Als dann meine Fragen zur Belehrung des Angeklagten vor dessen erster und einziger Vernehmung kamen, dachte er, er könne mit dem Satz: "Ich habe gemäß StPO belehrt" dem Teufel von der Schippe springen.
Ich bat ihn dann, von solch nichts sagenden Allgemeinplätzen Abstand zu nehmen und mal genau zu erzählen, was er denn genau gesagt habe.
Wir haben dann 10 Minuten um jedes Wort gekämpft und der Zeuge ließ sich dann festlegen, dass er nun genauestens darüber berichtet habe, wie er inhaltlich belehrt hat und dass er nichts vergessen habe.
Gut, dass der Zeuge danach im Raum blieb und den Freispruch mitbekommen hat, der darauf beruhte, dass er vergessen hatte, den Angeklagten darüber zu belehren, dass dieser vor der ersten Vernehmung einen Verteidiger konsultieren kann.
Mein Widerspruch und die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes des von meinem Mandanten Gesagten brachten das Gericht dazu, zu erkennen, dass die restlichen Beweismittel nicht ausreichten.
Ich glaube, der Polizeibeamte war irgendwie böse - ich hoffe, auf sich selbst.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Und darauf sind Sie stolz? Dass jemand der eigentlich hätte abgestraft werden müssen aufgrund eines Formfehlers freigesprochen wird? Und dabei hatten SIE den Polizisten doch als Paragraphenreiter tituliert.
Justiz in Deutschland ist einfach nur traurig. Aber gute Arbeit! Kunde zufrieden - alles gut. Da sag einer wir BWLer seien gewissenlos.
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