29 Januar 2012

Staatsanwaltschaft Hannover pirscht sich an den Wulff heran

Die Luft in Berlin um unser aller Bundespräsidenten Wulff wird nicht nur kälter sondern auch dünner. Jetzt rumpelt es quasi schon im Nachbarzimmer, wenn die Ermittler dort Unordnung anrichten und ausräumen.


Im Bundespräsidialamt hat in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Ex-Sprecher Olaf Glaesker und Partyveranstalter Manfred Schmidt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hannover eine Durchsuchung stattgefunden.


Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Hans-Jürgen Lendeckel, bestätigte "Bild am Sonntag": "An der Durchsuchung waren ein Staatsanwalt sowie mehrere Beamte des Landeskriminalamtes beteiligt. Wir haben Unterlagen und Computerdateien beschlagnahmt, die jetzt ausgewertet werden müssen." Die Sprecherin des Bundespräsidialamtes, Petra Diroll, erklärte am Samstag auf Anfrage, "dass Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Hannover das Dienstzimmer des früheren Pressesprechers, Herrn Glaeseker, durchsucht haben."
Ermittelt wird gegen den ehemaligen Sprecher und engen Vertrauten von Bundespräsident Christian Wulff wegen des "Verdachts der Bestechlichkeit" Damit ermittelt damit die Justiz erstmals im unmittelbaren Umfeld eines deutschen Bundespräsidenten. Olaf Glaeseker, der kurz vor Weihnachten auf eigenen Wunsch von seinem Amt als Sprecher des Bundespräsidenten entbunden worden war, hat inzwischen sogar Hausverbot im Präsidialamt. Als er vor wenigen Tagen seine alte Dienststelle aufsuchen wollte, wurde ihm nach "Bild"-am-SONNTAG-Informationen an der Pforte der Zutritt mit der Begründung verweigert, er habe Hausverbot. Wulff-Sprecherin Petra Diroll sagt dazu: "Das Bundespräsidialamt hatte Herrn Glaeseker mitgeteilt, dass es im Hinblick auf ein mögliches Ermittlungsinteresse der Staatsanwaltschaft Hannover nicht möglich sei, dass Herr Glaeseker sein Büro am vergangenen Wochenende - wie ursprünglich geplant - ausräumen könne."
Quelle: dts

Aber es scheint dabei zu bleiben: Der einsame Wulff wusste, wie immer, von nichts.


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28 Januar 2012

Futterneid, Ahnungslosigkeit oder eine Kombination von beidem?

Das OLG Celle hat sich gegen den BGH gestellt. Worum ging es? Um die Höhe der Vergütung von Anwälten und die Frage, ob man Anwälten insoweit auch einen Ermessensspielraum einzuräumen hat.

Das lehnt das Oberlandesgericht u.a. mit dem Hinweis auf den Gesetzeswortlaut ab (Kein Toleranzspielraum für Rechtsanwälte bei Bestimmung der Geschäftsgebühr, OLG Celle, Urteil vom 28.12.2011 - 14 U 107/11).

Ja, so sind sie, die Richter. Wenn es um die eigenen Pflichten oder Befugnisse geht, wird schon mal aus dem Gesetzeswortlaut:

andernfalls ist die Beschwerde sofort, spätestens vor Ablauf von drei Tagen, dem Beschwerdegericht vorzulegen (§306 II StPO)

eine angebliche "Sollvorschrift", die traditionsgemäß fast nie beachtet wird.

Aber, wenn die Anwälte, dann ....

Richter dürfen sich nicht wundern, wenn dann Anwälte dazu u.a. äußern (die Kollegen haben ihr Einverständnis dazu erklärt, dass hier zitiert wird):

"Auch bei mir stehen alle Richter unter pauschalem Neidverdacht, weil deren Kenntnis von Betriebswirtschaftslehre und Quersubventionierung gegen Null tendiert."

oder:

"Die ungenügende Bereitschaft, betriebswirtschaftlich zu denken, ist ihnen aber nicht bekannt - sie denken, sie seien umfassend befähigt, sämtliche im Rahmen einer Sache auftretenden Aspekte auch unter wirtschaftlichen Aspekten zu berücksichtigen.
Sie glauben ja oftmals auch, sich mit den verschiedenen Verkehrskreisen und Abläufen in der Wirtschaft auszukennen. Aber woher sollen sie diese Kenntnis haben? Aus dem - idR anwaltlich gefilterten - Vortrag in ihren Sachen? Daß der RA viel tiefere Einblicke hat als der Richter, ist ihnen oft wohl auch nicht bewußt.
Wenn der Richter dann darlegt, wie es so in der Praxis in einer Branche laufe, dann schüttelt es oft nicht nur den Mdt. Das Schlimme ist ja, daß der Richter dann gar nicht weiß, daß er völlig ahnungsfrei ist."


oder:

"Die vergleichen das, was sie sehen, was man als RA einnimmt, mit dem, was bei ihnen als Netto-Besoldung ankommt. Dann unterliegen sie noch dem Irrtum, daß der Richter per se besser qualifiziert sei als der RA ("wer etwas taugt, wird Richter ..."), dabei gehen die allerbesten (wenn man von der Note her werten will) Kandidaten in die Anwaltschaft, erst die zweite Wahl wird Richter, die schlechteren dann sind allerdings natürlich auch wieder in der Anwaltschaft zu finden.
Ich erlebe es immer wieder, daß die Gerichte versuchen, die RA-Vergütung zu drücken - teilweise auf sehr "kreative" Art. Es wäre besser, wenn Richter & RAe sich mehr darauf besännen, daß man doch dem gleichen "Stand" der Juristen angehört."

Solche Gedanken müssen sich - leider sehr viele - Richter gefallen lassen, weil sie neidgesteuert wirklich glauben, der Umsatz eines Anwaltes sei identisch mit seinem Nettoverdienst. Wäre schön!


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25 Januar 2012

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Der Mandant hatte nach einer roten Karte als Spieler eines Fußballspiels eine Auseinandersetzung mit dem Schiedsrichter, die nicht so ganz erfreulich war. Jedenfalls fühlte sich der Schiedsrichter beleidigt und körperverletzt, die Intensität des Vorgehens meines Mandanten war streitig.

Heute dann die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht nach Einspruch gegen den Strafbefehl. Glücklicherweise höchst faire Beteiligte seitens des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, vor Beginn der Hauptverhandlung geredet, und schon zeichnete sich eine Lösung ab, die nicht nur den parallel geführten Zivilprozess per Vergleich sondern auch noch das Strafverfahren durch Einstellung erledigte.

Wunderbar, wenn man auf weitsichtige und flexible Gesprächspartner trifft. Wäre es doch bloß öfter so, dass man auf diese Weise nicht nur zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann, den Mandanten zufrieden findet und auch noch die Justiz entlastet.



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Böse auf sich selbst?

POberK und oberschlau, das passt oft zusammen, mal positiv, mal negativ. Dieser PolizeiOberKommissar wollte mir als Verteidiger zeigen, wie souverän er als Zeuge die Verurteilung des Angeklagten zementieren kann.

Als dann meine Fragen zur Belehrung des Angeklagten vor dessen erster und einziger Vernehmung kamen, dachte er, er könne mit dem Satz: "Ich habe gemäß StPO belehrt" dem Teufel von der Schippe springen.

Ich bat ihn dann, von solch nichts sagenden Allgemeinplätzen Abstand zu nehmen und mal genau zu erzählen, was er denn genau gesagt habe.

Wir haben dann 10 Minuten um jedes Wort gekämpft und der Zeuge ließ sich dann festlegen, dass er nun genauestens darüber berichtet habe, wie er inhaltlich belehrt hat und dass er nichts vergessen habe.

Gut, dass der Zeuge danach im Raum blieb und den Freispruch mitbekommen hat, der darauf beruhte, dass er vergessen hatte, den Angeklagten darüber zu belehren, dass dieser vor der ersten Vernehmung einen Verteidiger konsultieren kann.

Mein Widerspruch und die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes des von meinem Mandanten Gesagten brachten das Gericht dazu, zu erkennen, dass die restlichen Beweismittel nicht ausreichten.

Ich glaube, der Polizeibeamte war irgendwie böse - ich hoffe, auf sich selbst.





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23 Januar 2012

Richtern ins Essen gepinkelt

Manch ein armes Sünderlein wird nicht verhehlen können, dass ihm danach auch schon einmal war: Richtern ins Essen zu pinkeln. Ein gar ekelhafter Gedanke, bestimmt auch für die, die erst im Nachhinein erfahren haben, dass sie das gegessen haben, was andere angereichert haben.
Zu viele Köche verderben den Brei. Saure Köche verderben alles. Diese Erfahrung mussten die Richter am Snaresbrook Crown Court in London machen. Weil ihr Kantinenessen immer wieder komisch schmeckte, liessen sie es untersuchen. Resultat: Urin hier, Urin dort, Urin überall. «Speziell gewürzte» Sandwiches, Suppen, Salate – im Labor kam die eklige Wahrheit ans Licht.
Die Polizei hat sich nun des Falls angenommen. Sämtliche Mitarbeiter der Kantine wurden laut einem Bericht der «Sun» vorübergehend suspendiert. Die Ermittler gehen davon aus, dass ein Angestellter mit einem Hass auf den Staat sein privates Rachesüppchen kochte.

Quelle: 20min.ch

Aber wenn man heute in der Kosmetik sieht, was alles mit "Urea" versehen ist, .....


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20 Januar 2012

Facebook als Hilfsbeamter der Polizei im Abseits

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der "Facebook-Fahndung" haben überwogen. Ich wage aber die Prognose, dass erneut Wege gesucht werden, die Datenschutzzweifel zu umgehen.

Mit diesem Projekt hat sich die Polizeidirektion Hannover bundesweit profiliert: Seit März vergangenen Jahres bedient sich die Polizei in Hannover bei der Fahndung auch der Kommunikationsplattform Facebook. Doch diese Art der Fahndung nach Rechtsbrechern steht selbst auf rechtlich tönernen Füßen, meint Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Joachim Wahlbrink. Deshalb werden vorerst keine neuen Fahndungsaufrufe auf Facebook eingestellt. Das ist das Ergebnis eines Expertengesprächs im Innenministerium in Hannover, an dem Wahlbrink teilnahm.

Quelle: NDR


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18 Januar 2012

Aus für Philipp Rösler

Philip Rösler (38), ist zurückgetreten.

"Ich habe mich sehr an das Amt gewöhnt", waren seine Abschiedsworte am späten Montagabend.

Doch dann dankte er ab - nicht als Vizekanzler, nicht als Wirtschaftsminister und nicht als FDP-Chef, sondern als Oldenburger Grünkohlkönig.

Feierlich übergab er das Zepter an seinen Nachfolger, EU-Kommissar Günther Oettinger.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

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17 Januar 2012

Der König der Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwaltes umfasst insbesondere die Informationen, die er vom Mandanten erhält. Dazu gehören natürlich auch persönliche Eindrücke, die man von der inneren Einstellung des Mandanten gewinnt, seien sie richtig oder falsch.

Wie man es nicht machen darf, zeigt gerade der Verteidiger des angeblichen Todesschützen aus dem Amtsgericht Dachau:

München (dpa) - Der Todesschütze von Dachau hat nach fünf Tagen sein Schweigen gebrochen und mit seinem Pflichtverteidiger gesprochen. Reue habe er dabei bislang nicht gezeigt, berichtet die «Süddeutsche Zeitung» unter Berufung auf den Anwalt Wilfried Eysell.

Quelle: focus

Und dass der Mandant seinen Verteidiger insoweit von der Verschwigenheitsverpflichtung entbunden hat, wenn es um "seine Reue" geht, klingt mehr als unwahrscheinlich.

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11 Januar 2012

Bombenbau in Waldorfschule - und die Verantwortlichen finden es gut

Der Kollege Möbius berichtet hier über einen abgedrehten Waldorfschulen-Lehrer, der im Unterricht mit seinen Schülern Bomben gebaut haben soll.

Finde ich gar nicht so schlimm, für solche Leerkörper gibt es geschlossene Abteilungen in Landeskrankenhäusern.

Ganz schlimm finde ich aber, wenn ich im Newsticker lese:

Wie die "Lübecker Nachrichten" auf ihrer Internetseite berichten, habe er Rohrbomben mit Schwarzpulver füllen lassen und diese anschließend gemeinsam mit den Schülern gezündet. Angaben über Verletzte gab es nicht. Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgenommen, bestätigte die Schulleitung.
Nähere Angaben zum Sachverhalt wollte sie allerdings nicht machen. Der Pädagoge würde auch weiterhin das Vertrauen von Vorstand, Schulführungskonferenz und der Elternschaft genießen, sagte Peter Scherer, Geschäftsführer des Trägervereins der Schule. Von Seiten des Kieler Bildungsministeriums wolle man zunächst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten.

Ob nämlich die freien Plätze in den geschlossenen Anstalten auch für den Vorstand, die Schulführungskonferenzler und die Elternschaft ausreichen, könnte zweifelhaft sein.


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Staatsanwalt im Gerichtssaal erschossen

Ein Mann hat am Mittwochnachmittag während eines Prozesses am Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen. Dies teilte das Justizministerium in München mit. Zuvor hatte der 54-Jährige nach Polizeiangaben auch auf den Richter geschossen.

Quelle: Spiegel


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08 Januar 2012

CSU (die Unwählbaren): ein Karnevalsverein?

Sicher, wer den Guttenberg zurückhaben will, offenbart sich als Pappnase. Aber dass dessen Parteifreunde alle auch Mitglied im Aachener Karnevalsverein sind oder dass die CSU dieser Karnevalsverein ist, überrascht als Geständnis nun doch.

So jedenfalls im Newsticker von der Nachrichtenagentur des:

Auch der Bezirkschef der CSU in Guttenbergs Heimat, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, wolle rasch wissen, ob Guttenberg antritt. Er rechne damit, dass Guttenberg während seines Deutschland-Aufenthalts Ende Januar, bei dem er auch im Aachener Karnevalsverein auftritt, Klartext über seine Kandidatur spreche, sagte Friedrich. "Ich gehe davon aus, dass er dann die Gelegenheit nutzt, mit seinen politischen Freunden zu reden."


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01 Januar 2012

Polizeiliche Neujahrspanik

Gleich zum Warmlaufen im Neuen Jahr trickst und halbwahrheitet die Polizei, es wird Panik gemacht und maßlos übertrieben:

Raub, Erpressung, Verbreitung von Kinderpornografie: Bei fast 1000 Straftaten ist in Niedersachsen die Aufklärung ins Stocken geraten, seit es keine gesetzlichen Regelungen mehr für die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen gibt.
Diese Zahlen präsentierte der niedersächsische Kripo-Chef Uwe Kolmey am Freitag in einer Analyse der Fälle des Landeskriminalamtes seit Juli 2010. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht die Speicherung der Vorratsdaten in der bis dahin gültigen Form für unzulässig. Seitdem streiten CDU und FDP im Bund darüber, wie ein neues Gesetz aussehen kann.
LKA-Chef Uwe Kolmey erklärte, seit dem Aus für die alte Regelung seien in Niedersachsen bisher rund 1200 Strafverfahren gemeldet worden, in denen der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung Sinn gemacht hätte. Bei mehr als 200 Fällen habe es sich sogar um schwere Straftaten gehandelt.
Nach den Erkenntnissen der Ermittler wäre in über 1100 Fällen eine Speicherfrist der Verbindungsdaten von sechs Monaten ausreichend gewesen, um wertvolle Ermittlungsansätze zu haben. "Diese Zahlen sprechen für sich. Schwerwiegende Straftaten können nicht aufgeklärt werden", kritisierte LKA-Präsident Uwe Kolmey.

Die Herrschaften tun, um Stimmung zu machen, so, als sei das Abhören von Telefongesprächen und das Aufschreiben dessen, was Gesprochen wurde, plötzlich auch nicht mehr zulässig.

Schlicht falsch, und wenn man in dieser kurzen Zeit allein in Niedersachen die Vorratsdatenspeicherung in 1000 nicht schweren Fällen hätte einsetzen wollen, zeigt das auf, was wirklich gewollt ist.

Quelle des Zitates: newsclick

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