können.

Aber wer sein Prädikat erwirbt, um dann sein Leben lang zu dienen, wird schon wissen, was ihm anderes möglicherweise nicht gelungen wäre.

Anonym hat gesagt…

Auch wenn man es durchaus als "Weimer" spricht, der richtige Name der Stadt ist "Weimar".

Werner Siebers hat gesagt…

Stimmt, danke!

Rechtsanwalt Thomas Will hat gesagt…

Ich habe auch mal gehört - natürlich nie selbst erlebt #schwör# - dass ein Prädikat nichts darüber aussagt, ob man seinen Beruf gut ausübt oder nicht.

Und gerüchteweise soll es eine Zeit gegeben haben, da sind nur diejenigen in den Staatsdienst gegangen, die keine Anwaltskanzlei haben wollte bzw. die sich selbständig nicht über Wasser halten konnten.

Die Latte hat der Staatsdienst nämlich nicht schon immer so hoch gelegt...
So meinte auch mein Ausbilder bei der Sta, dass sie ihn nach heutigen Gesichtspunkten rauswerfen müssten, weil seine Noten zu schlecht waren...

Anonym hat gesagt…

@W.S.:
Na ja, das mit dem Dienen ist relativ:
Manche Anwälte verstehen sich ja auch als "DIEN"stleister, der für den Mandanten stets erreichbar ist. Und dieses lebenslange Dienstleisten für - nun ja - mehr oder weniger sympathische Anliegen des Mandanten ist wohl auch nicht jedermanns Sache, so mancher RA muss es eben tun, weil ihm "nichts anderes gelungen" ist.

Vielleicht finden die FA-Lehrgänge deshalb von Freitag bis Sonntag statt, weil Anwälte eben Dienstleister sind und sich Mandate (und Einnahmen) durch Abwesenheit von Mo-Do nicht entgehen lassen wollen?

P.s.: Die Erholung an den drei Tagen dürfte sich in Grenzen halten, weil bei solchen kurzzeitigen Abwesenheiten die Arbeit nicht von alleine und regelmäßig auch nicht von einem Vertreter (bis auf Eilsachen) erledigt wird.

kj hat gesagt…

Immerhin wird hier, anders als bei den ( für den Nachweis der Fachkunde notwendigen) Fachtagungen der Fachanwälte für Steuerrecht über juristische Themen gesprochen und nicht wie bei letzteren über die Zubereitung von Sauce Bernaise und Steak a la Princesse.

 

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