18 April 2011

Verantwortungslosigkeit im Amtsgericht Hannover

Wie verantwortungslos manche Richter mit verfassungsrechtlich geschützten Rechten umgehen, zeigt ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Hannover. Wenn man freundlich ist, vermutet man, dass der Richter nicht gelesen hat, was er unterschrieben hat. Wenn man böse wäre, müsste man vermuten, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Richter bewusst Grundrechte oder ähnliche Rechte des Bürgers mit Füßen tritt.

In dem Beschluss heißt es zunächst, dass der Delinquent zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde (was bei einem Strafrahmen von Geldstrafe bis maximal 3 Jahren Freiheitsstrafe auch nicht außergewöhnlich ist).

Im nächsten Absatz dann die Keule, mit der die Blutprobenentnahme und DNA-Feststellung angeordnet wird:

Es handelt sich um ein schweres Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist und bei dem auch ohne Hinzutreten weiterer Kriterien Grund zu der Annahme besteht, dass auch zukünftig Strafverfahren gegen den Verurteilten zu führen sind.


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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und..?

ben hat gesagt…

Unfassbar.

Vielleicht können Sie hier zusätzliche Argumente für das Rechtsmittel finden:

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1088.htm

Anonym hat gesagt…

90 Tagessätze besagen ohne nähere Informationen gar nichts. Gab es einen TOA mit entsprechender Strafmilderung? Das ändert das Strafmaß, nicht aber die Schwere der Tat.
Wenn schon die Keule "Verantwortungslosogkeit" und "verfassungsmäßige Rechte verletzt" herausgeholt wird, dann wäre es nicht schlecht, etwas mehr Butter bei die Fische zu geben als nur die Info 90 Tagessätze. Dann ließe sich die Empörung vielleicht besser teilen.

Unknown hat gesagt…

Das ist neues Hobby in den unteren Gerichtsetagen, die Anordnung der DNA-Untersuchung und Speicherung des genetischen Fingerabdrucks.

So ähnlich wie "Anonym" glauben die Richter wohl: "ach, so'n bisschen Kratzen mit'm Spatel über die Schleimhäute, und das war's". Dass man hinterher stets an der unsichtbaren Kette der DNA-Datei liegt, das begreifen manche Menschen eben nicht in der richtigen Dimension.

Übrigens braucht es dafür gar keine vorherige Verurteilung. Das kann schon bei Vorliegen eines Verdachts angeordnet werden. Der eigentliche Skandal ist hier nämlich schon die lasche Formulierung in §81g StPO (bzw. der ganze Paragraph).

Anonym hat gesagt…

@w.Siebers
"Freiheitsstrafe von 90 Tagessätzen" ist nicht ungewöhnlich?

Anonym hat gesagt…

ich kenne nun keine einzige Strafnorm, deren Verwirklichung nicht grds. "mit Freiheitsstrafe bedroht" ist.

Die Entscheidung ist - wenn der zierte Absatz der Kern der Begründung sein sollte - grauselig.

 

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