25 Januar 2012

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Der Mandant hatte nach einer roten Karte als Spieler eines Fußballspiels eine Auseinandersetzung mit dem Schiedsrichter, die nicht so ganz erfreulich war. Jedenfalls fühlte sich der Schiedsrichter beleidigt und körperverletzt, die Intensität des Vorgehens meines Mandanten war streitig.

Heute dann die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht nach Einspruch gegen den Strafbefehl. Glücklicherweise höchst faire Beteiligte seitens des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, vor Beginn der Hauptverhandlung geredet, und schon zeichnete sich eine Lösung ab, die nicht nur den parallel geführten Zivilprozess per Vergleich sondern auch noch das Strafverfahren durch Einstellung erledigte.

Wunderbar, wenn man auf weitsichtige und flexible Gesprächspartner trifft. Wäre es doch bloß öfter so, dass man auf diese Weise nicht nur zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann, den Mandanten zufrieden findet und auch noch die Justiz entlastet.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

7 Kommentare:

Karl hat gesagt…

Jede Wette, dass diese Einstellung an eine (Geld-)Auflage gebunden war!

Werner Siebers hat gesagt…

Jede Wette? Einsatz: 1 Kilo richtig guter Kaffee?

RA Anders hat gesagt…

Sieht eher so aus, als wäre der Schiedsrichter auch da gewesen und dies Sache hätte sich in Richtung eines TOA bewegt.

RA Hart hat gesagt…

Zur Geldauflage: Was aber ALLE Beteiligten nicht daran hindert, ihren Schreibtisch dann endgültig frei zu haben.Und auf dem Platz trifft man sich meist mehr als zweimal.

Anonym hat gesagt…

Und wieder einer ,der ungeschoren davonkam, weil auf Formalien herumgeritten wurde.

Ich finde es einfach nur widerlich - und zwar in beide Richtungen. Schuldige werden nicht verknackt, weil irgendwas nicht verwertbar sein soll. Und Unschuldige werden verknackt, weil Formalismen das erfordern; frei nach der Weisheit "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Das System ist korrupt.

Anonym hat gesagt…

Oh, Kommentar von eben sollte zu einem anderen Blog-Eintrag. Dem mit dem schlauen Kommissar und der Belehrung. Sorry.

kj hat gesagt…

Ich würde wetten, Geld für die gefühlte Beeinträchtigung vom Angeklagten an den Schiri, anstatt Geld an die Staatskasse.

 

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